Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

Zurück zur Foren-Übersicht Zurück zum Forum

Vorausgefüllte Steuererklärung

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 16-30 / 150

    Seite 2 von 10

  • Ralph Maier
    14.11.2014 11:36 Uhr

    Hallo,

    @Herr Kolberg:

    Das Übernahmeszenario ist eigentlich ganz gut gelöst und ich arbeite gerne damit. Man kann sehen, was abgerufen wurde und den Umfang der Übernahme selbst bestimmen. Bei erneutem Abruf der Daten für das gleiche Jahr werden die bereits eingespielten Daten den neu abgerufenen gegenübergestellt und man sieht auf einen Blick die Abweichungen. Wir erwähnt an sich sehr gut gelöst. Ein Protokoll zum Druck gibt es indes auch.

    @Frau Tamas:

    Ich glaube fast, Herr Kolberg meinte aber auch, welche Daten genau bei der Übernahme der VASt-Daten in Einkommensteuer "pulverisiert" werden und ein Protokoll derer. Wenn dies nicht gemeint, war würde mich dies zumindest brennend interessieren und vor allem, ob diese verschwundenen Daten wieder reaktiviert werden können, da diese lt. Fehlerbeschreibung nicht verschwinden sondern nur "unsichtbar" dargestellt werden und damit nicht mehr in die Steuer einfließen; also wie das mit dem "unsichtbar" gehen soll, bedarf auch noch einer Klärung.

    Da wir, genau wie Theo, die Voraussetzungen für diesen "Bug" an sich nicht schaffen (Sortierung über Register o.ä. lt. Dokument), kann ich behaupten, dass wir fast sicher sind. Eben aber nur "fast" ! Wir bearbeiten z.T. sehr umfangreiche Einkommensteuern mit Anlagen und Aufstellungen, da kann es schon mal sein, dass z.B. Dienstreisen durch den Anwender anders sortiert werden. Wenn durch die Übernahme der VASt-Daten dann bspw. 50 Dienstreisen "verschwinden" entsteht hier ein erheblicher Schaden !!!

    Im Moment arbeiten wir unter Hochdruck, da quasi täglich Steuerunterlagen ein- und nachgereicht werden und Termin für 2013 bekanntlich der 31.12.2014 ist. Wir nutzen die VASt, bezahlen dafür, haben eine Menge Zeit und Aufwand auf uns genommen (Vollmachten neu) um jetzt, wenn es gelten soll, die Funktionen nicht nutzen zu können? Ich bin sprachlos.

    In dem Zusammenhang ist ein bugfix auf Januar wohl ein Scherz. Ich erwarte hier eigentlich, dass man bei der DATEV "alles stehen und liegen lässt" und sich alles bis zur Putzfrau auf die sofortige Problemlösung hier konzentriert.

    Danke für ein Hotfix noch im November und beste Grüße

    Ralph Maier


    p.s.: Ach ja, an anderer Stelle wurden die Inhalte und Aussagen des DATEV-Magazins erörtert und dessen Wahrheitsgehalt. Dies wäre wieder ein Punkt für eine neue Rubrik "Pleiten, Pech und Pannen", die man ja hinten im Magazin einfügen kann. Dann wären die Leute außerhalb des Forums wenigstens gewarnt und verlieren sich nicht in Selbstzweifeln oder Alzheimerängsten, wenn ihre langwierig eingegebenen Daten plötzlich nicht mehr da sind (... und wie erkläre ich das dem Chef... etc.).

    p.s.2.: Ach ja nochmals. Ich hatte letztens eine lange Recherchearbeit mit unserem Finanzamt bezüglich fehlender Daten; diese waren im Dokument 1080548 (letztes Update vor einem Monat!) nicht enthalten. Unser "Joint-venture" führte uns den Datenfluss hoch und wieder runter und ich konnte sogar ein offizielles Protokoll der Datenbereitstellung erhalten, welche tatsächlich sämtliche Daten beinhaltete; die DATEV hatte es jedoch technisch "versemmelt" die Daten vollständig und richtig zu übernehmen, womit der "der schwarze Peter" seinen richtigen Adressaten zweifelsohne gefunden hatte. Hier stelle ich mir ebenso einen "Hot- oder Bugfix" umgehend, also am Besten gestern schon, vor. Das darf und muss man vom Branchenprimus erwarten können ! Ach ja, die Antwort über den Servicekontakt war ein Einzeiler, dass diese Daten derzeit nicht übernommen werden. Wir machen dann jetzt nur noch halbe Steuererklärungen, interessant.

