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Vorausgefüllte Steuererklärung

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    Einträge 31-45 / 150

    Seite 3 von 10

  • Dirk Zenker
    10.12.2014 11:57 Uhr

    Ich kann derzeit nur von der Nutzung der VASt abraten! Derzeit bei uns nur im Einzeltest.

    Fall am 01.12. mit Mandanten vorläufig besprochen - dabei Code für Steuerabfrage von Mandanten erhalten und noch einige Unterlagen erbeten. Am 02.12. VASt Daten abgerufen - hier nur KK - mit Papierbescheinigung geprüft und Fall geschlossen. Heute sollte Endausfertigung sein - Nun Anlage V mit allen Objekten weg.

    Ja es gibt was - da muss man aber erst mal drauf kommen:
    http://www.datev.de/dnlexos/mobile/document.aspx?document=1017052&consumer=webApp

    Update des "kleinen Fehlers" soll im Januar erfolgen...

    @Datev - Warum wird so ein kapitaler Fehler nicht sofort behoben?

    Ich verweise auf die wunderbare Beschreibung unter:
    http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=143661

    Zitat: "So profitieren Sie von der vorausgefüllten Steuererklärung"

    Danke dafür!

    Dirk Zenker

  • Um satz
    10.12.2014 12:32 Uhr

    ... die Jahresgebühr für die optimistischerweise eingeholten Vollmachten dürfen Sie aber ab sofort bezahlen - es sei denn, die DATEV verzichtet für das Jahr 2014 darauf @DATEV!

  • Dirk Zenker
    10.12.2014 12:43 Uhr

    Wir arbeiten mit der Elster Lösung - da fällt keine laufende Gebühr an. Die Einrichtung ist weniger komfortabel, dafür gefällt mir das Verfahren besser. Mandant erhält Code zeitnah per Post vom FA und stellt diesen zur Verfügung.

    Abruf funktioniert aus Steuerprogramm.

    Grüße
    Dirk Zenker

  • Ralph Maier
    10.12.2014 13:20 Uhr
    Zitat von Dirk Zenker

    @Datev - Warum wird so ein kapitaler Fehler nicht sofort behoben?
    Dirk Zenker

    Weil die DATEV dazu schlichtweg nicht in der Lage ist. Das liegt doch auf der Hand !

    Der Fehler und seine Auswirkungen ist bereits seit Längerem bekannt und beschrieben und auch ich habe mich danach gefragt, WARUM dies nicht gefixt wird; es kann keine andere Erklärung geben, wenn derart arbeitszeitvernichtende Umstände auftreten.

    Den Mehraufwand hieraus wird Ihnen die DATEV auf Grund ihres Programmfehlers und ihrer Verantwortung für zuverlässige Programme sicherlich entschädigen... *rofl*, war natürlich blanker Zynismus.

    Wir arbeiten übrigens die 2013er Fälle vorwiegend über VASt und achten penibel darauf, dass alle drei Voraussetzungen NICHT erfüllt sind, welche zu diesem Fehlerbild führen und konnten damit bisher Schlimmstes verhindern. Das ist jedoch nicht unser Job !!!

    Wenn ich dann noch lese, wir sollen die Jahressteuererklärungen 2013 möglichst zeitnah vor dem 31.12.2014 an die Finanzverwaltung übermitteln, haut es mir noch die letzte Sicherung raus, wenn ich lesen darf, dass der Fehler erst im Januar 2015 gefixt wird.

    Ich hatte genau zu diesem Problem andernorts bereits empfohlen, man müsse alles stehen und liegen lassen, bis dieses Problem aus der Welt geschafft wurde.

    Existenzbedrohende Fehler müssen erkannt und umgehend korrigiert werden; hierfür gibt es keine "Zeitfenster".

