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- theo b.17.02.2015 15:10 Uhr
Bumaye. Daten 2014 sind abrufbar.
- Willi Müller18.02.2015 13:22 Uhr
Hallo newsgroup,
nach den ersten Erfahrungen mit der VaSt eine kurze Rückmeldung:
Grundsätzlich ist das eine prima Sache und die Übernahme der Daten wird sicherlich zum Standard werden. Ein bisschen Programmierarbeit ist aber sicherlich noch notwendig:
1) Im Steuerkonto online fehlt bei den Daten das Feld "Steuerart". (Hinweis: es handelt sich um ESt Daten...)
2) Die selektive Übernahmemöglichkeit fehlt (dafür gibt's aber keine Häkchen zum Abwählen :-)
3) Die Filterung im Programm Steuerkonto online ist sehr speziell ... beim Aktualisieren verschwindet der Suchbegriff, die "Vorbelegung" aus dem Arbeitsplatz ist kein Filter, sondern eine farbliche Markierung, die beim Scrollen verschwindet ..
4) die Protokolle sind nur im Programm Steuerkonto einsehbar und nicht im ESt Programm: warum?
5) Wenn die Daten endlich im Abgleichfenster angezeigt werden, muss man wieder abbrechen, wenn noch ein Fenster geöffnet ist (könnte ja wohl das ESt Programm für mich erledigen)Und wie ruft man jetzt mehrere Datenbestände mit einem Abruf ab?
In der Geschäftsfeldübersicht elektr. Übermittlung geht immer nur ein Mandant, im ESt Programm holen gibt's das nicht und im Steuerkonto online ist unter Abruf auch keine Auswahl VaSt zu finden :-(
Schöne Grüße
Willi Müller - Willi Müller19.02.2015 09:25 Uhr
Hallo Datev,
was auch noch fehlt, ist die Übernahme des Titels in die Vollmacht. Dieser Fehler (ist doch nur eine Variable) ist auch schon seit Monaten bekannt! Herr Prof. Kempf möchte ja auch nicht auf Prof. Titel verzichten; wenn ich den "Dr." Titel in den Vollmachten, die ich den Mandanten vorlege, nicht aufnehme, zeigt das m.E. mangelnde Professionalität.
Also bitte kurzfristig ändern (nicht erst zum nächsten Jahreswechsel / dann sind nämlich wirklich alle Vollmachten schon durch!)
Schöne Grüße
Willi Müller - Sabine Müller19.02.2015 12:21 Uhr
Hallo Hr. Müller,
für den Datenabruf mehrerer Mandanten müssen Sie die Geschäftsfeldübersicht Einkommensteuer auswählen. Dort können Sie dann mehrere Mandanten markieren und den VaSt-Datenabruf über die kontextbezogenen Links unter der Rubrik Steuern und dort ziemlich weit unten starten.
Mit besten Grüßen
Sabine Müller - Willi Müller19.02.2015 12:31 Uhr
Hallo Frau Müller,
danke sehr.
Herzliche Grüße
Willi Müller - theo b.19.02.2015 13:15 Uhr
Einen 'Mehrwert' (Zeitersparnis, Information) des Sammelabrufs kann ich (wie an anderer Stelle hier bereits erläutert) immer noch nicht erkennen.
- Willi Müller19.02.2015 14:19 Uhr
Hallo Theo,
da ab 2014 bei einem erneuten Abruf nur die veränderten Daten abgerufen werden, lässt sich mit einem erstmaligen Sammelabruf für alle Mandanten etwas Zeit einsparen. Außerdem könnte das Abrufprotokoll helfen, noch ausstehende Vollmachten oder Probleme festzustellen. Dafür wäre es natürlich schön, wenn auch in dem Protokoll nicht nur steht "erfolgreich abgerufen", obwohl nur eine Vollmacht für die Daten des Steuerkontos vorlag und die VaSt Daten nicht zur Verfügung standen.
Auch ein Zusatz: "keine Daten vorhanden" würde helfen, Fehler aufzuspüren.
Schöne Grüße
Willi Müller - Jared Daum23.02.2015 11:07 Uhr
Guten Tag,
im E-Steuerdaten übernehmen - Dialog fehlt eine einfache Möglichkeit die abgerufenen
Daten per E-Mail an den Mandanten übermitteln zu können.