    Alles elementare Werte für eine Steuerkanzlei, da muss die DATEV wie erwähnt, sofort und alle Kapazitäten in derlei Projekte stecken.

  • Willi Müller
    14.11.2014 11:50 Uhr
    Zitat von Stephan Hirsch

    Eine manuelle Anpassung der Schreibweise im Programm Einkommensteuer ist mit der aktuellen Programmversion nicht mehr erforderlich:
    Abgeglichen mit der von der Finanzverwaltung abgerufenen Bezeichnung wird nicht die von Ihnen ggf. individuell angepasste Bezeichnung ( Anlage R , Registerkarte Allgemeine Angaben , Eingabefeld " Bezeichnung "), sondern die mit einem vorherigen Abruf von der Finanzverwaltung übernommene Bezeichnung ( Anlage R , Registerkarte Allgemeine Angaben , (inaktives) Feld " Bezeichnung (übernommen aus den E-Steuerdaten (VaSt)) ").

    Ändert die Deutsche Rentenversicherung die Bezeichnung der Rente nicht, wird die Rente vom Programm künftig immer automatisch zugeordnet.

    Hallo Herr Hirsch,
    Auch hier besteht m.E. Verbesserungsbedarf: Wenn Renten übermittelt werden, für die keine passenden Daten aus dem ESt Programm gefunden werden, sollten die im ESt Programm schon erfassten Renten angezeigt werden, damit ein bestehender Eintrag zuordnet werden kann. Ich finde es sehr lästig, den VaSt Datensatz als neue Rente angelegt zu bekommen und dann in den bestehenden Renten aus dem Vorjahr die doppelte herauszusuchen. Dabei muss man die verschiedenen Registerblätter anklicken, da die Einträge sich hierauf verteilen. Einfach löschen möchte ich nicht, da ich zumindest die Angaben zum Rentenbeginn und Anpassungsbetrag noch einmal abstimmen will (falls hier in der Vergangenheit ein Fehler vorlag, besteht vielleicht noch Korrekturbedarf)
    Eine Umsetzung macht natürlich nur Sinn, wenn diese zeitnah erfolgt. In 2016 wäre es zu spät, da wir dann schon alle Renten manuell abgestimmt haben ..
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Jared Daum
    14.11.2014 20:58 Uhr

    1. Der Fehler "Gelöschte Riesterrente" ist nun auch offiziell beschrieben:

    Dok.-Nr.: 1017057
    http://www.datev.de/dnlexos/mobile/document.aspx?consumer=webApp&document=1017057

    Die Daten werden endgültig gelöscht u. können nicht wiederhergestellt werden.
    Wenn also die Bescheinigung nicht vorliegt hat man nur noch die Möglichkeit auf die
    Daten aus dem Vorjahr zurückzugreifen.

    2. Wegen der nicht mehr akzeptierten Smart-Card nach über 4 Wochen der erster Hoffnungsschimmer

    Ich habe soeben (19:46 Uhr ?!) die unten eingefügte E-Mail von der
    Elster Hotline erhalten.

    Sehr geehrter Herr Daum,

    das Problem wird im Laufe der nächsten Woche (KW47) gelöst werden leider können wir keinen genauen Tag nennen.
    Anschließend sollte die Karte wieder funktionieren.
    Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage in Bezug auf die Nutzung des ElsterOnline-Portal und weiterer ELSTER - Anwendungen können Mails, die uns erreichen, nicht immer zeitnah beantwortet werden. Wir bitten dafür um Verständnis.

  • Jared Daum
    19.11.2014 01:56 Uhr

    Dok.-Nr.: 1017057

    ....ich möchte darauf hinweisen das die Riesterrente auch gelöscht wird, wenn die Daten
    zur Riesterrente von der Finanzverwaltung nicht übertragen worden sind (ob zu Recht (weil der Vertrag z.B. gekündigt worden ist) oder zur Unrecht (Fehler der des Datenlieferanten) spielt keine Rolle).

