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Vorausgefüllte Steuererklärung

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    Einträge 136-150 / 150

    Seite 10 von 10

  • ein Anwender
    04.06.2015 16:35 Uhr

    Hallo Herr Daum,
    das klingt nur beim ersten Überfliegen neu; tatsächlich ist das "alter Kaffee" (siehe Elsterhomepage)

    Einzureichende Belege zur Einkommensteuererklärung
    ab dem Veranlagungszeitraum 2011

    Liebe Bürgerin, lieber Bürger,
    häufig werden bei der Abgabe von Steuererklärungen Belege eingereicht, die vom Finanzamt nicht
    benötigt werden. Bitte nutzen Sie zur Erklärung der geltend gemachten Aufwendungen die Eintragungsmöglichkeiten in ELSTER und reichen Sie keine separaten Aufstellungen ein. Diese Eintragung
    ist für die Bearbeitung in der Regel ausreichend.
    Bitte reichen Sie mit Ihrer Steuererklärung nur die folgenden Belege ein:
    Zum Hauptvordruck (Mantelbogen):
    Zuwendungsnachweise wie z. B. Spendenbescheinigungen
    Nachweis der Behinderung im Erstjahr bzw. bei Änderung

    Zur Anlage N:
    Soweit die Lohnsteuerbescheinigungsdaten nicht durch den Arbeitgeber elektronisch an das
    Finanzamt übermittelt wurden: die besondere Lohnsteuerbescheinigung bzw. Lohnsteuerkarte
    2010 mit der Lohnbescheinigung 2011 des Arbeitgebers.
    Achtung: Der von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigte Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
    wird nicht benötigt!
    Zur Anlage G, S und L:
    Unterlagen über die Gewinnermittlung, soweit sie nicht elektronisch übermittelt wurden
    Zur Anlage KAP:
    Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer, nur wenn eine Überprüfung des
    Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge oder die Günstigerprüfung beantragt wird
    Steuerbescheinigung über Kapitalerträge, für die keine Kirchensteuer einbehalten wurde,
    obwohl eine Kirchensteuerpflicht besteht
    Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
    Zur Anlage VL:
    Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
    Zur Anlage Unterhalt:
    Nachweise der Unterhaltsbedürftigkeit
    Sonstiges Wenn aufgrund besonderer Lebensumstände Aufwendungen entstanden sind, wird eine Belegeinreichung gemeinsam mit Ihrer Steuererklärung empfohlen. Dies ist beispielsweise bei beruflich
    bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der
    Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall und vermeidet Rückfragen.
    Alle anderen Belege sind nur nach Anforderung durch das Finanzamt einzureichen. Dies betrifft
    z.B. Belege über Arbeitsmittel, Nachweise über Beiträge an Berufsverbände und Beitragsbestätigungen
    zu Versicherungen.
    Es wird empfohlen, alle Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides für die Erledigung von
    Rückfragen durch das Finanzamt griffbereit zu halten.

    Das gilt alles schon ab dem VZ 2011, nur werden immer noch Bescheide ohne Rückfrage von der Erklärung abweichend erlassen, bei denen Belege nicht mit eingereicht worden sind. Und was sagen die Sachbearbeiterinnen: Ich kann doch Ihre Aufwendungen in Höhe von xxx nicht einfach so berücksichtigen ... Sie können ja Einspruch einlegen ...
    Wenn ein Bescheid ohne Rückfrage ergeht, hat die SachbearbeiterIn erst mal ihre Fließbandvorgabe von x Fällen pro Tag erledigt und kann dann auf die Tränendrüse drücken, weil sie ja so viel Einsprüche zusätzlich bearbeiten muss. Hier müsste man mal ein Amtshaftungsverfahren betreiben, um diese unnötigen Einsprüche zu vermeiden (und eine ganze Menge nicht beratender Steuerpflichtiger wird den Bescheid einfach so akzeptieren (kommt ja von einem Finanzbeamten)
    Andere SachbearbeiterInnen machen es umgekehrt und akzeptieren auch Spenden und anr. Steuern ohne Belege :-) Da ich mich nicht beschwert habe, kann ich nicht sagen ob aus Effizienz- Streß- oder "Faulheit"überlegungen heraus...

