Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community
Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.
- theo b.11.01.2015 05:35 Uhr
@Datev, Workflow Sammelabruf:
E-Steuerdaten (VaSt) abfragen
Abfragejahr: 2014
Die Abfrage der E-Steuerdaten (VaSt) wurde am 10.01.2015 um 20:45 Uhr abgeschlossen:[...]
... Abfrage(n) erfolgreich
[...]
Die erfolgreich abgefragten E-Steuerdaten (VaSt) können Sie im Programm Einkommensteuer über 'Mandant | Daten holen | E-Steuerdaten (VaSt) abfragen' in die jeweilige
Steuererklärung übernehmen."
Ich bitte dieses Protokoll um die abgerufenen Werte zu ergänzen bzw. ob überhaupt was abgerufen wurde. 'Erfolgreich' bedeutet hier lediglich, dass der FV die Berechtigung zum Abruf vorliegt.Alle manuellen Stichproben enthielten gar keine Werte (haben ja Frist bis zum 28.2.), was dazu führt dass ESt, Daten holen, VaSt eine erneute, extrem lahme Anschaltung durchführt, um dann wieder nichts abzuholen.
Außerdem ist der Eintrag in der Programmhilfe zum Belegabruf immer noch unvollständig / grob irreführend:"Voraussetzungen:
Steuerkonto online
Gültige Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank (VDB)
Erfasste Steuer-Identifikationsnummer"Keine Erwähnung des Berechtigungsmanagements per Elster-Account bzw. Freischaltcode - ich bitte dringend um Ergänzung (vgl. https://www.elster.de/Belegabruf/index.php u. Datev-Satzung)
- theo rie11.01.2015 05:38 Uhr
Ich frage mich jedoch, warum die Steuerformulare nicht grundsätzlich Nachkommastellen zulassen bzw. verstehe nicht, warum es Felder mit Kommastellem und Felder ohne gibt?!
Die Steuerfestsetzung,-verrechnung erfolgt cent-genau, alles andere bis dahin wird gerundet (vgl. Ausgabeformulare/komprimierte).
- theo b.11.01.2015 05:51 Uhr
...die zu ihrem Vorgesetzten zitiert wurden, da sie nicht zugunsten des Mandanten gerundet hatten (u. der Mandant sich beschwert hat / Big4 ;)
da müssen Sie nicht mal auf die "fantastic four" verweisen.
Korrektes Arbeiten selbstverständlich, fands bloß amüsant... in Anbetracht der Steuererklärungs- sowie der fantastischen Rechnungserstellungspraxis bei den großen u. deren Standardkunden ;) :D
- theo nachtrag11.01.2015 10:42 Uhr
@Datev, Workflow Sammelabruf:
E-Steuerdaten (VaSt) abfragen
Abfragejahr: 2014
Die Abfrage der E-Steuerdaten (VaSt) wurde am 10.01.2015 um 20:45 Uhr abgeschlossen:[...]
... Abfrage(n) erfolgreich
[...]
Die erfolgreich abgefragten E-Steuerdaten (VaSt) können Sie im Programm Einkommensteuer über 'Mandant | Daten holen | E-Steuerdaten (VaSt) abfragen' in die jeweilige
Steuererklärung übernehmen."
Ich bitte dieses Protokoll um die abgerufenen Werte zu ergänzen bzw. ob überhaupt was abgerufen wurde. 'Erfolgreich' bedeutet hier lediglich, dass der FV die Berechtigung zum Abruf vorliegt.Alle manuellen Stichproben enthielten gar keine Werte (haben ja Frist bis zum 28.2.), was dazu führt dass ESt, Daten holen, VaSt eine erneute, extrem lahme Anschaltung durchführt, um dann wieder nichts abzuholen.
