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SEPA-Lastschriften in Zahlungsverkehr (Unterscheidung Privat- und Basislastschrift)

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    Einträge 1-5 / 5

    Seite 1 von 1

  • Dagobert Duck
    16.10.2013 13:50 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    hallo DATEV,

    kann mir jemand den Unterschied zwischen der SEPA-Basislastschrift (Literatur) und der SEPA-Privatlastschrift (Zahlungsverkehr) erklären?
    Oder sind diese Begriffe sogar identisch? (Das wäre natürlich sehr irreführend!)

    Sofern die Begriffe identisch sind würde mich interessieren, warum unterschiedliche Begriffe verwendet werden.

    Ich bedanke mich für die ausgiebigen Antworten.

    D.Duck

  • Sabine Popp
    16.10.2013 15:04 Uhr

    Hallo,

    Für die SEPA-Lastschrift gibt es zwei Verfahren: die SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit) das sowohl für Geschätskunden als auch für Privatkunden angewendet werden kann, sowie die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit), die ausschließlich für den Verkehr mit Geschäftskunden vorgesehen ist.

    Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist vergleichbar mit dem Einzugsermächtigungslastschriftverfahren und enthält davon zahlreiche bekannte Elemente. Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren berücksichtigt die Bedürfnisse von Geschäftskunden und ist dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren ähnlich.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine Popp
    Produktmanagement und Service
    Zahlungsverkehr
    DATEV eG

  • Dagobert Duck
    16.10.2013 15:14 Uhr

    Hallo Frau Popp,

    ich denke sie haben meine Frage nicht verstanden.

    In ihrer Literatur und in ihren Infodokumenten sprechen/schreiben Sie von Basislastschriften.
    In ihrem Programm "Zahlungsverkehr" gibt es jedoch (bei der Erstellung von SEPA-Lastschriften) nur die Unterscheidung zwischen Firmenlastschriften und Privatlastschriften.

    Sind also die verwendeten Begriffe Basislastschriften und Privatlastschriften gleichzusetzten?
    Warum wird in Zahlungsverkehr nicht der Begriff Basislastschrift verwendet?

  • noch etwas
    16.10.2013 16:09 Uhr

    noch etwas ...
    ich schätze, dass höchstens 0,01% der von Firmen erteilten Lastschriften "Firmenlastschriften" sind. Wer ist schon so "verrückt" und erteilt einem Lieferanten das Recht, vom eigenen Konto ohne Widerrufsrecht abbuchen zu lassen?
    Insofern ist der offizielle Begriff "Firmenlastschrift" sowieso irreführend und durch die DATEV Wortschöpfung "Privatlastschrift" für Basislastschriften wird dies noch verstärkt.

  • Sabine Popp
    16.10.2013 17:47 Uhr

    Hallo,

    der Begriff Privatlastschrift wird mit der nächsten Version Zahlungsverkehr 6.51 in Basislastschrift geändert. Die Auslieferung der DVD erfolgt diese Woche.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine Popp
    Produktmanagement und Service
    Zahlungsverkehr
    DATEV eG