  • Ralph Maier
    05.06.2015 11:48 Uhr

    Hallo Herr Anwender,

    Sie haben vollkommen recht, dass diese Vorgehensweise "kalter Kaffee" ist und wir trinken diesen auch schon seit VAZ 2012. Nun ja, die Bayern wollen ja immer wieder mal das Rad neu erfunden haben.

    Wir übermitteln zusätzlich zu den Steuerdaten per E-Mail z.B. die individuellen Anlagen zur Anlage V+V oder die Berechnung zur Anlage V ohne Belege, Steuerbescheinigungen nur dann, wenn die KapSt über 20 beträgt, Baukostenaufstellung ohne Belege und Listen dieser Art, Krankheitskosten nur per Aufstellung, also einfach zusätzliche Informationen die der Steuererklärung Transparenz und Erläuterung geben. Belege und Nachweise nur dann, wenn es uns bei komplexeren Fällen als notwendig erscheint oder wenn es sich um Einmalbescheinigungen (Behindertenausweis, Mietvertrag bei DHF handelt. Bei Standardfällen erfolgt NIE eine Belegeinreichung.

    Wir haben zwischenzeitlich mit unserem "Hausfinanzamt" eine recht gute Zusammenarbeit etablieren können. Sollte tatsächlich mal ein Nachweis gewünscht werden, ruft der Sachbearbeiter kurz bei uns an und er erhält entweder mündlich eine Auskunft zum SV oder eine Minute später ein pdf aus der Ablage, da wir selbstredend die Nachweis ablegen; genau für diese Fälle.

    Ich betrachte diese Entwicklung als äußerst positiv und sehe hier entscheidende verwaltungsökonomische Vorteile.

    Noch nicht ein einziges Mal wurde jedoch eine Posten der Steuererklärung zu Ungunsten abgeändert, weil kein Beleg eingereicht wurde ! Es ist mit Sicherheit nicht im Sinne eines Sachbearbeiters einen Fall nicht abschließen zu können. Es besteht Quoten- und Veranlagungsdruck und die Rechtsbehelfsstellen sind sowieso latent überlastet. Hier hilft eine offene Kommunikation mit den Ämtern.

    Gruß R.Maier

  • Jared Daum
    29.06.2015 11:37 Uhr

    Hallo Datev,

    seit Samstag kann ich keine Daten in Steuerkonto-Online abrufen.
    Ebenso der direkte Abruf in die ESt-Erklärung fuktioniert nicht mehr.
    Es liegt keine Störungsmeldung vor.
    Was ist los?
    Wie kann das Problem behoben werden.
    Gibt es Kollegen mit demselben Problem (Baden-Württemberg).

    Die Beantragung von Freischaltcodes über das Elster-Portal funktioniert auch
    zumindest derzeit nicht:

    Meldung:
    140013003: Annahmeserver derzeit nicht verfügbar.
    Transferticket: 2000182966855500515

    Ich werde das Gefühl nicht los, dass wieder mal nur ich
    betroffen bin und hoffe, dass es nicht wieder eine wochenlagen
    Hängepartie wird.

    Was nützt mir die schönste vorausgefüllte Steuererklärung wenn
    es ständig solche Probleme gibt?

    Jared Daum

  • Christian Wielgoß
    29.06.2015 11:47 Uhr

    Hallo Herr Daum,

    laut Elster-Störungsseite sind aktuell keine VaSt. und Steuerkontoabfragen sowie Registrierungen möglich.

    Der VaSt-Abruf (Vollmachtsdatenbank) funktioniert hier bei mir in Niedersachsen allerdings.

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

  • theo b.
    29.06.2015 12:54 Uhr
    Zitat von Christian Wielgoß

    laut Elster-Störungsseite sind aktuell keine VaSt. und Steuerkontoabfragen sowie Registrierungen möglich.

