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DATEV - Warnung vom 15.08.2013?

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    Einträge 1-15 / 16

    Seite 1 von 2

  • Barnbeck Annalena
    15.08.2013 11:43 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    folgende Warnung habe ich heute durch zufall gelesen:

    Vorsicht: Phishing Calls bei DATEV-Mitgliedern
    Es finden Anrufe im Namen von DATEV bei unseren Mitgliedern wegen einer Studie zur Softwarenutzung statt. Aber: DATEV ist nicht Auftraggeber dieser Studie.

    In letzter Zeit treten zweifelhafte Anrufe bei DATEV-Mitgliedern auf. Es wird vorgegeben, dass im Namen der DATEV eine Studie zur Softwarenutzung erstellt wird. Als Telefonnummer ist die 0521/9238836 angegeben. Es ist uns wichtig darauf hinzuweisen, dass DATEV nicht Auftraggeber der Studie ist.

    Werden die Kanzleien per Mail / Fax u.ä. direkt über diesen Vorfall informiert?

    Was ist wenn Kanzleien diese Info auf Ihrer Internetsesite nicht gelesen haben?

    Gibt es einen Überblick wieviele Kanzleien schon Opfer wurden (evtl. Rückmeldungen bei DATEV)?

    Vielen Dank für eine kurzfristige Stellungnahme von Seiten der DATEV.

    MFG Annalena Banbeck

  • Fritz Fritzchen
    15.08.2013 12:19 Uhr

    Hallo Frau Barnbeck,
    beantworten Sie oder Ihre KollegInnen/MitarbeiterInnen etwa solche Telefonate? Ich würde meinen MitarbeiterInnen die Zeit nacharbeiten lassen :-), wenn mit so etwas Zeit verplempert wird.
    Schöne Grüße
    Fritz Fritzchen
    P.S. Eine Gefahr sehe ich nicht und eine Stellungnahme der DATEV Vertreter zu Free SMS halte ich für wichtiger.

  • Jochen Kirschenhofer
    16.08.2013 11:45 Uhr

    Sehr geehrte Frau Barnbeck,

    vielen Dank für Ihren Beitrag, gerne möchte ich Ihre Fragen beantworten:

    Werden die Kanzleien per Mail / Fax u.ä. direkt über diesen Vorfall informiert?

    -> Ein solcher Fall ist bisher einmalig aufgetreten, daher hat man sich entschieden alle Medien,
    welche schnellstmögliche Information bieten, hierfür zu nutzen. Dies waren in dem Falle die Datev-Homepage, Twitter und facebook.

    Was ist wenn Kanzleien diese Info auf Ihrer Internetsesite nicht gelesen haben?

    -> Sollten Unsicherheiten bestehen, ob eine Befragung oder Telefonaktion rechtmäßig im Auftrag und Namen der DATEV durchgeführt wird, so kann vom Anrufenden eine Legitimation verlangt werden.
    Diese Legitimation ist im Normalfall ein Infofax oder die Nennung eines Ansprechpartners bei DATEV.


    Gibt es einen Überblick wieviele Kanzleien schon Opfer wurden (evtl. Rückmeldungen bei DATEV)?

    -> Bei DATEV gingen eine handvoll Rückmeldungen innerhalb eines Tages ein. Es ist aber aufgrund der Aufmerksamkeit der Angerufenen gelungen, die Telefonat rasch zu beenden. Nach unsere Meldung via Homepage, facebook, Twitter sind keine Rückmeldungen mehr gekommen. Daher gehen wir davon aus, dass sich die Lage wieder beruhigt hat.

    Sollten Sie weiter Rückfragen haben, so können Sie sich gerne auch direkt an mich wenden.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Jochen Kirschenhofer

    DATEV eG, Bereich Market Research
    jochen.kirschenhofer@datev.de

  • Barnbeck Annalene
    16.08.2013 12:07 Uhr

    Sehr geehrter Herr Kischenhofer,

    vielen Dank für Ihre Ausführungen.

    Heute habe ich auf Ihre Internetseite folgenden Hinweis gelesen:

    Aktuelle Entwicklung: Umfrage der DATEV
    Wie berichtet, finden derzeit bei unseren Kunden Telefonumfragen statt, die angeblich im Auftrag von DATEV durchgeführt werden, von denen wir aber nicht Auftraggeber sind.