Außerdem ist der Eintrag in der Programmhilfe zum Belegabruf immer noch unvollständig / grob irreführend:"Voraussetzungen:
Steuerkonto online
Gültige Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank (VDB)
Erfasste Steuer-Identifikationsnummer"Keine Erwähnung des Berechtigungsmanagements per Elster-Account bzw. Freischaltcode - ich bitte dringend um Ergänzung (vgl. https://www.elster.de/Belegabruf/index.php u. Datev-Satzung)
Der Belegabruf im ESt-Programm ist natürlich eine Katastrophe. Was bitteschön dauert da so lange?? Sind doch nur ein paar kb....im Elster-Portal geht das ratz-fatz...und wieso zur H..... legt das das ganze Programm lahm?? coding horror as usual http://blog.codinghorror.com/please-dont-steal-my-focus/
Deshalb: Permanente (tägliche) Abfrage der Daten bei der FV, dezent im Hintergrund u. manuelle Erfassungen dabei jederzeit möglich. Info wenn erstmals Daten (also Zahlen ;)) vorliegen u. nat. auch Info falls die Daten sich geändert haben. - Sabine Müller11.01.2015 13:48 Uhr
siehe elsteronline.de:
Hinweise:
Vorausgefüllte Steuererklärung: Die Übernahme von Belegen in die Einkommensteuererklärung 2014 ist erst ab 22.01.2015 möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis.Bis dahin ist wohl auch der Abruf der Daten einfach nicht sinnvoll.
LG
Sabine Müller - theo b.11.01.2015 14:40 Uhr
siehe elsteronline.de:
Hinweise:
Vorausgefüllte Steuererklärung: Die Übernahme von Belegen in die Einkommensteuererklärung 2014 ist erst ab 22.01.2015 möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis.Bis dahin ist wohl auch der Abruf der Daten einfach nicht sinnvoll.
LG
Sabine MüllerNa sowas, dafuer kamen hier aber ganzschoen viele "Erfolgsmeldungen" *dreistellig* rein :D
- ein Anwender11.01.2015 20:08 Uhr
Hallo Datev,
da wäre es doch einmal sinnvoll, ein Fenster (natürlich mit Abbruchmöglichkeit) anzuzeigen, dass ein Abruf nicht vor dem 22.01.2015 sinnvoll ist. Eine unnötige Hinweismeldung im Sommer 2014 auf die geänderte Kapitalkontenentwicklung ab 2015 bei jedem Aufruf des Rewe JA Teiles war ja auch schnell programmiert :-) Natürlich ist das Fenster ab dem 22.1.15 nicht mehr so sinnvoll...siehe elsteronline.de:
Hinweise:
Vorausgefüllte Steuererklärung: Die Übernahme von Belegen in die Einkommensteuererklärung 2014 ist erst ab 22.01.2015 möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis.Bis dahin ist wohl auch der Abruf der Daten einfach nicht sinnvoll.
LG
Sabine Müller - Ralph Maier12.01.2015 10:40 Uhr
Hallo,
um den Verwaltungsaufwand mit Änderungsbescheiden zu entgehen, werden vor dem 28.02.d.Fj. keine ESt-Veranlagungen durchgeführt; ungeachtet deren Einreichungstermin. Diese Frist wird wohl "vereinzelt" durch Datenlieferer auch eingehalten, indem unvollständige Meldungen übermittelt werden, welche im Laufe des März korrigiert werden.
Um den Verwaltungsaufwand mit Änderungsbescheiden so gering wie möglich zu halten, werden die Fälle zwar bearbeitet, aber erst Ende März endgültig veranlagt, um die Änderungen sofort im Erstbescheid ausweisen zu können.
Insofern sehe ich das Thema hier etwas überbewertet; ebenso der DATEV irgendwelche Hinweispflichten anzulasten, erscheint mir hier nicht gerecht.
Insofern begrüße ich das Vorgehen der Finanzverwaltung. Unseren Mandanten haben wir mitgeteilt, dass wir vor Mitte März keine Vorjahreserklärungen fertigstellen werden, womit wir auch den Eifrigsten ein wenig Entspannung liefern (ob gewollt oder nicht ;-).
