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Gläubiger ID der Krankenkassen/Finanzämter fehlen in der Institutionsverwaltung

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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Friedrich-Wilhelm Lescow
    24.09.2013 15:31 Uhr

    Hallo DATEV,

    Problemstellung: Spätestens ab 1.2.2013 sind SEPA-Lastschriften und Überweisungen zwingend. Bisher übersenden wir dem Mandanten bei Auftreten einer bisher nicht gespeicherten Krankenkasse in seinem Arbeitnehmerbestand einen Vordruck zur Erteilung des Lastschrifteneinzuges für die "neue" Krankenkasse. Dazu haben wir in der Vorlagenverwaltung der DMS pro eine Vorlage, die bei Aufruf automatisch mit allen erforderlichen Daten - ausgenommen die Betriebsnummer des Betriebes, den Fehler habe ich an anderer Stelle angezeigt, - aus der Institutionsverwaltung und den Mandantendaten gefüllt.

    Bei SEPA-Einzügen muss dieser Vordruck die Gläubiger_ID der Kasse enthalten. Die ist bisher nicht in den Institutionsdaten enhalten und muss deshalb mühsam im Internet recheriert werden.

    Zielsetzung: Die Lastschrifteneinzüge für die Krankenkassen und Finanzämter sollen weiter den Mandaten mit allen erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden!

    Lösungsvorschlag: Ich schlage vor, die Gläubiger-ID der Institutionen in die Institutionsverwaltung zu übernehmen. Sie können dann über Platzhalter automatisch in Schreiben und Vordrucke übernommen werden.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Tanja Saal
    16.10.2013 12:15 Uhr

    Hallo Herr Lescow,

    in den Programm-DVD DATEV pro 7.0 (Herbst 2013) ist ihre Anregung leider nicht umgesetzt.
    Jedoch haben wir diese aufgenommen und prüfen nun, ob und ggf. wann eine Realisierung möglich wäre.
    Bis dahin müssen Sie die Gläubiger-ID Ihrer Krankenkasse manuell in Ihre Vorlage eintragen.

    Viele Grüße aus Nürnberg
    Tanja Saal
    DATEV eG

  • Mike Hecker
    17.10.2013 14:40 Uhr

    Hallo Herr Lescow!

    Welchen Sinn hätte es, die Gläubiger-ID der Krankenkassen in eine Vorlage einzubinden? Es würde immer noch die Mandatsreferenz fehlen und die kann nur die Krankenkasse mitteilen.
    Um die Lastschriftmandate vollständig vorbereiten zu können, müssten Sie vorher bei der Krankenkasse noch die Mandatsreferenz erfragen.

    Lösungsvorschlag meinerseits (wird von uns bisher auch so umgesetzt):
    Erweiterung der Vorlage um die IBAN und BIC des Mandanten und nach Unterschrift ab zur Krankenkasse. Damit wurde der Kasse die Ermächtigung/das Mandat erteilt. Wenn die Kasse nun abbuchen will, muss sie selbst noch aktiv werden und dem Arbeitgeber die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz noch mitteilen.

    Die zusätzliche Pflege von Gläubiger-ID über die Institutionsverwaltung nur für diesen Zweck halte ich persönlich für unnötig.

    Viele Grüße

    Mike Hecker