    Welche auch immer wunderschön aus dem datev.de/rz-status heraus verlinkt ist (1 click) ;)

  • ein Anwender
    29.06.2015 13:03 Uhr

    Hallo Theo,
    die Ironie ist leider nicht deutlich genug erkennbar ... ;;;;;;;;;;;;;;-)
    Leider gibt es keinen direkten Link auf der DATEV Wartungsseite zu dem von Herrn Wielgoß erwähnten Link ;-(

  • theo b.
    29.06.2015 13:08 Uhr

    Schauen Sie mal ganz unten.

    Zitat von ein Anwender

    Hallo Theo,
    die Ironie ist leider nicht deutlich genug erkennbar ... ;;;;;;;;;;;;;;-)
    Leider gibt es keinen direkten Link auf der DATEV Wartungsseite zu dem von Herrn Wielgoß erwähnten Link ;-(

  • theo b.
    29.06.2015 13:11 Uhr
    Zitat von theo b.

    Schauen Sie mal ganz unten.

    Ok Mund zu vollgenommen. Den Direktlink gabs aber mal. @Datev, wo ist der denn hin?

    Übrigens meine ich, dass zuletzt es aus den Datev-Programmen heraus ganz gut erkennbar, an welcher Stelle die Probleme lagen.

  • ein Anwender
    29.06.2015 14:10 Uhr

    ja, die Neugestaltung der Wartungsseite ist noch nicht ganz abgeschlossen (der Fehler bei einer Zeilenschaltung <br> ist auch noch nicht aufgefallen...)

  • Ralph Maier
    29.06.2015 14:26 Uhr

    Abfrage Steuerkonto online: Tut wieder !

  • Jared Daum
    04.08.2015 11:44 Uhr

    - Verschiedene Themen -

    Hallo Datev,

    wenn keine Angaben in der Anlage N zu machen sind werden alle Einkommensersatzleistungen in
    einer Summe in dem sonst von normalerweise niemandem genutzten Feld "Einkommensersatzleistungen"
    in Zeile 94 des Mantelbogens übernommen.

    Ich gehe davon aus, dass auch hier bald eine detaillierte Erfassungsmöglichkeit wie
    in der Anlage N installiert wird. Es wäre gut, wenn man in den Einstellungsmöglichkeiten vorbelegen
    könnte, dass Lohnersatzleistungen immer in die Anlage N übertragen werden.

    Wichtiges Problem:
    Das nur aus einer Zahl bestehende (sonst von kaum jemandem genutzte Feld) kann in der
    Steuererklärung des Folgejahres sehr leicht (zur Löschung) übersehen werden.
    Ich bitte daher dringend darum hier Abhilfe zu schaffen durch
    a) einen Detaillierten Ausweis im VZ 2014 (der im VZ nur in einer Zahl ausgewiesenen
    Lohnersatzleistungen (mehrere Werte sind nicht so leicht zu übersehen)
    oder/und
    b) einen Hinweis in der Fehlerliste wenn der Wert dem des Vorjahres exakt entspricht
    oder
    c) einer farblichen Markierung des Feldes (gelb hinterlegt oder blinkend).

    Weitere Probleme:
    Bitte die Erfassung der ID-Nr. bei den Kindern genauso dynamisch wie am Anfang der
    ESt-Erklärung gestalten und außerdem die ID-Nummern der Kinder bitte künftig automatisch
    aus den VaSt-Daten übernehmen.