Gruß R.Maier
- theo b.12.01.2015 13:35 Uhr
Naja wenn ich einen Sammelabruf starte, der als 'erfolgreich' bezeichnet wird u. dann ziemlich umständlich rausfinden muss, ob oder was überhaupt passiert ist, seh ich doch den Softwarelieferer in der Pflicht. Der hätte mir dabei auch einfach sagen können, dass nix da ist - er weiss es ja......
- ein Anwender12.01.2015 14:19 Uhr
Hallo Newsgroup,
nach dem Tod eines Mandanten hat mir die Ehefrau die Vollmacht für beide Unterschreiben, damit ich die Daten 2014 und 2015 (Gnadensplitting) abrufen kann. Die FV hat die Vollmacht des Ehemanns wg. seines Todes abgelehnt. Da ist doch eigentlich Unfug?! Gerade der Rentenabruf wäre jetzt sinnvoll.
Hat jemand andere Erfahrungen gemacht?
Schöne Grüße - theo b.12.01.2015 16:19 Uhr
Nachtrag: Ich habe ja jetzt schon eine Weile 2 ESt- (+ mehr) -Programme im Einsatz u. überlege ernsthaft, ob wir nicht (fast) komplett zur Konkurrenz zu wechseln:
Vieles was wir bei der Datev vermissen, ist da sehr pragmatisch gelöst....
Bsp Sammelabruf:
Anzeige für wen erfolgt + direktes Anzeigen der Belege mit Auswahlfunktion welche der Belege sofort übernommen werden sollen.U. oh wunder, mit dem Belegabruf lässt sich auch eine Mandatseinrichtung ratz fatz durchführen. Oder die Bankverbindungen MIT IBANS bestücken.... trallala
- Sabine Müller13.01.2015 00:38 Uhr
Hallo Anwender,
Erfahrungen mit Vollmachten bei Toten hab ich nicht. Aber auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung kann man die Rentenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt anfordern. Diese enthält alle wichtigen Werte wie z. B. den Rentenanpassungsbetrag, der auf den jährlichen Standardbescheinigungen, die an die Rentner verschickt werden, nicht zu finden ist. Vor VASt habe ich das häufig genutzt. Die Anforderung ist mit Name und SV-Nr. schnell für den Mandanten gemacht und die Bescheinigung erhielt der Mandant meist innerhalb einer Woche.
Mit besten Grüßen
Sabine Müller - Jared Daum13.01.2015 00:43 Uhr
Hallo Anwender,
für Tote gibt es keine Vollmacht.
Das hat die Finanzverwaltung so entschieden.
Ich habe allerdings noch nicht herausgefunden ob eine bereits bestehende Vollmacht
im Todesfall automatisch gelöscht wird. Das wäre nicht so toll, denn gerade in
Sterbefällen kommt man häufig schlecht an die Daten.
Ich für meinen Teil schätze die Rente in solchen Fällen anhand des Vorjahres.
Die korrekte Rente steht dann im Bescheid.
In vielen Fällen ergibt sich im Sterbejahr ohnehin eine festzusetzende Steuer von 0,00 EUR.Jared Daum
- Sabine Müller13.01.2015 00:47 Uhr
Hallo theo,
als ich zufällig auf die Datev-Funktion zur IBAN-Bestückung stieß (es war was mit rechter Maustaste) ging das dann auch ratzi fatzi. Da war ich schwer begeistert! Hätte mir aber gewünscht, dass die Möglichkeit besser publiziert gewesen wäre, so dass ich nicht hätte zufällig darauf stoßen müssen nachdem ich natürlich schon viele, viele IBAN in den Stammdaten eingepflegt hatte.
Mensch Datev, preist eure wirklich wichtigen und sinnvollen Neuerungen doch einfach mal so richtig an.