    Das Überschreiben kann nicht verhindert (abgewählt) werden (weil im Übernahmedialog nicht darauf
    hingewiesen wird.

    Es gibt bei Grenzgängern in die Schweiz häufig die Konstellation, dass die Vertragsdaten vom
    Riesterrentenanbieter zu Unrecht nicht Übermittelt werden. In diesem Fall ist ein
    Überschreiben nicht zielführen und muss abgewählt werden können.

    Bei einem gekündigten Vertrag wäre ein (abwählbares) Überschreiben mit leeren Feldern durchaus sinnvoll. Dann erspart man sich das manuelle Löschen. Es sollten dann aber alle Daten
    des Riestervertrags gelöscht werden.

    Im E-Steuerdaten Übernahmedialog wird das letzte Abfragedatum angezeigt.
    Diese Angabe hilf mir nur dann weiter wenn die erfolgreiche oder nicht erfolgreiche
    Übernahme wie folgt differenziert:
    - Steuerkonto Onlineabfrage (Vorauszahlungen) erfolgreich? ja/nein
    - Abruf elektronischer Belege Ehemann erfolgreich? ja/nein
    - Abruf elektronischer Belege Ehefrau erfolgreich? ja/nein

    Nur so kann ich (ohne einen erneuten Abruf starten zu müssen)
    auf einen Blick erkennen ob alle erforderlichen Berechtigungen vorliegen.
    Das muss vor jeder Terminvereinbarung muss geprüft werden, um ggf.
    neue Anträge stellen zu können (wegen z.B. geänderter Steuernummer, oder
    weil der Freischaltcode für den Spfl. und/oder dessen Ehefrau noch nicht vorliegen.

    Seit heute Nachmittag kann ich meine Smart-Card wieder nutzen.
    Der Fehler lag wohl offenbar bei Elster.
    Es wurde mir nicht mitgeteilt was die Fehlerursache war.
    Fehler kann man nie ausschließen. Dass es aber mehr als 4 Wochen dauert bis
    dieser behoben wird darf nicht sein und wirft keine Gutes Licht auf die Finanzverwaltung
    bzw. das Elster-Portal.

    Ich werde jetzt erst einmal einen Sammelabruf starten und hoffe das
    das heute Nacht problemlos durchläuft.

    PS
    - Es dauert 1,5 Minuten bis nach Drücken der rechten Maustaste das
    Kontextmenü zum Sammelabruf aufgeht (sind allerdings auch viele Mandanten)
    - Das Ganze soll 5 Stunden und 4 Minuten dauern
    - Man kann immer nur ein VZ abrufen (2012 oder 2013).
    - Das ist gerade zum Jahreswechsel in Problem,
    weil der Sammelabruf immer 2 x gestartet werden muss.
    Ich kann das Jahr 2012 leider erst morgen anstoßen.

    Ergebnis der VaSt-Abfrage:

    ca. 5% der Abfragen sind aus folgendem Grund fehlgeschlagen
    "Es kann keine Verbindung zur Finanzverwaltung für die Abfrage der VaSt-Daten hergestellt
    werden. Versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt"

    Was soll das?
    Beschäftigungstherapie für Steuerberater die nachts um 04:29 Uhr nichts mit
    sich anzufangen wissen?
    Wer trägt die Schuld? (DATEV oder Finanzverwaltung).
    Liegt das an den DATEV-Rechenzentrumsöffnungszeiten?

    Jared Daum

  • Franz K.
    26.11.2014 11:41 Uhr

    Guten Morgen,

    drei kleine Fragen:

    Hat schon jemand einen Massenabruf mit mehreren tausend Mandanten probiert?
    Falls ja, erfolgreich, ohne Probleme?
    Benötigt dann für die abgerufenen Daten trotzdem noch jeder Mitarbeiter eine Smartcard oder werden die Daten lokal gespeichert und nur noch durch die NuKo eingeschränkt?

    Danke im voraus für die Infos!

