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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • J G
    20.08.2013 17:23 Uhr

    Unser Mandant ist eine Erbengemeinschaft mit zwei vermieteten Objekten. Die Beteiligung an den Einkünften ist

    beim 1.Objekt 75:25
    beim 2. Objekt 50:50.

    Beim derzeitigen Arbeitsstand werden beide Objekte zu 50:50 verteilt.

    Wie ist vorzugehen, damit die oben geschilderte Einkünfteverteilung richtig erfolgt?

    Danke für Ihre Hilfe

  • Holger Westermann
    21.08.2013 15:23 Uhr

    Haben wir auch in ähnlicher Form. Zwei Erklärungen, wobei das Ergebnis der einen in die andere ( die man als HauptStpfl. betrachtet ) einfließt. Das heißt, eine Gemeinschaft hat eigene Einkünfte aus V+V und zusätzlich aus der Beteiligung an der anderen Gemeinschaft. Wenn das nicht gewollt ist, dann bitte zwei einzelne Erklärungen. Vor der Lösung zu 1. mit Mandanten u n d Finanzamt oder Ämtern absprechen.

  • Stephanie Vogeley
    21.08.2013 15:59 Uhr

    Sehr geehrte/r J G,

    damit die Einkünfte aus den beiden Objekten nach dem gewünschten Verhältnis aufgeteilt werden, können Sie diese auch selbstermittelt direkt bei den Beteiligten erfassen (Erfassungsformulare | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | Selbst ermittelte Anteile | Registerkarte Anlage FE 1).

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephanie Vogeley
    DATEV eG