    Diese Umfrage wird von DATEV durchgeführt:
    Im Moment wird im Auftrag von DATEV eine Studie durchgeführt. Ganz sicher können Sie sein, dass diese Umfrage auch tatsächlich von uns kommt, wenn im Display Ihres Telefons die Nummer 0521 5212525 erscheint. DATEV hat das Marktforschungsinstitut Explorare mit den telefonischen Interviews beauftragt.

    Zumindestens die Vorwahlnummern sind doch identisch - was in solchen Dingen die Angelegenheit nicht wirklich vereinfacht.

    Wir als DATEV Anwender müssen z.B. eine tägliche TAN angeben um mit einem DATEV Mitarbeiter ins Gespräch kommen zu können.

    Evtl. Gibt es auch hier eine Möglichkeit wie ein Unternehmen sich "Ausweisen" kann und wir als DATEN Anwender mithilfe einer TAN o.ä. sehen können das dieses Unternehmen wirklich im Auftrage der DATEV arbeitet..
    Vielen Dank für Ihre Mühe

  • Willi Müller
    16.08.2013 12:39 Uhr

    Hallo Herr Kirschenhofer,
    wie kann ich solchen Anrufe der DATEV verhindern? Gibt es eine Stelle, wo ich meine Beraternr. hinterlegen kann, um der Teilnahme zu widersprechen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Müller

  • Jochen Kirschenhofer
    16.08.2013 16:31 Uhr

    Sehr geehrte Frau Barnbeck,
    sehr geehrter Herr Müller,

    gerne hier die Antworten auf Ihre Fragen:

    "Evtl. gibt es auch hier eine Möglichkeit wie ein Unternehmen sich "Ausweisen" kann und wir als DATEV Anwender mithilfe einer TAN o.ä. sehen können das dieses Unternehmen wirklich im Auftrage der DATEV arbeitet.."

    Wie beschrieben liegt den von DATEV beauftragten Unternehmen stets ein Infofax zur Legitimation vor. Dieses können Sie anfordern um auf Nummer sicher zu gehen. Zusätzlich können Sie sich jederzeit an mich (E-Mail unten anbei) oder andere Kollegen der Marktforschung wenden. Andere Möglichkeiten haben wir hier leider nicht.

    "Wie kann ich solchen Anrufe der DATEV verhindern? Gibt es eine Stelle, wo ich meine Beraternr. hinterlegen kann, um der Teilnahme zu widersprechen?"

    Diese Möglichkeit besteht natürlich, ich kann eine Sperre für telefonische Befragungen für Sie setzen. Dazu müssten Sie mir nur Ihre Beraternummer schicken, ebenfalls gerne an die u.g. E-Mail-Adresse. Wir sind aber natürlich dankbar, wenn sich unsere Mitglieder an den Befragungen beteiligen - nur so können wir unsere Produkte und Dienstleistungen an Ihre Bedarfe anpassen.

    Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne auch direkt an mich wenden.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Jochen Kirschenhofer

    DATEV eG, Bereich Market Research
    jochen.kirschenhofer@datev.de

  • Willi Müller
    16.08.2013 17:37 Uhr

    Hallo Herr Kirschenhofer,
    "nur so können wir unsere Produkte und Dienstleistungen an Ihre Bedarfe anpassen." ....

    Nichts für ungut, aber ehrlich gesagt habe ich den Eindruck, dass durch Lesen der Newsgroupbeiträge jede Menge Anregungen für Anpassungen an den Bedarf der Anwender erhältlich sind. Alle weiteren Vorschläge können sowieso wegen Mangel an Resourcen nihct umgesetzt werden :-)
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi Müller

  • Jochen Kirschenhofer
    17.08.2013 13:52 Uhr

    Sehr geehrter Herr Müller,

    von der reinen Idee hin zum neuen Produkt ist es ein sehr komplexer Prozess, wobei alle verfügbaren Quellen (auch die Newsgroup) für neue Feature- und Produktideen herangezogen werden. Hier kommt unter anderem eben auch Marktforschung zum Einsatz.