  • theo b.
    26.11.2014 12:46 Uhr

    Bei vielen markierten Mandanten dauert es lange, bis der notwendige Abruf-Button erscheint. Muss man wissen. Von Abrufen mit mehreren Tausend als erfolgreich wurde hier schon berichtet. SC braucht nur der Abrufer, Rest über Nuko.

    Gruß
    T.

  • Willi Müller
    03.12.2014 10:53 Uhr

    Hallo Datev,
    leider wird auch nach der Aktualisierung des Vollmachtsformulars der Titel des Mandanten nicht aus den Stammdaten übernommen. Kann das bitte kurzfristig geändert werden?
    Kann mir außerdem bitte jemand erklären, warum die Steuernr. in dem Formular als Pflichtfeld definiert ist, die Steuernr. aber nicht auf der Vollmacht angegeben wird?
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Willi Müller
    08.12.2014 11:36 Uhr

    Hallo Datev,
    noch eine Ergänzung: Warum wird im Tool Vollmachtenexport für eine schon übertragene Vollmacht eine Änderungsmeldung exportiert, obwohl die Steuernr. gar nicht relevant ist?
    Wie kann ich diesen m.E. unnötigen Export am einfachsten verhindern?
    Danke und Gruß
    Willi Müller

  • Willi Müller
    08.12.2014 18:57 Uhr

    Hallo Datev,
    die Übernahme von Kindern betreffende Angaben ist manchmal nicht möglich, weil im Steuerprogramm die Steuer ID der Kinder nicht hinterlegt ist. Die Mandanten haben diese auch nicht immer griffbereit ...
    Warum kann die ID der Kinder nicht einfach beim Abgleich angezeigt werden? Da ich ja die Vollmacht zur Einsicht habe, ist die ID der Kinder ja nicht soooo geheim. Eine andere Möglichkeit (außer einem freundlichen Sachbearbeiter beim FA) gibt es nur schriftlich beim BA Finanzen und das heißt warten ...
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Jared Daum
    09.12.2014 01:10 Uhr

    .....die ID-Nummer finden Sie in aller Regel auf der Papierbescheinigung der Basis-KV-Beiträge
    der Kinder, die der Mandant haben muss (falls nicht gibt es ein größeres Problem, dann
    hat der Mandant der KV die ID Nummer noch nicht mitgeteilt und es erfolgt keine
    Meldung an das Finanzamt. Die Beiträge können nicht anerkannt werden.

    Natürlich ist es nicht im Sinne des Erfinders, dass man nun doch wieder
    auf Papier zurückgreifen muss wo die Daten doch elektronisch eingelesen
    werden sollen.

    Bisher hebe ich die ID-Nummern nie erfasst, weil ohne Funktion.
    Das hat sich nun geändert und ich muss nacharbeiten.
    Hilfe von der DATEV wäre da sehr willkommen.
    Bitte daran arbeiten!

    Jared Daum

  • Ralph Maier
    09.12.2014 12:14 Uhr
    Zitat von Jared Daum

    Die Beiträge können nicht anerkannt werden.

    Falsch ! Obwohl teilweise das Finanzamt diese Auffassung vertritt. Genau hierüber habe ich einen Rechtsbehelf geführt. Letztlich zählen die bescheinigten Werte und nicht ein Wald- und Wiesen-Datensatz ! Eben bei der noch bescheidenen Datenqualität umso mehr ein Grund der Prüfung der Daten.

    Ich wäre auch höchst erfreut, wenn wir möglichst aufwandslos alles Steuer-ID-Nummern der Kinder hätten. Aber wie soll DATEV da helfen ?

    Die Steuer-ID-Nummern werden den Eltern in amtlichen Schreiben zugestellt; diese müssen eben einmal angefordert werden, wie andere relevanten Dinge eben auch bzw. gleich den Unterlagen beigefügt werden. Sonst liegt doch auch jeder Sch... bei den Steuerunterlagen; sorry.

    Gruß R.Maier

  • Willi Müller
    09.12.2014 14:27 Uhr
    Zitat von Ralph Maier

    ..Ich wäre auch höchst erfreut, wenn wir möglichst aufwandslos alles Steuer-ID-Nummern der Kinder hätten. Aber wie soll DATEV da helfen ?