    Ich habe seit dem VZ 2014 vermehrt getrennte Veranlagungen.
    Das Finanzamt legt in Erwartung einer im Folgejahr wieder vermuteten Zusammenveranlagung
    häufig kein neues Steuerkonto an (vergibt aber für den Ehemann und die Ehefrau neue Steuernummern).
    Wenn die neuen Steuernummern korrekt in der ESt-Erklärung erfasst werden können keine
    Daten aus dem alten Steuerkonto eingelesen werden (dazu muss vorübergehend wieder die
    alte Steuernummer eingetragen werden).
    Ich bitte darum ein weiteres Feld in der ESt Erklärung aufzunehmen in dem die
    alte Steuernummer für Zwecke des Abrufs von Vorauszahlungen erfasst werden kann.
    Gleichzeitig muss in diesem Zusammenhang die Möglichkeit geschaffen werden anzukreuzen
    wem die Vorauszahlungen zugerechnet werden sollen (in Prozent Ehemann und Ehefrau).
    Dies getrennt nach ESt+Soli und Kirchensteuer. Bei der getrennten Veranlagung erwartet das
    Finanzamt regelmäßig einen Hinweis darauf wem die Vorauszahlungen zugerechnet werden, das
    ist dann z.B. der Ehemann. Es kommt aber häufig vor, dass der Ehemann konfessionslos und die
    Ehefrau kirchensteuerpflichtig ist. In diesem Fall macht es Sinn die ESt+Soli dem Ehemann die
    Kirchensteuer jedoch der Ehefrau zuzurechnen. Ach dafür sollte eine Auswahlmöglichkeit
    geschafften werden.

    Bescheidabgleich für die Tonne

    Im Falle der getrennten Veranlagung mit (ich nenne des Doppeloption) einer
    Aktivierung des Ankreuzfeldes in Zeile 95 des Mantelbogens (Laut übereinstimmendem Antrag
    sind die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Steuerermäßigungen....jeweils
    zur Hälfte aufzuteilen)....

    ....muss ich in 90% wegen fehlerhafter Umsetzung durch das Finanzamt Einspruch einlegen.
    Vielleicht kann man bei der Datenanlieferung an das Finanzamt (oder mit entsprechenden
    Berechnungslisten) dem Finanzamt eine bessere Hilfestellung geben.

    Erschwerend kommt hinzu, dass man in Fällen der Doppeloption den Bescheidabgleich
    in die Tonne treten kann. Eine Vielzahl wichtiger Felder wird nicht angezeigt. Eine
    Bescheidprüfung und ein Einspruch ist nur möglich wenn die Originalbescheide vorliegen.
    Die Bescheidprüfung und der Einspruch sind in diesen Fällen häufig zeitaufwendiger als
    die Erstellung der Steuererklärung selbst. Ich bitte dringend um Abhilfe. Seit dem es
    die Doppeloption gibt habe ich deutlich mehr getrennte Veranlagungen als bisher.
    Der Zeitaufwand für die Bescheidprüfungen und die massenhaft notwendigen Einsprüche
    ist einfach zu hoch.

    Der Bescheidabgleich ist insgesamt stark verbesserungsbedürftig.
    Viele wichtig Positionen werden nicht angezeigt (z.B. Härteausgleich, Denkmal-AfA als
    Sonderausgaben, ....).


    Jared Daum
    - Steuerberater -

  • Karin Richter
    05.08.2015 22:55 Uhr

    Hallo DATEV,
    ich gebe Herrn Daum in vielen Punkten Recht, speziell was die Einzelveranlagung von Ehegatten und den elektronischen Bescheidabgleich betrifft.
    Hinzufügen möchte ich noch:
    Wenn der Bescheid für die Ehefrau kommt, dann erscheint dieser in der Liste "ELSTER-Bescheide" mit dem Namen des Ehemannes. Das verwirrt hier stets. Weil die Eheleute in dieses Fällen häufig eigene unternehmerische Aktivitäten haben, wird die Ehefrau meist unter einer anderen Mandanten-Nr. gebucht. Dass DATEV diese Mandanten-Nr. nicht unbedingt aus dem Nummernzusammenhang ablesen kann, mag mir noch einleuchten. Dass aber der Name der Ehefrau nicht von Post, Fristen und Bescheide erkannt wird, leuchtet mir nicht ein.
    Und noch ein Fehler bei der Übernahme der KV-Beiträge:
    Die Mandantin war in den ersten Monaten nichtselbständig beschäftigt, danach selbständig. Sie blieb freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse. Die selbst gezahlten KV-Beiträge hat DATEV in Zeile 12 der Anlage Vorsorgeaufwand eingespielt mit der Folge, dass der Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Satz 4 EStG zu hoch ausfällt. Die selbst gezahlten KV-Beiträge müssten in diesem Fall in Zeile 18 eingesteuert werden. Bloß gut, dass das Finanzamt die getrennten Werte kannte und somit richtig gerechnet hat.
    Mit freundlichen Grüßen
    Karin Richter

  • Silke Duersch
    06.08.2015 13:01 Uhr

    Sehr geehrter Herr Daum,

    Ihre Anregungen haben wir aufgenommen.

