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Vorausgefüllte Steuererklärung

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    Einträge 76-90 / 150

    Seite 6 von 10

  • Kai Finger
    13.01.2015 09:48 Uhr

    Hallo Datev,
    bei mir erscheint derselbe Fehler. Auch der Abruf der Steuerkontowerte funktioniert seit dem Wochenende (Installation DVD 8.3) nicht mehr.
    Freundliche Grüße
    Kai Finger

  • Ralph Maier
    13.01.2015 10:13 Uhr
    Zitat von theo b.

    Naja wenn ich einen Sammelabruf starte, der als 'erfolgreich' bezeichnet wird u. dann ziemlich umständlich rausfinden muss, ob oder was überhaupt passiert ist, seh ich doch den Softwarelieferer in der Pflicht. Der hätte mir dabei auch einfach sagen können, dass nix da ist - er weiss es ja......

    Sehe ich anders: Der Abruf war erfolgreich mit den von der Finanzverwaltung bereitgestellten Daten. Soll sich die DATEV jetzt noch hellseherische Fähigkeiten aneignen und ggf. an Hand der Vorjahreserklärung eine Plausibiltätsprüfung durchführen, welche Beträge möglicherweise noch ausstehen, unplausibel der Höhe nach oder gar nicht korrekt sind? Ich meine, schön wär´s ja, aber zu viel verlangt.

    Ich hatte letztes Jahr bei einem Mandanten drei erfolgreiche Abrufe gemacht und im Juni sogar noch eine Änderung erhalten ! Alle drei Abrufe waren erfolgreich !

    Überdies sind auch keine übermittelte Informationen, Informationen. Z.B. wenn eine zeitlich begrenzte Rente im VAZ nicht mehr existent war. Also auch die Nullinfos sind zu werten.

    Wie gesagt, die DATEV kann nur bereitstellen, was faktisch vorhanden ist und das tut sie. In dem Zusammenhang hoffe ich nun (jetzt kommt meine alte Leier), dass die Daten für den VAZ 2014 nun fehlerfrei und vollständig bereitgestellt werden; hier ist der Softwarelieferer in der Pflicht, bei o.g. Thema weniger.

    Gruß R.Maier

  • Jared Daum
    13.01.2015 10:49 Uhr

    .....jetzt funktioniert wieder alles.
    Was war das Problem?
    Wie kann sichergestellt werden dass das nicht immer wieder passiert?

    Jared Daum

  • Kai Finger
    13.01.2015 11:27 Uhr

    Hallo Datev,
    bei mir funktioniert es auch wieder. Aber gestern Abend (21:10 Uhr) klappte auch die Übermittlung der USt VA über Elster nicht. Für einen Hinweis auf die Fehlerursache wäre ich dankbar (Elster und DATEV meldeten gestern Abend "alles ohne Probleme").
    Freundliche Grüße
    Kai Finger

  • theo b.
    13.01.2015 13:43 Uhr

    Hallo Herr Maier,

    den von mir erwähnten Sammelabruf des Mitbewerbs halte ich in der Tat für angemessen :)

    Beste Grüße
    Theo

  • theo b.
    13.01.2015 13:44 Uhr

    ....und über den von mir angedachten Abgleich könnte man auch nochmal nachdenken :)

  • Willi Müller
    15.01.2015 16:03 Uhr

    Hallo Datev,
    beim Übermitteln der Vollmachten erscheint bei der letzten Abbruchmöglichkeit nur die Meldung "Möchten Sie wirklich alle ausgewählten Vollmachten an die Finanzverwaltung übermitteln?" und erst nach der Übermittlung "Drei Vollmachten wurden übermittelt". Um sicherzustellen, dass nur die gewünschten Vollmachten übermittelt werden, wäre auch bei der letzten Abbruchmöglichkeit die Angabe der Zahl der ausgewählten Vollmachten sinnvoll.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Christian Wielgoß
    15.01.2015 16:18 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    die Anzahl der markierten Vollmachten für die Übermittlung wird doch in der Fußzeile der Online-Anwendung angezeigt, oder verstehe ich Sie falsch?

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

  • Jared Daum
    04.02.2015 12:12 Uhr

    Das Problem mit der Riesterrente in ESt 2013 wurde leider nicht (vollständig) gelöst.
    Fall: Mandant hat zwei Riesterrenten.
    Nur eine davon wird elektronisch übermittelt.
    Die Zweite wird manuell eingetragen.
    Wenn man nun nochmals eine Datenübernahme (VaSt) anstößt wird die manuell eingegebene
    Riesterrente (bis auf die Anbieternummer) gelöscht.
    Ich kann nicht nachvollziehen wie man eine Software so schlampig testen kann.
    Das Problem ist doch schon lange bekannt.

    Ich hatte jetzt zum VZ 2014 mehrfach folgenden Fall.
    Mandant legt mir die Elektronisch LSt-Bescheinigung vor (Beamter).
    Außerdem die Bescheinigung zur Riesterrente.
    Abrufberechtigung mittels Freischaltcode bei Elster (nicht Vollmachtsdatenbank) liegt vor.
    Es werden jedoch keinerlei Daten eingelesen.
    Wie kann es sein, dass dem Mandanten Protokolle zu elektronisch übermittelten Daten vorliegen,
    ich diese jedoch (noch) nicht abrufen kann.
    Wenn überhaupt sollte es umgekehrt sein,
    d.h. dass ich die Daten abrufen kann bevor der Mandant diese auf dem Postweg erhält.
    Wo liegt das Problem? Wann wird es gelöst? Was ist die Ursache?