    In weiteren Schritte muss aber auch die Passung von Wünschen und Ideen auf die mittlerweile 40.000 Mitglieder der DATEV (und deren Mandanten) geprüft werden. In weiteren Schritten müssen Produkt-Neuentwicklungen verprobt werden etc... Auch hier kommt Marktforschung zum Einsatz, für die wir die Unterstützung und Rückmeldungen der Mitglieder benötigen.

    Wenn Sie mir Ihre Kontaktdaten zur Verfügung stellen, so komme ich gerne auch persönlich auf Sie zu, um Ihnen die Vorgehensweisen noch genauer zu erläutern.

    Gerne stelle ich auch direkten Kontakt in den Entwicklungsbereich für Sie her.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Jochen Kirschenhofer

    DATEV eG, Bereich Market Research
    jochen.kirschenhofer@datev.de

  • Der Angerufene
    17.08.2013 15:01 Uhr

    Vor ca. 4 Wochen wurde cih auch zum Thema Softwarenutzung angerufen, leider habe ich mir die Nummer nicht gemerkt und das Journal ist auch vernichtet. Hier war aber noch als Auftraggeber das nicht ganz so unbekannte Forsa Institut vorgegeben. Da ich in Zeitdruck war hatte ich das Gespräch abgewürgt, kann also nichts zum geplanten Ausfragen beitragen.

    Die Vermutung liegt natürlich nahe, dass im Zuge der durchgeführten Telefonate DATEV als Auftraggeber der "bessere" Türöffner war.

    Viele Grüße

  • Jochen Kirschenhofer
    19.08.2013 10:24 Uhr

    Sehr geehrter Angerufener,

    das Forsa-Institut hat, wie von Ihnen beschrieben, vor einigen Wochen telefonische Interviews im Auftrag der DATEV durchgeführt.

    Sollten bei Ihnen Unsicherheiten über die Rechtmäßigkeit der Befragung im Namen DATEV bestehen, so verlangen Sie bitte vom Institut die Zusendung des so genannten "Info- bzw. Legitimationsfaxes".
    Oder Sie schreiben mir eine kurze Nachricht an die u.g. E-Mail-Adresse.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Jochen Kirschenhofer

    DATEV eG, Bereich Market Research
    jochen.kirschenhofer@datev.de

  • Dirk Kettner
    31.08.2013 17:15 Uhr

    " "Wie kann ich solchen Anrufe der DATEV verhindern? Gibt es eine Stelle, wo ich meine Beraternr. hinterlegen kann, um der Teilnahme zu widersprechen?"

    Diese Möglichkeit besteht natürlich, ich kann eine Sperre für telefonische Befragungen für Sie setzen. Dazu müssten Sie mir nur Ihre Beraternummer schicken, ebenfalls gerne an die u.g. E-Mail-Adresse. "

    Ich dachte ein Opt-Out-Verfahren wäre nicht mehr zulässig, und spätestens seit 2008 ein eplizites Opt-In erforderlich ?

  • Jochen Kirschenhofer
    03.09.2013 10:17 Uhr

    Sehr geehrter Herr Kettner,

    vielen Dank für Ihre Frage.

    Hier muss man sehr genau zwischen Kontakten mit werblichen Inhalten und Kontakten zum Zwecke der Marktforschung unterscheiden.

    Bezüglich dieser expliziten Unterscheidung und der Einhaltung der dafür jeweils geltenden Regeln ist die Rechtsabteilung der DATEV jeweils mit eingebunden.

    Bei Fragen können Sie gerne auch direkt auf mich zukommen.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Jochen Kirschenhofer

    DATEV eG, Bereich Market Research
    jochen.kirschenhofer@datev.de

  • Dirk Kettner
    03.09.2013 12:30 Uhr

    Sehr geehrter Herr Kirschenhofer,

    statt den / die Fragenkataloge von der Rechtsabteilung auf das Fehlen von Marketingaspekten prüfen zu lassen, könnten Sie einfach Umfrage-Links auf der Webseite platzieren.
    Wer möchte kann daran teilnehmen, wer nicht, der eben nicht.
    Wenn Sie nur Datev-Nutzer befragen möchten, können Sie ja eine Service-TAN-Abfrage vorschalten, inklusive Abfrage der Rückrufbereitschaft.