LG Sabine Müller
- Jared Daum13.01.2015 01:30 Uhr
Hallo Datev,
seit ein paar Stunden erhalte ich beim Datenabruf aus Datev-ESt folgende Fehlermeldungen:
#SDA0023
Es kann keine Verbindung zur Finanzverwaltung für die Abfrage von geleisteten Vorauszahlungen
aus dem Steuerkonto hergestellt werden. Versuchen Sie die Abfrage zu einem späteren Zeitpunkt
erneut#SDA0000
Rückmeldung der Finanzverwaltung bei der Abfage der VaSt-Belege:
Fehler bei der Signaturpruefung aufgetreten; Marshalling Error: connect timed out-javax.xml.ws.soap.SOAPFaultException
(Fehlercode: 130035001, Transferticket: 0103610411018930355)(Es wäre schön wenn man künftig diese Fehlermeldungen im ESt-Programm
markieren und kopieren könnte).Wenn ich mich bei Elster direkt einlogge kommt die gleiche Fehlermeldung.
Das Einloggen funktioniert noch. Sobald ich Freischaltcodes beantragen oder
eingeben möchte erhalte ich dieselbe Fehlermeldung:130035001: Fehler bei der Signaturpruefung aufgetreten; Marshalling Error: connect timed
out-javax.xml.ws.soap.SOAPFaultException Transferticket: 2000012778268500515Einzige Vorteil: Ich kann die Meldung mit Strg+C kopieren.
Hat noch ein anderer Kollege diese Problem? (dann bitte hier posten).
So liebe Datev, was machen wir jetzt?
Ich befürchte ein Martyrium wie im letzten Jahr, als meine Signaturkarte wochenlang !!!
nicht mehr akzeptiert worden ist.- Wo liegt das Problem? (Datev oder Finanzverwaltung).
- Stimmt mit der Signaturkarte etwas nicht? (Immerhin kann ich auch keine
Vorauszahlungen mehr abrufen)
- Wann ist mit einer Lösung zu rechnen?
- Soll ich mich wieder an die Elster-Hotline wenden oder übernimmt die DATEV das?
- Ich gehe davon aus, dass es ein Problem der Datev ist, denn schließlich ist es eine
DATEV Smart-Card die nicht mehr akzeptiert wird.
- Wer bezahlt mir die Zeit die diese neuerliche Problem mich wieder kosten wird?Noch ein Hinweis:
Nachdem mir die zweifelhafte Ehre zuteil geworden ist als Pilotanwender für die neusten
Programmversionen auserwählt worden zu sein war ich so todesmutig letzten Donnerstag
die 2,50 GB Daten herunterzuladen um anschließend die Installation starten zu können.
Nachdem es aber schon während des Downloadprozesses
massenhaft (zur selben) Fehlermeldung gekommen ist (es sind ein paar hundert Fenster aufgegangen)
habe ich mich dazu entschlossen dieses mal nicht derjenige zu sein der den Kopf hinhält u.
das "Experiment" abgebrochen. Zumal bis dahin mit der ESt-Version vom 31.12.2014 keine (neuen)
Probleme aufgetreten sind.Mit der Bitte um schnelle Abhilfe.
Jared Daum
PS
Ich habe gedacht heute kann ich mal das Risiko eingehen den Beitrag im Forum
nicht in Word zu schreiben und dann einzufügen. Prompt waren alle Daten nachdem
ich den halben Beitrag fertig hatte weg. Diese mal vermutlich nicht wegen Zeitüberschreitung,
sondern wegen des neuen Beitrags der von mir sehr geschätzten Kollegin Sabine Müller.
Ich vermute durch das Hochladen ihres Beitrags hat es meinen halbfertigen Beitrag rausgehauen.
Ich finde so eine Software ich eines großen Softwarekonzerns nicht würdig.
Zumal das Problem mit dem Zeitlimit wirklich leicht behoben werden könnte (Ich habe
schon ca. 5 x darauf hingewiesen und werde es weiter tun).