Dies ist gelegentlich sinnvoll um die Daten vom Mandanten prüfen zu lassen oder
dem Mandanten mitzuteilen welche Daten bereits vorliegen (und von diesem daher nicht
mehr vorbereitet oder nochmals besorgt werden müssen).Es gibt derzeit nur die Möglichkeit die Daten (ohne Druckerauswahldialog) auszudrucken.
Am liebsten wäre mir ein Brutto: "PDF erstellen" oder noch besser "Als PDF an den
Mandanten senden" mit automatischer Öffnung von Outlook und Vorbelegung der
E-Mail-Adresse aus dem ESt-Programm.Sensationell wäre folgendes folgende Funktion:
Auf Knopfdruck Erstellung einer (im Anschreibenstext noch editierbaren)
Serien E-Mail an alle Mandanten eines VZ mit deren Daten als PDF im Anhang.Jared Daum
- Willi Müller28.02.2015 11:43 Uhr
Hallo Datev,
gibt es zur Aufnahme des Titels in die Vollmacht einen Termin? Ist einfach lästig.
Danke
Willi MüllerHallo Datev,
was auch noch fehlt, ist die Übernahme des Titels in die Vollmacht. Dieser Fehler (ist doch nur eine Variable) ist auch schon seit Monaten bekannt! Herr Prof. Kempf möchte ja auch nicht auf Prof. Titel verzichten; wenn ich den "Dr." Titel in den Vollmachten, die ich den Mandanten vorlege, nicht aufnehme, zeigt das m.E. mangelnde Professionalität.
Also bitte kurzfristig ändern (nicht erst zum nächsten Jahreswechsel / dann sind nämlich wirklich alle Vollmachten schon durch!)
Schöne Grüße
Willi Müller - Willi Müller28.02.2015 11:50 Uhr
Hallo Datev,
und wann werden endlich die "0"en in die Anlage N übernommen, wenn zwar Arbeitslohn, aber keine LSt, SolZ und Kist zu übernehmen ist? Geht zwar schnell manuell, ist aber ja wohl für einen Programmierer keine Hexerei. Der Hinweis, dass keine Datenübermittlung möglich ist, weil die Nullen nicht eingeben sind, müsste doch jeden Programmierer wurmen :-(
Das müsste doch mit einem Hotfix fix gehen
Willi Müller - Willi Müller28.02.2015 15:18 Uhr
Hallo Datev,
bei der Übernahme von VaSt Daten werden Renten von der Nordrheinische Ärzteversorgung mit dem Kennzeichen 01 [Leibrente aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtung oder aus einem zertifizierten Basisrentenvertrag] übernommen.
Im ESt Programm gibt es die KZ 1 = aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, 2=landwirtschaftlichen Alterskasse, 3=berufsständischen Versorgungseinrichtung und 4 = aus eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen.
Warum wird das nicht einheitlich gehandhabt? Wenn ich die Rente so übernehme, wird sie falsch mit dem KZ 1 ausgewiesen. Wenn ich sie schon richtig mit KZ 3 erfasst habe, wird eine neue Rente mit KZ 1 (also doppelt) angelegt.Auch bei der Übernahme der KV Beiträge des Ehemanns für die Ehefrau hakt es noch. Das ESt Programm erkennt nicht (obwohl die ID Nr. der Ehefrau erfasst ist), dass die Beiträge für die Ehefrau sind und möchte, dass die Ehefrau in der Anlage Kind erfasst wird, damit die KV Beiträge berücksichtigt werden können.
Bitte auch diese Fehler möglichst kurzfristig beheben.
Schöne Grüße
Willi Müller - Sigrid-Liane Tamas05.03.2015 15:03 Uhr
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben bereits bei Ihrer ersten Anfrage geprüft, inwieweit der Titel Relevanz für die Vollmachtsdatenbank hat. Momentan kann der Namenszusatz nicht an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Deswegen wird Ihnen dafür kein Feld angeboten. Wir sind bisher davon ausgegangen, dass zuerst die Vollmachten eingeholt und dann in di e Vollmachtsdatenbank eingepflegt werden. Damit ist für den Mandanten nicht ersichtlich, dass kein Titel erfasst wurde. Natürlich ist der von Ihnen genutzte Weg auch möglich, dass Sie die Vollmacht in der Datenbank erfassen und dort für die Unterschrift des Mandanten ausgeben. Gern prüfen wir, ob bei der Programmweiterentwicklung eine Erweiterung um den Titel möglich ist. Allerdings dürfen wir solche Programmerweiterungen nur in Absprache mit der Steuerberaterkammer durchführen.Vorausgefüllte Steuererklärung
Im Zusammenhang mit den Renten wird die Unterscheidung zwischen den vier genannten Arten im amtlichen Formular vorgegeben: In Zeile 4 der Anlage R ist anzugeben, um welche Rente es sich handelt (1 = aus inld. gesetzlichen Rentenversicherungen, 2= aus inld. landwirtschaftlicher Alterskasse, 3= aus inld. berufsständischen Versorgungseinrichtungen, 4 = aus eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen).