    Die Rückfrage nach einer Sperr-Möglichkeit für Umfragen hier im Forum zeigt, dass nicht auf eine generelle Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wurde.

    Viele Grüße

  • Jochen Kirschenhofer
    05.09.2013 17:06 Uhr

    Sehr geehrter Herr Kettner,

    DATEV stellt die Rechtskonformität der werblichen Ansprache über explizite Einwilligungen ihrer Mitglieder sicher.

    Die Zustimmung zur Teilnahme an Befragungen holt DATEV bereits über die Einwilligungserklärung in der Beitrittserklärung im Zusammenhang mit der Begründung der DATEV-Mitgliedschaft ein. Über eine Opt-In-Einwilligung stimmen neue Mitglieder explizit und aktiv der werblichen Ansprache zum Produktangebot, zu Produktverbesserungen sowie zu Serviceangeboten der Genossenschaft über die Kommunikationswege Telefon, automatische Anrufmaschinen, Faxgeräte oder der elektronischen Post zu.

    Die erteilten Zustimmungen werden in einer zentralen Sperrdatei verwaltet und bei der werblichen Ansprache sowie bei Kundenbefragungen zur Produktzufriedenheit berücksichtigt. Die Aufnahme von dedizierten Sperren, z. B. Widerspruch gegen E-Mail-Werbung, ist jederzeit möglich.

    Im Jahr 2005 führte DATEV eine Aktion zur Aktualisierung dieser Sperrdatei durch und holte bei dieser Gelegenheit auch die, im Zusammenhang mit der Werbung per Telefon und E-Mail erforderlich gewordene, UWG-Einwilligung von ihren Mitgliedern ein.

    Sowohl bei den von DATEV selbst durchgeführten Befragungsaktionen als auch bei den Instituten, die im Auftrag der DATEV Befragungen durchführen, bestehen Regelungen und Prozessabläufe, die sicherstellen sollen, dass der Anrufer vor der Befragung über die verantwortliche Stelle und den Zweck der Befragung informiert und auf die Freiwilligkeit der Teilnahme und seinem Widerspruchsrecht zur werblichen Ansprache hingewiesen wird.

    Sollten bei den von Ihnen berichteten Anrufen unsere Regelungen nicht eingehalten und Sie nicht über diese Sachverhalte aufgeklärt worden sein, würde das eine Abweichung zu unseren internen Vorgaben darstellen. In diesem Fall bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir dieser Sache nachgehen können.

    Falls Sie Zweifel haben, ob eine von DATEV in Auftrag gegebene Befragung tatsächlich von uns initiiert wurde, dann bitten wir Sie, sich das Bestätigungsfax mit den DATEV-Ansprechpartnern von dem durchführenden Institut bereitstellen zu lassen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, erst nach Vorliegen der Faxbestätigung an der Befragung teilzunehmen.

    Bei Fragen können Sie gerne auch direkt auf mich zukommen.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Jochen Kirschenhofer

    DATEV eG, Bereich Market Research
    jochen.kirschenhofer@datev.de

  • Andreas G. Müller
    06.09.2013 13:27 Uhr

    Sehr geehrter NG-Nuter,
    sehr geehrter Herr Kirschenhofer,

    bei Betrachtung der hier geführten Diskussion stellt sich für mich die einfache Frage: Warum muss die Genossenschaft externe Dritte mit der Durchführung von Umfragen beauftragen?

    Ich stelle die These auf, dass die DATEV nicht sicher stellen kann, dass dieses Dritten die so erlangten Mitgliedsdaten nicht für andere Zwecke Zweit oder Drittverwerten. - Bitte kein Hinweis auf vertragliche Absprachen, als Anwalt ist mir die Geduldigkeit von Papier bekannt. Den Nachweis der weiteren Verwertung zu führen ist schwierig genug.

    Sofern die DATEV fragen an ihre Mitglieder hat, würde es der Höflichkeit entsprechen, wenn die Genossenschaft ihre Mitglieder selbst befragt.

    mit freundlichen Grüßen

    Andreas G. Müller