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RZ-Kosten für Bescheidabgleich

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Jens Mildner
    28.08.2013 11:26 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    fallen für den elektronischen Bescheidabgleich eigentlich Rechenzentrumskosten an, wird dadurch insbesondere die RZ-Mandantenpauschale ausgelöst?

    Danke für eine Antwort.
    Jens Mildner

  • Stephanie Vogeley
    28.08.2013 17:29 Uhr

    Sehr geehrter Herr Mildner,

    für den elektronischen Bescheidabgleich fallen keine gesonderten Rechenzentrumskosten an. Er ist in der Pauschale für DATEV E-Steuern enthalten. Die Berechnung der RZ-Mandantenpauschale (=IT-Service - und Sicherheitspauschale?) wird dadurch nicht ausgelöst.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephanie Vogeley
    DATEV eG

  • Willi Müller
    28.08.2013 17:56 Uhr

    Hallo Herr Mildner,
    schauen Sie sich mal das Thema: "Übermittlung elektronische Steuererklärung ab 1.4.2013 kostenpflichtig" an. Ab dem 1.4.2013 zahlen Sie 0,80 pro Mandant/Jahr als E-Steuer Pauschale. Insofern kostet Sie auch bei Nutzung des Mehrwertpaketes der Bescheidrückübertrag indirekt etwas .
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Jens Mildner
    28.08.2013 19:23 Uhr

    Herzlichen Dank für die schnellen Antworten!