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Vorausgefüllte Steuererklärung

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    Einträge 46-60 / 150

    Seite 4 von 10

  • ein Anwender
    27.12.2014 13:03 Uhr

    und warum werden Differenzen angezeigt, weil bei zwei LSt Bescheinigungen (III und VI) wir die III als 1. und die VI als 2. Bescheinigung erfasst haben, die VASt Daten aber die VI als 1. und die III als 2. Bescheinigung ausweist? Da ich die Werte aus Haftungsgründen ja prüfen muss, ist das lästig.

  • Jared Daum
    28.12.2014 01:02 Uhr
    Zitat von ein Anwender

    Hallo Datev,
    warum werden bei der Übernahme der LSt Bescheinigungswerte aus dem VASt Bestand die Nullwerte bei LST, KiSt, SolZ nicht übernommen und müssen manuell erfasst werden?

    Dasselbe Problem gibt es aber auch wenn die El.-LSt-Besch. von Hand (ohne Nullen)
    eingegeben wird. Ich bitte darum das Eintragen von Nullen in Zukunft von
    der Software erledigen zu lassen.

    Noch ein Hinweis.
    Wenn mehr als eine mit VaSt abgerufene elektronische LSt-Bescheinigung
    pro Steuerpflichtigem eingelesen wird müssen Sie das Ergebnis ganz besonders gut prüfen.

    Hier gibt es in der aktuellen Programmversion z.B. folgende Probleme
    (nicht behobene und nicht dokumentierte Programmfehler):

    - eine Abfindung wurde in Doppelte Höhe ausgewiesen.
    - SV-Abzüge wurden doppelte ausgewiesen.

    Weiterer Fehler
    - eine von zwei manuell erfassten Lohnersatzleistungen war nach
    der Datenübernahme verschwunden.

    Alle Fehler wurden von mir an die DATEV gemeldet und ich bin gespannt
    ob diese in der zum 31.12.2014 abrufbaren neuen Programmversion
    behoben worden sind.

    Jared Daum

  • ein Anwender
    28.12.2014 09:23 Uhr

    Hallo Datev,

    könnte bitte aufgrund dieser Probleme nochmals geprüft werden, ob bei der Übernahme der vorausgefüllten Steuererklärung ein Dialogfeld angeboten wird, wo wir Anwender sehen, was übernommen (Überschrieben) wird, und wir Anwender jeden Posten (oder auch alles) abwählen können.

    So lästig der tägliche Stammdatenabgleich bei den Programmen ist; hier wünsche ich mir genau solch einen Abgleich, um zu verhindern, daß meine bereits erfaßten Daten von einem mir unbekannten Murx geschreddert werden.

    Wurde bereits der Wunsch nach einem "Undo" geäußert? also ein Zurücksetzen auf den Stand vor der Übernahme? (OK, selbstverständlich wird vorher gespeichert.. aber trotzdem...)

    Danke, und einen frohen Rutsch (Bitte nicht noch einen Ausrutscher)

  • theo rie
    29.12.2014 05:58 Uhr
    Zitat von Carsten Tanzhaus

    Die Steuernummer ist das "einzige" eindeutige Merkmal des Mandanten, das auch die Finanzverwaltung kennt.

    Herr Tanzhaus!

    Ich halte Ihnen zugute, dass Sie in der Abt. EO tätig sind. Da marodieren ja schon unsere Bescheide u. die VZ. Das Merkmal St-Nr. ist für die VaSt weder einzig noch eindeutig noch relevant.

  • theo b.
    29.12.2014 06:16 Uhr

    ....und für die Mehrwert- u. RZ-prozessoptimierten Beta-Tester gilt weiterhin Speichern unter. Und pünktlich überweisen natürlich, wo kämen wir denn hin, gute Software womöglich!

  • Der Mitbewerb denkt mit
    06.01.2015 03:16 Uhr
    Zitat von Jared Daum
    Zitat von ein Anwender

    Hallo Datev,
    warum werden bei der Übernahme der LSt Bescheinigungswerte aus dem VASt Bestand die Nullwerte bei LST, KiSt, SolZ nicht übernommen und müssen manuell erfasst werden?

    Dasselbe Problem gibt es aber auch wenn die El.-LSt-Besch. von Hand (ohne Nullen)
    eingegeben wird. Ich bitte darum das Eintragen von Nullen in Zukunft von
    der Software erledigen zu lassen.

    ...u. hat nicht nur volle Elster-Integration, einheitliche Schaltflächen u. Schnäppchenpreis, sondern auch alle wichtigen Nullen integriert...

  • Kai Finger
    09.01.2015 12:09 Uhr

    Hallo Datev,
    die Rundung bei der Übernahme der VASt Daten ist merkwürdig:
    Ehemann: Beiträge zur privaten KV 4.030,11 (gerundet laut DATEV: 4.031) richtig: 4.030
    Ehefrau: Beiträge zur gesetzl. KV 441,96 (gerundet laut DATEV: 441) richtig: 442
    Bitte im Programm korrigieren.
    Herzliche Grüße
    Kai Finger

  • theo b.
    09.01.2015 13:31 Uhr
    Zitat von Kai Finger

    Hallo Datev,
    die Rundung bei der Übernahme der VASt Daten ist merkwürdig:
    Ehemann: Beiträge zur privaten KV 4.030,11 (gerundet laut DATEV: 4.031) richtig: 4.030
    Ehefrau: Beiträge zur gesetzl. KV 441,96 (gerundet laut DATEV: 441) richtig: 442
    Bitte im Programm korrigieren.
    Herzliche Grüße
    Kai Finger

    Der erste Wert zumindest scheint richtig :)

  • na ja
    09.01.2015 13:45 Uhr

    na ja, kaufmännisch wäre schon 4.030 richtig. Wenn immer zu Gunsten des Steuerpflichtigen gerundet wird (Einnahmen immer ab-, Ausgaben immer aufrunden) wäre natürlich 4.031 richtig.
    Wichtig ist nur die richtige Rundung, damit nicht immer wieder Bescheide als von der Erklärung abweichend ausgewiesen werden, bloß weil Finanzverwaltung und DATEV nach eigenem Ermessen auf- und abrunden.

