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weiterer SEPA-Umstellungsassistent im Januar

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    Einträge 1-6 / 6

    Seite 1 von 1

  • Willi Müller
    16.09.2013 12:16 Uhr
    Zitat von Sandra Walther

    Hallo Newsgroup,

    für beide Programm gilt: Ab der Programm-DVD DATEV pro 8.0 zum Jahreswechsel 2013/2014 können in den DATEV-Lohnprogrammen alle Überweisungen und damit auch die Sozialversicherungsbeiträge im SEPA-Format erstellt werden. Um Ihnen den Umstieg auf SEPA zu erleichtern, wird es dann einen weiteren SEPA-Umstellungsassistenten geben. Mit diesem können Sie alle Zahlungsarten komfortabel auf das SEPA-Format umstellen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Sandra Walther
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

    Hallo Frau Walther,
    können Sie bitte erläutern, was der neue Umstellungsassistent im Januar vereinfacht und ob trotz der Aufforderung der DATEV an anderer Stelle sich "zu beeilen" etwas dagegen spricht, die SEPA Umstellung dann erst vorzunehmen?
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Monique Schauer
    02.10.2013 16:39 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    wir empfehlen Ihnen schon jetzt, Ihre Prozesse zu prüfen, damit die Umstellung auf SEPA im Jahreswechsel reibungslos funktionieren kann.

    Mit dem neuen Umstellungsassistenten wird es möglich sein, die Zahlungsarten auf Mandanten- sowie auf Mitarbeiter-Ebene automatisch umzustellen. Bei Bedarf kann auch der Zahlungsprozess umgestellt werden.

    Viele Grüße

    Monique Schauer
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Willi Müller
    02.10.2013 18:16 Uhr

    Hallo Frau Schauer,
    Danke für die Info, aber können Sie das bitte noch einmal erläutern, damit man weiß, welche manuellen Umstellarbeiten jetzt unnötig sind? Wenn der neue Assistent eine Arbeitserleichterung bringt, wäre es sinnvoll, diesen nicht nur für zwei Wochen zur Verfügung zustellen (Mitte bis Ende Januar 2014, denn dann muss die Umstellung ja erledigt sein), sondern vielleicht schon mal vorab (ohne DVD Termin sondern auf den DFÜ Wegen).
    Vielen Dank und schöne Grüße
    Willi Müller

  • Monique Schauer
    04.10.2013 16:37 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    gerne erläutere ich Ihnen, welche Stammdatenschlüsselungen sich durch die einzelnen Umstellungsassistenten erleichtern.

    1. Der DATEV SEPA IBAN-Assistent

    Seit der Lodas Version 9.6 (Januar 2013) gibt es den SEPA IBAN-Assistenten. Mit Hilfe dessen können Sie mit wenigen Klicks die bisher bestehenden Bankverbindungen (Kontonummer, Bankleitzahl) auf IBAN und BIC umstellen. Dieser Vorgang erspart Ihnen z.B. das Öffnen der Mitarbeiter um die Bankverbindungen unter Personaldaten | Personaldaten | Zahlungsweise einzeln zu ändern.

    Nach der Umstellung müssen die ermittelten IBAN/BIC geprüft werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen diese Umstellung zeitnah durchzuführen.

    Mit Lodas 9.65 (Juli 2013) haben Sie zusätzlich über den Ordner Brennpunkte die Möglichkeit, die IBAN der Lohn- und Gehaltszahlungen und einen automatischen Hinweistext auf die Lohnabrechnungen andrucken zu lassen. Somit können Sie die BIC/IBAN direkt von den Arbeitnehmern kontrollieren lassen. Sie haben auch die Möglichkeit einen eigenen Hinweistext auf der Brutto/Netto-Abrechnung, den Sie unter Mandantendaten | Zusatzeinstellungen im Register Brutto/Netto-Hinweis aktivieren, abzudrucken. So können Sie die Mitarbeiter explizit darauf hinweisen, Ihre BIC/IBAN auf Richtigkeit zu prüfen.

    2. Der SEPA-Umstellungsassistent Überweisungen

    Der SEPA-Umstellungsassistent Überweisungen soll Ihnen die Umstellung der Zahlungsart auf SEPA Überweisungen erleichtern.
    Sie können mit dem Assistenten auch die Überweisungsprozesse z.B.: von Sammelüberweisung auf Papier auf Datenübermittlung umstellen. Der Assistent wird Ihnen mit der Lodas Jahreswechsel-Version 2013/2014 zur Verfügung gestellt.

    Wenn Sie die Zahlungsart vor dem Jahreswechsel ändern möchten, können Sie die Eingabe unter Personaldaten | Personaldaten | Zahlungsweise selbstverständlich manuell vornehmen. Die Lohn-/Gehaltszahlungen der Mitarbeiter (nicht für: VWL, Krankenkassen, Finanzämter) können bereits als SEPA-Zahlungen durchgeführt werden. Voraussetzung für die SEPA-Überweisungen ist bis zum Jahreswechsel jeweils das Programm Zahlungsverkehr.


    Alle wichtigen Informationen finden Sie auch im Dokument SEPA in der Personalwirtschaft .

    Ich hoffe, dass Ihnen meine Erläuterung weiterhilft. Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte erneut.


    Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende

    Monique Schauer
    Personalwirtschaft
    DATEV eG

  • Helge Groeneveld
    10.10.2013 16:36 Uhr

    Ich hätte auch gerne alle vorgesehenen Umstellungsassistenten schnellstmöglich.
    Meine erste Bank hat mir gerade mitgeteilt, dass ab 15.11.2013 online nur noch SEPA-Datensätze
    verarbeitet werden.
    Ich hoffe zwar, dass es sich hierbei um ein Mißverständniss handelt, aber dennoch sollten die Programme schnellstmöglich zur Verfügung stehen.
    Ich finde schon die Schreiben der DATEV wir sollten schnellstmöglich umstellen nicht gut, wenn gleichzeitig die Software zur Erstellung der Mandatsreferenzen erst Ende Oktober kommen soll.

    Ich bitte darum uns möglichst bald alle Umstellungstools zur Verfügung zu stellen, damit die fehlerbehaftete Handarbeit minimiert wird.

    Freundliche Grüße
    Helge Groeneveld

  • Ralph Maier
    10.10.2013 16:39 Uhr

    Hallo Herr Groenveld,

    Ihr Wunsch wurde gefühlte 1.000-Male bereits im Forum geäußert, auch dass wir verdammt spät dran sind.

    (Auch meine Hausbank zieht am 15.11.2013 die SEPA-Reissleine, ob die notwendigen Programmfunktionen nun stehen oder nicht.)

    Gruß R. Maier

    Nachtrag: Auf den freundlichen Anruf der DATEV habe ich nochmals bei meiner Bank nachgehakt. Ich meinte das Schreiben käme von meiner Bank mit o.g. Termin. Leider liegt mir dies nicht mehr zum Nachweis vor. Mir wurde zur Auskunft gegeben, ein Schreiben dieser Art mit ausgewiesenem Datum, wäre zumindest nicht von ihnen aus versandt worden; es könne aber durchaus sein, dass dies (ggf. vereinzelt) vom Verband oder der Fiducia (technische Umsetzung des Zahlungsverkehr) versandt wurde. O.g. Aussage ist daher zu revidieren. Eine vorgezogene "Deadline" ist nach Aussage meines Bankberaters nicht existent.