    Hier geht es nicht um Wünsche ob ein Button nun grün oder graugrün ist, das Schließen-Kreuz genau im Eck oder nicht, die Spalte so oder so beschriftet sind oder anderen Kokolores; es geht hier um Elementares zur Berufsausübung !

    Gruß R.Maier

  • theo b.
    11.12.2014 09:53 Uhr

    Hallo Herr Maier, hallo Herr Zenker u. liebe eG,

    die VaSt ist in jedem Fall eine feine Sache. Falls Daten richtig, spart man sich die Erfassung, falls nicht die Einsprüche/Änderungen u. kriegt schnellere Bescheide (Pech für die, die Standardeinsprüche gesondert abrechnen). U. falls die Daten zum Vorteil des Mandanten falsch sind, aufgrund der vermeintlich ungeklärten Haftung etc, lieber das Dakkord in die Handakte ;)

    Vom Superbug sind wir zum Glück nicht betroffen, aber wer weiss, was da noch in den Programmen schlummert. Diese Verquickungen müsste man mir mal erklären (genauso wie warum bei der Datev jetzt mind. ein Jahr alles still stehen soll wg. 'Konsolidierung').

    Dass Daten einfach so geshreddert werden, ist natürlich ein Unding, aber die Datev entzieht sich ja immer fein der ges. Haftung per Dokumentation, gerne nachdem User sie auf Bugs hingewiesen haben. Ob ein in Programmhilfe/Lexinfo/NG versteckter Hinweis darauf so angemessen ist, darf bezweifelt werden.

    Normale Programme bieten dafür Strg+Z, normale Steuerprogramme (FV, Mitbewerb) eine Versionierung der Bestände. Die Datev teilt mir lieber mehrfach täglich mit, dass ich was festschreiben muss, dass ich mir die Erklärung gar nicht ankucken muss, weil die ja schon beim FA ist oder dass wenn ich jetzt nicht nachdenke, alle meine Daten (wollte doch nur ne TelNr speichern) gelöscht werden, weil ich ein Feld, dass die Datev für superwichtig hält, nicht befüllt hab.

    Das ist definitiv wichtiger, als die ESt comfort, die die V+V oder die Getrennte bzw. der Schülerpraktikant, der mir die Stammdaten shreddert, weil er den Abbrechen-Knopf nicht findet/cynismoff

    Ma im Ernst, was hier zT aus den ständig mehr werdenden 'Fach'-Abteilungen (Markteinführung Online, User Experience a. Standards, Steuern, ...) verlautbart wird, naja ich hoffe wenigstens das Gehalt stimmt.....

    @Herr Zenker: Wir nutzen natürlich auch das Verfahren der FV, ich wüsste nicht, was daran weniger komfortabel als die Datev-'Lösung' ist. Die einmalige Massen-Copy&Paste-Action ging relativ flott, genau wie das laufende Einpflegen u. Beantragen. Auf die 13 Schritte wie zur VDB kommt man da nicht ;)

    U. ggf. kauft man sich statt Copy&Paste mal eben eine Konkurrenzsoftware für unter dreistellig hinzu (mit Datevimport). Die macht das auf Knopfdruck ;)


    PS Mir würds ja eigentlich schon reichen, eine UStVA bzw. so ziemlich jedes andere Fenster per RDP vernünftig angezeigt zu bekommen. Dem Azubi mal eben eine Dreistigkeit aufpoppen zu lassen, geht übrigens so gar nicht, bei den Aufgaben hat die Datev anscheinend nicht nur den Button links oben, sondern auch alt+leer kaputt gekriegt. Kudos.

  • Jared Daum
    12.12.2014 18:00 Uhr

    Hallo DATEV,

    die mit den E-Steuerdaten übertragenen Werte zur Krankenversicherung der Kinder
    (einsehbar in den Abfrageergebnissen von Steuerkonto Online wenn der Name des
    Mandanten in der Schnellsuche eingegeben wird) enthalten sowohl die Namen,
    als auch die ID-Nummern der Kinder.