    Mit der Vollmachtsdatenbank läuft es mutmaßlich wie von mir vorausgesagt nicht gut.
    Anders kann ich mir nicht erklären, dass mich gestern jemand von der DATEV angerufen hat.
    Ich wurde tatsächlich danach gefragt, ob ich mich schon einmal mit der vorausgefüllten
    Steuererklärung beschäftigt habe. Die Vollmachtsdatenbank wird also gepuscht während
    das viel einfacherer FSC-Verfahren gegenüber den DATEV-Mitgliedern weiterhin verschwiegen wird.
    So lang ich der Einzige bliebe der sich darüber aufregt wird es vermutlich auch so bleiben.

    Jared Daum

  • Willi Müller
    06.02.2015 14:42 Uhr
    Zitat von Christian Wielgoß

    Hallo Herr Müller,
    die Anzahl der markierten Vollmachten für die Übermittlung wird doch in der Fußzeile der Online-Anwendung angezeigt, oder verstehe ich Sie falsch?

    Hallo Herr Wielgoß,
    ja, aber ziemlich unauffällig. Nach der Übertragung wird die Anzahl der übertragenen Vollmachten im Meldefenster deutlich angezeigt. Die Angabe der Zahl wünsche (!) ich mir im letzten Meldungsfenster vor der Übertragung, um notfalls noch abbrechen zu können.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Jared Daum
    11.02.2015 10:12 Uhr

    ....es ist schon verwunderlich, dass ich zum VZ 2014 immer wieder Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen und Rüruprentenbescheinigungen vorgelegt bekomme, deren Daten
    bereits an die Finanzverwaltung übermittelt worden sind, beim Abruf der VASt-Daten jedoch (noch nicht)
    dabei sind. Ich gehe mal davon aus, dass das Problem nicht bei der DATEV liegt, dennoch
    möchte ich diese Kritik hier mal anbringen (zur Weiterleitung). Es ist ein schlechter Scherz und führt
    den elektronischen Datenabruf ad absurdum wenn die Daten nicht zumindest gleichzeitig auf Papier
    und elektronisch vorliegen. Was ist der Grund für die Verzögerung? Wann wird das abgestellt?

    Ich frage mich auch ob es ab dem VZ 2014 (wie eigentlich angekündigt) nun auch möglich
    ist ALG, Krankengeld und Elterngeld abzurufen? Oder wurde das zurückgestellt? (bis wann?)
    Bisher habe ich diesbezüglich noch nichts übermittelt bekommen. Es würde den Nutzwert
    der VaSt deutlich erhöhen wenn (früher) mehr Daten geliefert würden.

    Außerdem wundere ich mich, dass zum Thema VaSt hier im Forum nichts mehr los ist.
    Jahresanfangsstress?
    Gibt es keine Probleme mehr?
    Wurden das Projekt VaSt
    a) noch nicht angegangen?
    b) bis X wegen Y zurückgestellt?
    c) aufgegeben?
    d) erfolgreich u. ohne Probleme angegangen?

    Jared Daum

  • theo b.
    12.02.2015 11:29 Uhr

    Hallo Herr Daum,

    die FV ist schuld. Man arbeitet am Problem.....

  • ein Anwender
    12.02.2015 12:09 Uhr
    Zitat von Jared Daum

    ....Außerdem wundere ich mich, dass zum Thema VaSt hier im Forum nichts mehr los ist.

    Könnte daran liegen, dass im Februar noch nicht unbedingt ESt Erklärungen 2014 erstellt werden und die letzten 2013er zügig abgearbeitet werden sollen. Wenn dann die VaSt nicht klappt, dann eben nicht...

  • Karl Schmidt
    15.02.2015 18:10 Uhr

    Hallo Herr Daum,
    leider ist die Datev nicht bereit, die angeblich existierende "Programmwunschliste" zu veröffentlichen.
    Dann könnte man sehen, welche Programmfehler wann voraussichtlich korrigiert werden und welche Wünsche wann oder warum gar nicht umgesetzt werden.
    Vielleicht würde man dort auch finden, wann endlich ein vernünftiger Abgleichdialog kommt, mit dem man einzelne Werte von der Übernahme ausschließen kann.
    Aber dass die Programmierung eines "guten" Abgleichs Jahre dauert, kennen wir ja schon aus dem Zwangsstammdatenabgleich ... Vielleicht ist die Liste aber auch so konfus (vielleicht nach Alphabet oder Nachname des Meldenden statt Priorität sortiert), dass man sie lieber nicht offenlegt :-)
    Helau oder Alaaf
    Karl Schmidt

  • Karl Schmidt
    15.02.2015 18:44 Uhr

    .. weil ich gerade darüber "stolpere". Beim Zwangsstammdatenabgleich GewSt besteht noch eine nicht lösbare Differenz: die Bruchteilsgemeinschaft gibt es anscheinend im GewSt Formular nicht. Deswegen kommt immer eine Abweichung hoch, da in der GewSt nur der Eintrag "Sonstige Personengesellschaft" möglich ist.
    Programmanregung für 2020:
    1) Hinterlegen, dass Bruchteilsgemeinschaft und sonstige Personengesellschaft keine Differenz darstellt.
    2) Im Abgleichdialog die Bezeichnung BTG durch Bruchteilsgemeinschaft ersetzen.
    Freundliche Grüße
    Karl Schmidt