Wir haben die Finanzverwaltung bereits darauf hingewiesen, die im Formular geforderte Unterscheidung auch bei den bereitgestellten Daten entsprechend zu berücksichtigen.
Unabhängig davon prüfen wir, im Programm DATEV Einkommensteuer eine mit den Ziffern 1- 4 erfasste Rente ggf. bereits dann mit den bei der Finanzverwaltung abgerufenen Daten überschreiben zu lassen, wenn die übrigen Stammdaten (Bezeichnung der Rente, Beginn der Rente) übereinstimmen.Die vom Ehemann für die Ehefrau getragenen Krankenversicherungsbeiträge können derzeit nicht in die ESt-Formulare übernommen werden. Diese Einschränkung ist wie übrigens auch der oben genannte Sachverhalt zur Anlage R im Dokument VaSt: Einschränkungen beim Übernehmen der E-Steuerdaten (VZ 2014) .
Die Übernahme einer von der Finanzverwaltung gelieferten "0" in die Erfassungsfelder zu Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ist mit der aktuellen Programmversion für VZ 2014 bereits möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Tamas
DATEV eG - theo b.05.03.2015 15:20 Uhr
Hallo Frau Tamas,
der Mitbewerb hat ALLE Nullen die die Elster fordern KÖNNTE bereits vorbelegt (bspw. KAP). Schlau, ne? Sollten Sie auch mal drüber sinnieren...
- Willi Müller05.03.2015 15:31 Uhr
Sehr geehrte Frau Tamas, Danke für Ihre Mühe. Es ist aber nicht zu prüfen, ob der Titel Relevanz hat. Der Titel gehört dazu, wenn jemand auf den Titel verzichten möchte, kann er das gerne machen. Es steht mir aber normalerweise nicht zu, den Titel einfach wegzulassen (bei Honorarprofessoren oder h.c. oder gekauften Dr. Titeln kann ich mir auch eine andere Vorgehensweise vorstellen ...). Dass die Aufnahme des Titels in die Vollmacht eine Programmerweiterung darstellt, die auch noch von der STB Kammer genehmigt werden muss, habe ich mit einem Schmunzeln zur Kenntnis genommen :-)... Wir haben ...geprüft, inwieweit der Titel Relevanz für die Vollmachtsdatenbank hat. ...Allerdings dürfen wir solche Programmerweiterungen nur in Absprache mit der Steuerberaterkammer durchführen.
M.E. sollte man das so machen (ist ja auch der einfachste Weg / wie soll denn sonst das Tool Vollmachtenexport zum Einsatz kommen?). Ansonsten müsste man prüfen, ob die unterschriebene Vollmacht auch mit der übermittelten übereinstimmt (s. letzte Änderung wg. WPs)Wir sind bisher davon ausgegangen, dass zuerst die Vollmachten eingeholt und dann in die Vollmachtsdatenbank eingepflegt werden. Damit ist für den Mandanten nicht ersichtlich, dass kein Titel erfasst wurde. Natürlich ist der von Ihnen genutzte Weg auch möglich, dass Sie die Vollmacht in der Datenbank erfassen und dort für die Unterschrift des Mandanten ausgeben.
Wann geht das? Ist eine unnötige Fehlerquelle; schließlich sind die Daten im Steuerkonto online (VAST Daten) sichtbar.Die vom Ehemann für die Ehefrau getragenen Krankenversicherungsbeiträge können derzeit nicht in die ESt-Formulare übernommen werden.
Viele Grüße
Willi Müller - theo b.23.03.2015 12:26 Uhr
"... Abfrage(n) fehlgeschlagen wegen fehlender Voraussetzungen
Es ist kein Datenbestand im Steuerprogramm vorhanden.
» Legen Sie zur Leistung auch den Bestand im Steuerprogramm an. "Gibts für sowas nicht eigentlich Computer? Nennt sich beim Mitbewerb 'Neu aus vorausgefüllter Steuerklärung) ;)