    Softwaretechnisch ist das also kein Problem (wenn man den Namen der Kinder nur
    halbwegs korrekt in der ESt-Erklärung hinterlegt hat) nicht nur die KV-Beiträge korrekt
    zuzuordnen, sondern auch die fehlenden ID-Nummern in der Anlage Kind zu ergänzen.

    Ich verstehen, dass im Moment Fehlerkorrekturen Vorrang haben und gehe davon aus,
    das diese Funktionalität dann schnellstmöglich nachgeliefert wird.

    Wenn Sie jetzt schon in der Fehlermeldung den Namen des Kindes aufführen können,
    sind Sie technisch sicher aus in der Lage dies schon jetzt auch mit der ID Nummer zu tun

    Dann kann ich mir wenigsten dem Aufruf des elektronischen Belegs sparen
    um die ID in Erfahrung zu bringen.

    Es muss das Ziel sein sämtliche elektronisch übermittelten Daten mit
    den Daten der ESt-Erklärung abzugleichen bzw. diese dann auch zu übernehmen.
    Das gilt z.B. auch für die Winterbeschäftigungsumlage die bitte künftig automatisch
    bei den Werbungskosten übernommen werden soll (am besten in ein eigens dafür
    geschaffenes neues Feld um das Überschreiben vorhandener Werbungskosten zu
    verhindern).

    Jared Daum

  • ein Genosse
    12.12.2014 19:07 Uhr

    Hallo Herr Daum,
    vielen Dank für Ihren Beitrag. Das ist wirklich sehr aufschlussreif; auch weil man daran sehen kann, woran das DATEV ESt Programm krankt.
    Die Daten liegen der Datev offensichtlich alle vor und mit Geheimhaltung hat das damit überhaupt nichts zu tun.
    Es liegt nur eine unausgereifte Datenübernahme im ESt Programm vor, denn sobald ich mir die ID Nr des Kindes aus den im ESt Programm abgerufenen Daten im Steuerkonto online raussuche und im ESt Programm erfasse, klappt die Übernahme ... Ist dafür nicht eine Software da? Das ist nicht zu glauben: so ein halbfertiges Programm anzubieten und zu bewerben.
    Statt der Weihnachtsansprache an uns Genossenschaftsvolk (machen dass sonst nicht nur Könige, Präsidenten oder Kanzlerinnen?), sollten mal lieber die Programmierer aufgefordert werden, durchdachte Programme fertig zu stellen.
    Nicht so ganz weihnachtliche Grüße
    Ein Genosse

  • ein Anwender
    12.12.2014 19:54 Uhr

    Hallo Datev,
    wenn die VASt Daten übernommen werden, meckert das Programm, falls noch ein Erfassungsfenster geöffnet ist. Ein Button "Alle Fenster schließen" gibt es leider nicht. Also muss die Übernahme abgebrochen werden, die Fenster müssen geschlossen werden und der VASt Abgleich erneut aufgerufen werden.
    Kann dieser workflow durch die Aufnahme eines Fenster schließen Button optimiert werden?
    Danke+Gruß

  • ein Genosse
    13.12.2014 11:48 Uhr
    Zitat von ein Genosse

    Statt der Weihnachtsansprache an uns Genossenschaftsvolk (machen dass sonst nicht nur Könige, Präsidenten oder Kanzlerinnen?)