    .. indem bei den vom FA bereitgestellten VaSt-Daten über die KV Beiträge der Kinder auch Name und ID mit angezeigt werden (diese müssen beim FA ja zum Abgleich bereitstehen, da sonst das Programm nicht meckern würde, dass die ID des Kindes nicht erfasst wurde).

  • Ralph Maier
    09.12.2014 14:35 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    genau dazu hatte ich eine Debatte mit dem Finanzamt und die Steuer-ID-Nummern unterliegen wohl einer erhöhten Geheimhaltungsvorschrift, welche mir zwar nicht bekannt ist, aber selbst mit Vorlage einer Auskunfts- und Empfangsvollmacht wurde mir persönlich die Auskunft konkret verweigert und wurde an den Mandanten verwiesen.

    Sofern die Steuer-ID-Nummern nicht mehr in der Kenntnis beim Mandanten vorlägen, müsse dieser eine schriftliche Anfrage an das Finanzamt stellen, womit ihm dann die Steuer-ID-Nummern wieder schriftlich zugestellt bzw. mitgeteilt werden.

    Wie ich das bewerte, ist eine andere Sache, aber so sieht es (leider) aus !

    Gruß R.Maier

  • die spinnen die Römer
    09.12.2014 15:10 Uhr

    ... oder dieser Finanzbeamte: wo soll denn hier ein erhöhtes Geheimhaltungsbedürfnis sein, wenn dem StB, der von den Eltern bevollmächtigt wurde, die Steuer ID der Kinder "offenbart" wird???
    Bei diesem "Vollmachtsquatsch": Kirchensteuer, Steuerkonto, VaSt, Elster ... schimmert das preußische Beamtentum offenbar immer mal wieder durch.. Der brave Soldat Schwejk hätte seine Freude ...

  • theo b.
    09.12.2014 21:32 Uhr
    Zitat von die spinnen die Römer

    ... oder dieser Finanzbeamte: wo soll denn hier ein erhöhtes Geheimhaltungsbedürfnis sein, wenn dem StB, der von den Eltern bevollmächtigt wurde, die Steuer ID der Kinder "offenbart" wird???
    Bei diesem "Vollmachtsquatsch": Kirchensteuer, Steuerkonto, VaSt, Elster ... schimmert das preußische Beamtentum offenbar immer mal wieder durch.. Der brave Soldat Schwejk hätte seine Freude ...

    ....ad adsurbum getrieben wird das ganze dann von der eG mit diesen Papiervollmachten zur VaSt zur Übermittlung nach vorgeschriebenem Datensatz u. mit eigenem BMF-Schreiben, die falls man das propagierte ersetzende Scannen selber praktiziert, dort geshreddert u. der Wertstoffverwertung zugeführt werden...

    oder der Tatsache, dass man mit ein bisschen Gefasel von Steuerberatung u. Steuernummer eigentlich immer alles bekommen kann, im Zweifel 10 min später auf den Bildschirm....

    ersteres trotz dieser Vollmachtsvermutung u. letzteres Dank ;)


    Aber eigentlich halb so wild: Die Kirchensteuer wird ausgesessen u. der Rest geht vollelektronisch. Freischaltcodes per Elster, Steuerkonto per Fax u. alle sonstigen Vollmachten auch. Ob diese vorher ein Telefonat, Brief oder Smartphonefoto waren, ist dabei weniger interessant.

    Etwaige Vollmachten dann wohl besser in Zukunft von den Eltern mit für die Kinder ausstellen lassen u. am Telefon als deren Bevollmächtigter auftreten - sollte mit dem Auftrag für die Anlagen Kind (für Minderjährige) per Elster ja wohl abgedeckt sein!?

    PA Glücklicherweise haben wir Anlagen Kind immer reichlich mit Ids bestückt u. beantragen damit auch sofort die Freischaltcodes VaSt. Zukünftigen Kunden werden wir natürlich einen eigenen Elsteraccount ans Herz legen (u. ggf. bei Einrichtung auf deren Smartphone behilflich sein). Dann gibts die Vollmachten für die VaSt u. hoffentlich bald auch alle anderen nämlich per Knopfdruck ;)


    Frohes Schaffen u. danach mal in die neuen GoBD reinschauen :)