    Die Erfassung der Einkommensersatzleistungen zu Zeile 94 des Mantelbogens ESt 1A wird voraussichtlich mit der Version für VZ 2015 an die (detaillierte) Erfassung der Lohnersatzleistungen zu Zeile 29/30 der Anlage N angepasst.

    Ebenfalls mit dieser Version wird die per VaSt-Abfrage gelieferte ID-Nr. eines Kindes übernommen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Silke Dürsch
    DATEV eG

  • Silke Duersch
    11.08.2015 15:21 Uhr

    Sehr geehrte Frau Richter,

    bitte entschuldigen Sie die späte Antwort auf Ihren Beitrag. Gerne möchte ich Ihnen die Sachverhalte erläutern.

    Für den elektronischen Bescheidabgleich holt sich das DATEV-Programm Post, Fristen und Bescheide seine Informationen aus dem Nummernzusammenhang. Im Fall der Einzelveranlagung von Ehegatten wird der dem Bescheid zugehörige Einkommensteuer-Mandant ermittelt, egal ob der Bescheid des Steuerpflichtigen/Lebenspartner A oder der Ehefrau/Lebenspartner B übermittelt wird.
    Als Bezeichnung wird die Mandantenbezeichnung aus den Zentralen Stammdaten herangezogen (Zentrale Mandantendaten | Mandat | Mandantenbezeichnung).
    In Ihrem Fall ist in diesem Feld der Name des Steuerpflichtigen erfasst, daher erscheint auch der Bescheid unter dieser Bezeichnung im Bescheidabgleich.


    Zur Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge über die VaSt kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

    Wir bekommen von den Krankenversicherungen die Information geliefert, ob für diese Beiträge Anspruch auf Krankengeld besteht oder nicht. Wenn ein Anspruch auf Krankengeld besteht, dann steuern wir diese Beiträge bei der Übernahme der VaSt-Daten in die Zeile 12 der Anlage Vorsorgeaufwand . Wenn kein Krankengeld-Anspruch besteht, dann werden diese Werte in die Zeile 18 der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen.
    In dem von Ihnen geschilderten Fall würde das bedeuten, dass die Krankenversicherung die Information mitgeliefert hat, dass für diese KV-Beiträge ein Anspruch auf Krankengeld bestand.
    Wenn Sie noch weiteren Klärungsbedarf im konkreten Fall haben, können Sie sich gerne über den Programmservice Einkommensteuer unter der Telefonnummer 0911 319-8700 mit mir in Verbindung setzen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Silke Dürsch
    DATEV eG

  • Karin Richter
    11.08.2015 22:18 Uhr

    Sehr geehrte Frau Duersch,
    vielen Dank, aber die Antworten überzeugen mich noch nicht.
    Zu 1: Es macht keinen Sinn, dass das DATEV-Programm Post, Fristen und Bescheide die Mandantenbezeichnung heran zieht. Im Bescheid ist erkennbar, um wen es geht. Der Name des Bescheidadressaten müsste bei Einzelveranlagung gezogen werden. Denn für Eheleute können ja nicht zwei verschiedene Mandantenbezeichnungen vergeben werden.
    Zu 2: Dann hätte ja die Finanzverwaltung eine andere Meldung von der Krankenkasse erhalten, als das Programm VAST. Kann das sein? Im Steuerbescheid sind die KV-Beträge als solche ohne Anspruch auf Krankengeld verarbeitet. Und im Bescheid wird zusätzlich erläutert, dass abweichend von der Erklärung veranlagt wird, weil die Meldung der Krankenkasse so vorliegt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Karin Richter