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Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale

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    Einträge 1-11 / 11

    Seite 1 von 1

  • Willi Müller
    10.09.2013 13:34 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    wie werden eigentlich "Mitarbeiter" abgerechnet, die nur eine Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale erhalten? Ich neige dazu gar nichts zu machen (keine Lohnabrechnung, nur eine manuelle Überweisung). Oder spricht da etwas dagegen?
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Christiane Kamps
    10.09.2013 15:08 Uhr

    Sehr geehrter Herr Müller,

    das gleiche Problem habe ich zur Zeit auch.
    Meine Bedenken dabei "nichts zu machen" liegen aber darin, dass der "Mitarbeiter" doch bestimmt zur Berufsgenossenschaft gemeldet werden muss.
    Bei mir ist zusätzlich das Problem, dass im nächsten Jahr die Übungsleiterpauschale überschritten werden wird.
    Es wäre nett, wenn jemand Hilfestellung geben könnte.
    Viele Grüße
    Christiane Kamps

  • Friedericke Becker
    11.09.2013 10:29 Uhr

    Guten Morgen Frau Kamps,
    guten Morgen Herr Müller,


    ich erstelle die Lohnabrechnungen für den Förderverein einer Schule,
    die Tätigkeit der Aushilfen sind Betreung bei den Hausaufgaben sowie
    Essensausgabe am Kiosk.
    Bisher wurden die Aushilfen mit 400,-- ohne Anwendung der Ehrenamts- bzw.
    Übungsleiterpauschale abgerechnet, also ganz normale "Mini-Jobs" mit Meldung
    an Bundesknappschaft + BG.

    Können Sie mir bitte Info geben wann die Ehrenamts- bzw. Übungsleiterpauschale
    angewandt werden kann, bzw. was die Voraussetzungen bei den Aushilfen sein muss ?

    Herzlichen Dank und

    mit freundlichen Grüßen
    Friedericke Becker

  • Christiane Kamps
    11.09.2013 14:14 Uhr

    Sehr geehrte Frau Becker,

    wir haben uns den Paragraphen 3 Nr 26 ESTG angesehen, daraufhin gehen wir davon aus, dass in unserem Betreuungsverein die Tätigkeit unter 3 Nr. 26 als Übungsleiterpauschale abgerechnet werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    Christiane Kamps

    Zitat von Friedericke Becker

    Guten Morgen Frau Kamps,
    guten Morgen Herr Müller,


    ich erstelle die Lohnabrechnungen für den Förderverein einer Schule,
    die Tätigkeit der Aushilfen sind Betreung bei den Hausaufgaben sowie
    Essensausgabe am Kiosk.
    Bisher wurden die Aushilfen mit 400,-- ohne Anwendung der Ehrenamts- bzw.
    Übungsleiterpauschale abgerechnet, also ganz normale "Mini-Jobs" mit Meldung
    an Bundesknappschaft + BG.

    Können Sie mir bitte Info geben wann die Ehrenamts- bzw. Übungsleiterpauschale
    angewandt werden kann, bzw. was die Voraussetzungen bei den Aushilfen sein muss ?

    Herzlichen Dank und

    mit freundlichen Grüßen
    Friedericke Becker

  • Sandra Walther
    11.09.2013 17:12 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    im Dokument 5300413 finden Sie die Voraussetzungen für Übungsleiterpauschale und der Ehrenamtspauschale.

    Die für Sportvereine nebenberuflich tätigen Übungsleiter sind in der Regel steuerlich Arbeitnehmer, wenn sie mehr als 6 Stunden wöchentlich für den Verein tätig sind. Sind sie bis zu 6 Stunden in der Woche für den Verein tätig, ist steuerlich in aller Regel Selbständigkeit anzunehmen. Die Vergütungen werden in diesen Fällen im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer erfasst.

    Sozialversicherungsrechtlich beurteilt sich die Frage, ob Übungsleiter selbständig tätig oder abhängig beschäftigt sind, nach den Umständen des Einzelfalls.

    Sowohl selbständig als auch nichtselbständig tätige, nebenberufliche Übungsleiter erhalten einen Steuerfreibetrag von 200 Euro monatlich oder 2400 Euro jährlich.
    Dieser Freibetrag von 2400 Euro jährlich ist auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.