    .. das muss ich z.T. zurücknehmen: Eine Weihnachtsansprache wie letztes Jahr mit Tannenbaum und Kerzen ist es ja dieses Jahr nicht; entbehrlich ist dieses "Jahresrückblick" trotzdem. SEPA, ZUGFeRD ersetzendes Scannen sind vor allem Themen für die Mandanten. Die die uns Genossen selbst betreffenden Themen wie moderne Steuer- und Lohnprogramme sind nun nach Jahren des Stillstandes endlich mal dran. Was das im Weihnachtsbrief genannte vorrangige Ziel für 2015 "anwendungsübergreifende Reduzierung der Komplexität" der DATEV Programme heißen soll, erschließt sich mir nicht. Die Komplexität ist doch durch die PRO Umstellung mit einer einheitlichen Datenbasis erwünscht und nicht vermeidbar. Wenn beispielweise der Unternehmensname oder -zweck in verschiedenen Bereichen (KSt, E-Bilanz, Handelsregister, ...) extern unterschiedlich lang gefordert wird, ist eine einheitliche Stammdatenverwaltung natürlich komplex.

  • Willi Müller
    15.12.2014 12:11 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    wann werden denn auch die bei der ESt zu berücksichtigenden Feststellungsergebnisse elektronisch abrufbar sein?
    Oder ist das eine zu optimistische Erwartung?
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Willi Müller
    15.12.2014 12:20 Uhr
    Zitat von Willi Müller vom 8.12.2014

    Hallo Datev,
    noch eine Ergänzung: Warum wird im Tool Vollmachtenexport für eine schon übertragene Vollmacht eine Änderungsmeldung exportiert, obwohl die Steuernr. gar nicht relevant ist?
    Wie kann ich diesen m.E. unnötigen Export am einfachsten verhindern?
    Danke und Gruß
    Willi Müller

    Hallo Datev,
    gibt es hierfür schon eine Erklärung? Es kann doch wohl nicht im Ernst so sein, dass ich eine Vollmacht noch einmal an das Finanzamt schicken muss, weil das Finanzamt die Steuernummer geändert hat?
    Bitte - wie die Datev so schon formuliert - zeitnah eine Antwort, da die Änderungsvollmachten immer wieder hoch poppen ..
    Danke
    Willi Müller

  • Willi Müller
    18.12.2014 08:51 Uhr

    Liebe Datevmitarbeiter,
    kann hierzu:
    Warum wird eine Änderungsvollmacht im Tool Vollmachtenexport bereitgestellt, wenn die Steuernr. in der ZMST geändert wurde?
    Bitte kurzfristig (laut Netiquette erfolgt normalerweise eine Antwort innerhalb von zwei Tagen) eine Info gegeben werden?
    Danke schön und freundliche Grüße
    Willi Müller

  • Carsten Tanzhaus
    18.12.2014 14:06 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    Die Steuernummer ist das "einzige" eindeutige Merkmal des Mandanten, das auch die Finanzverwaltung kennt. Daher ist es für den Export mit dem Tool ein Pflichtbestandteil. Ändert sich die Steuernummer, dann muss diese Änderung natürlich auch an die Vollmachtsdatenbank gegeben werden. Ein Ausschluss ist daher nicht empfehlenswert.

    Mit freundlichem Gruß
    Carsten Tanzhaus
    DATEV eG
    Service Eigenorganisation classic

  • Willi Müller
    18.12.2014 15:09 Uhr

    Hallo Herr Tanzhaus,
    Danke für die Rückmeldung.
    Warum ist die Steuernummer das "einzige" eindeutige Merkmal, das auch die Finanzverwaltung kennt? Ich dachte das geht über die IDNr und das es deshalb auch gesonderte Vollmachten der Eheleute gibt.
    Ich hatte befürchtet, dass durch die Weitergabe der geänderten Steuernummer eine neue Übertragung an die Finanzverwaltung erforderlich ist. Das scheint aber nicht der Fall zu sein.
    Kann die Finanzverwaltung auch auf die Vollmachtsdatenbank zugreifen? Kann der einzelne Sachbearbeiter sehen, welche Mandanten ich betreue?
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • ein Anwender
    27.12.2014 12:26 Uhr

    Hallo Datev,
    warum werden bei der Übernahme der LSt Bescheinigungswerte aus dem VASt Bestand die Nullwerte bei LST, KiSt, SolZ nicht übernommen und müssen manuell erfasst werden?