  • theo b.
    09.01.2015 14:19 Uhr

    Die FV rundet zugunsten des St-Pflichtigen (falls kein Bug im Spiel ist)...........

  • Ralph Maier
    09.01.2015 15:30 Uhr
    Zitat von theo b.

    Die FV rundet zugunsten des St-Pflichtigen (falls kein Bug im Spiel ist)...........

    Köstlich :-) Dann kann man auch sagen:

    Die VASt-Daten sind richtig, es sei denn, sie sind falsch.


    Sie spüren: Ich hadere immer noch sehr intensiv mit den Datenübernahmen, da sind u.g. Rundungsdifferenzen "Peanuts".

  • theo b.
    09.01.2015 17:04 Uhr
    Zitat von Ralph Maier
    Zitat von theo b.

    Die FV rundet zugunsten des St-Pflichtigen (falls kein Bug im Spiel ist)...........

    Köstlich :-) Dann kann man auch sagen:

    Die VASt-Daten sind richtig, es sei denn, sie sind falsch.


    Sie spüren: Ich hadere immer noch sehr intensiv mit den Datenübernahmen, da sind u.g. Rundungsdifferenzen "Peanuts".

    Zur Ehrenrettung der FV möchte ich hinzufügen, dass ich einen solchen Rundungsbug dort noch nicht erlebt habe (insofern überflüssiger Textzusatz) - ich kenne allerdings durchaus Leute auf der beratenden Seite, die zu ihrem Vorgesetzten zitiert wurden, da sie nicht zugunsten des Mandanten gerundet hatten (u. der Mandant sich beschwert hat / Big4 ;))

    PS: Falsche Datenlieferungen sind bis auf die hier bereits erwähnten Fälle tatsächlich bei uns bisher nicht wieder aufgetreten :)

  • Ralph Maier
    09.01.2015 17:23 Uhr
    Zitat von theo b.

    ...die zu ihrem Vorgesetzten zitiert wurden, da sie nicht zugunsten des Mandanten gerundet hatten (u. der Mandant sich beschwert hat / Big4 ;)

    Hallo Theo,

    da müssen Sie nicht mal auf die "fantastic four" verweisen. In allen Kanzleien, die ich durchlief stand die "Rundungsverfehlung" nahezu unter "Todesstrafe".

    Rundungen zu Ungunsten des Mandanten, obwohl stets zu Gunsten gerundet wird, hinterlassen eine subtile Nachricht an den Mandanten, der erwartet, dass ALLES zu seinen Gunsten optimal gestaltet wird.

    Das richtige Runden gehört eben auch zum Geschäft und ich verstehe Chefs, die dies zu Recht bei den Mitarbeitern rügen (vor allem wenn der Mandant darauf anspricht), da ich mich selbst zu diesem Kreis zähle.

    Es geht oft um die Feinheiten oder Kleinigkeiten in der Steuergestaltung- und Erklärung. Soll heißen, es geht hier schlicht ums Prinzip.

    Gruß R.Maier

  • Willi Müller
    09.01.2015 18:25 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    im Elsterforum gibt es ein schönes Beispiel dazu: es darf immer zu Gunsten des Steuerzahlers gerundet werden, allerdings erst am Ende jedes Postens (beispielsweise sind tausend Rechnungen über 1 Cent keine 1000 Euro, sondern nur 10 Euro).
    Das finde ich einleuchtend ... aber es müsste ja möglich sein, dass sich Finanzverwaltung und DATEV mal austauschen, wie die FV die VAST Daten verarbeitet. Die Datev kann dann auch abklären, warum bei der Übernahme so komisch (nicht kaufmännisch und auch nicht immer zu Gunsten des steuerpflichtigen) gerundet wird (Elster oder DATEV "schuld").
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Sabine Müller
    10.01.2015 00:34 Uhr

    Hallo zusammen,

    auch von mir mal ein kleiner Kommentar zum Runden. Grundsätzlich zugunsten des Mandanten. Bei der Übernahme der VaSt-Daten belasse ich es jedoch bei den vorgegebenen (Datev?)-Rundungen. Manchmal gab es bei den Bescheiden dann 1 Differenz, aber das eher selten und - soweit mir jetzt erinnerlich - ohne Auswirkung auf das Gesamtergebnis der Nachzahlung oder Erstattung.
    Was mir jedoch aufgefallen ist, dass oft bei der KV aufgerundet und bei PV abgerundet wird. Dann gleicht es sich wahrscheinlich im Durchschnitt aus. Ich frage mich jedoch, warum die Steuerformulare nicht grundsätzlich Nachkommastellen zulassen bzw. verstehe nicht, warum es Felder mit Kommastellem und Felder ohne gibt?!

    Mit besten Grüßen
    Sabine Müller