    Ob und in welcher Art Personen abgerechnet werden die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale erhalten ist Fall abhängig, daher können wir Ihnen hier nur allgemein Information mitgeben. Wie die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale bei der Berufsgenossenschaft angemeldet und bei Ihren Vereinen abgesichert sind erfragen sie bitte bei den entsprechenden Berufsgenossenschaften, Vereinen.

    Ich hoffe ich konnte Ihnen trotzdem Weiterhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sandra Walther
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Willi Müller
    11.09.2013 17:55 Uhr

    Hallo Frau Walther,
    vielen Dank für Ihre Infos.
    Gerade wegen der BG ist mir aber unklar, wie das vernünftig im DATEV System abgewicklet werden kann.
    Bei dem Mandanten rechnen wir mit L+G ab, da auch soz.verspfl. AN vorhanden sind. Jetzt die steuer+soz,.vers. Übungsleiter nur wegend er BG abzurechnen (und dem Mandanten entsprechend der StBVV in Rechnung zu stellen), halte ich gerade einem gemeinnützigem Verein gegenüber für "unschön".
    Gibt es hierfür eine Programmlösung (Summe BG BMG in einer Summe 1x jährlich erfassen ...).
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Michaela Riedel
    13.09.2013 12:27 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    leider gibt es derzeit keine Lösung in Lohn und Gehalt/LODAS für die Abrechnung der Übungsleiterpauschale.
    Der Wunsch nach einer Lohnart ist jedoch bereits bekannt.

    Bisher können Sie die Übungsleiterpauschale mit einer steuer- und sozialversicherungsfreien Lohnart abrechnen.
    Die Freigrenze muss dabei manuell überwacht werden.

    Viele Grüße

    Michaela Riedel
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Willi Müller
    13.09.2013 12:42 Uhr

    Hallo Frau Riedel,
    Danke für die Info. Mir ging es vor allem darum, ob es nicht eine Lösung dafür gibt, wie ich jede Menge unnütze Abrechnungen vermeiden kann. ZB drei hauptamtlich Tätige, 20 Ehrenamtler mit Ü-Leiter Pauschale.
    Muss ich die BG Meldung von Hand machen, wenn ich nicht 20 unnötige Personalnr. anlegen will oder gibt es die Möglichkeit zB einer Personalnr, über die ich die Summe der 20 MA zusammen soz.+lstfrei nur für die BG abrechnen kann?
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Michaela Riedel
    13.09.2013 15:40 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    leider kann ich Ihnen hierfür keine Lösung in Lohn und Gehalt anbieten.
    Sie können für 20 Mitarbeiter z. B. eine fiktive Personalnummer (PGS 900, BGS 0000, Steuerklasse 0) anlegen und darüber die Summe aller Mitarbeiter abrechnen.

    Bitte beachten Sie, dass Sie bzgl. der Elektronischen Lohnsteuerkarte unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten im Reiter 'Grenzgänger / Beschränkte Steuerpflicht' den Haken "Keine Teilnahme am Verfahren" setzen.

    Ggf. müssten Sie diesen Sachverhalt mit der Berufsgenossenschaft abklären, da die Übungsleiterpauschale auf dem BG-Lohnnachweis nur unter einer Personalnummer ausgewiesen wird.


    Freundliche Grüße

    Michaela Riedel
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Andreas Müther
    18.09.2015 09:58 Uhr

    Guten Morgen Newsgroup,

    wurde seitens Datev mittlerweile an einer Lohnart für die Abrechnung von Übungsleiterpauschalen bzw. Ehrenamtspauschalen gearbeitet?

    Wie haben die Praktiker hier das Problem gelöst und MA mit diesen Pauschalen in L + G abgerechnet?

    Viele Grüße

    Andreas Müther

  • Michaela Riedel
    18.09.2015 16:16 Uhr

    Hallo Herr Müther,

    aktuell bieten wir keine Standardlohnart für die Abrechnung von Übungsleiter- bzw. Ehrenamtspauschalen an.

    Eine Umsetzung wird weiterhin geprüft.


    Viele Grüße

    Michaela Riedel
    Personalwirtschaft
    DATEV eG