Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

Zurück zur Foren-Übersicht Zurück zum Forum

Vorausgefüllte Steuererklärung

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 106-120 / 150

    Seite 8 von 10

  • Willi Müller
    23.03.2015 13:26 Uhr
    Zitat von theo b.

    Gibts für sowas nicht eigentlich Computer? Nennt sich beim Mitbewerb 'Neu aus vorausgefüllter Steuerklärung) ;)

    .. nöö... genauso blödsinnig ist es, dass - nachdem ich alle zu übernehmenden Daten ausgewählt habe, das Programm meckert und mich wieder auf START zurückschickt, weil noch ein Fenster geöffnet ist ... auch dafür gibt es eigentlich Programme
    @DATEV: steht schon auf der unheimlich unsichtbaren Wunschliste, durfte aber noch nicht durch ein Hotfix, SR Update oder ähnliches gefxt werden :-(

  • theo ry
    24.03.2015 05:51 Uhr
    Zitat von Willi Müller

    genauso blödsinnig ist es, dass - nachdem ich alle zu übernehmenden Daten ausgewählt habe, das Programm meckert und mich wieder auf START zurückschickt, weil noch ein Fenster geöffnet ist ... auch dafür gibt es eigentlich Programme

    Has this ever happened to you? You're merrily typing away in some application, minding your own business, when --suddently-- a dialog pops up and steals the focus from you. At best, your flow (sog. 'Workflow') is interrupted. You'll have to switch back to the window that you were using, figure out where you were, and resume your work. But it can be worse...

    http://blog.codinghorror.com/please-dont-steal-my-focus

  • Willi Müller
    24.03.2015 10:56 Uhr

    ... nur noch eine Ergänzung: mir ging es nicht um ein Popup Fenster, das sich auf einmal öffnet, sondern zB das Fenster für die Vorsorgeaufwendungen, das vielleicht geöffnet ist, wenn die VaSt Daten abgerufen werden. Erst nachdem alles abgerufen und übernommen werden soll, bemängelt das Programm, dass dieses Fenster zu schließen sei und bricht die Übernahme ab. Warum kann das Programm die Fenster nicht selbständig schließen? Luxus wäre natürlich, wenn das Programm sich merken würde, welche Fenster geöffnet waren und diese anschließend wieder so öffnen würde .
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Jared Daum
    03.05.2015 20:53 Uhr

    ....es ist sehr ärgerlich wenn beim Einlesen der VaSt-Daten die Fehlermeldungen

    #SDA0029 (VaSt-Daten können nicht abgefragt werden) und
    #ES0009 (Keine VaSt-Daten vorhanden)

    gleichzeitig erscheinen.
    Das kommt leider häufig vor.
    Um herauszufinden ob mir der Freischalcode noch fehlt muss ich mich
    dann immer auf Elster-Online einloggen.

    Ich bitte um schnelle Abhilfe.

    Jared Daum

  • Willi Müller
    08.05.2015 16:12 Uhr

    Hallo Datev,
    das ESt Programm zeigt einen Fehlerhinweis, wenn zwar KV Beiträge eines Kindes zurückgemeldet werden, diese wegen der fehlenden IDNr. im ESt Programm nicht übernommen werden
    Darf ich den Entwicklern einmal die Praktikerlösung vorführen?
    Ich öffne das Steuerkonto online Programm. Suche die VASt Daten des Mandanten. Finde dort die IDNr des Kindes, gebe diese in das ESt Programm ein und übernehme die Daten noch einmal .. Dabei fluche ich laut und vernehmbar .. aber leider nicht in Nürnberg hörbar!
    Ein echter Service wäre es, wenn bei der Übernahme der VaSt Daten angezeigt würde, dass für das Kind Fritzchen Müller unter der ID xyz Beiträge zurückgemeldet worden sind und ob die Beiträge und die ID übernommen zu dem ESt Kind xyz werden sollen..
    Ein sonniges Wochenende und fröhliche Grüße
    Willi Müller

  • Willi Müller
    09.05.2015 16:03 Uhr

    noch etwas: Im Saarland wird auf der LSt Bescheinigung der Kammerbeitrag ausgewiesen. Bei der VASt Übernahme weist das Programm immerhin darauf hin, dass dieser Beitrag als WK zu berücksichtigen ist ... Leider wird nicht ausgewiesen, welcher Kammerbeitrag zu welchem Ehepartner gehört (grrh. wegen Wechsel der Arbeitsstätte und 2. Arbeitsverhältnis gibt es immerhin vier Werte zur Auswahl. Natürlich kann ich auch hierzu im Steuerkonto online mir die Daten heraussuchen ... im VaSt Protokoll im ESt Programm stehen sie leider nicht.
    Geduldige Grüße
    Willi Müller

  • Willi Müller
    09.05.2015 16:31 Uhr

    -- und warum kann ein Mitarbeiter mit seiner Smartcard die VaSt Daten nicht abfragen, obwohl die Vollmacht auch die Vergabe von Untervollmachten erlaubt? Was soll der Unfug, was soll die Zustimmung zur Erteilung von Untervollmachten? Muss ich jetzt alle VaSt Daten persönlich abfragen und meine Mitarbeiter dürfen nur die Steuerzahlungen abfragen? (das klappt nämlich)

  • Willi Müller
    10.05.2015 19:39 Uhr

    und noch zwei Dinge:
    1) Kann die Hinweisliste zu den Problemen bei der Datenübernahme (s.u. Kammerbeiträge) bitte so formatiert werden, dass die Hinweise auf ein Blatt A4 hoch passen? Im Augenblick ist das Hinweisfeld so formatiert, das kein Zeilenumbruch erfolgt und eine Zeile auf zwei A4 Blätter quer ausgedruckt werden?
    2) Wenn die LSt Bescheinigung einen Eintrag in Zeile 19 ausweist, wird bei der VaSt Übernahme der Betrag kommentarlos in Zeile 3 übernommen. Ein Hinweis darauf, dass der StB mal prüft, ob doch eine steuerbegünstige Entschädigung vorliegt, erfolgt nicht. Bei der manuellen Übernahme der LSt Bescheinigung wäre das sicher aufgefallen.

  • Z T
    10.05.2015 22:59 Uhr

    @Müller:

    Langeweile?

    Oder möchten Sie die Kunstform des Monologs perfektionieren?

  • T Z
    11.05.2015 11:19 Uhr

    ... oder es geht vielleicht darum, Fehler und Verbesserungsvorschläge der DATEV mitzuteilen? Gibt es einen Zwang, am Sonntagabend Newsgroupbeiträge zu lesen und bei Nichtgefallen zu kommentieren ???

  • T Z
    11.05.2015 11:38 Uhr

    Nö, just for fun. Ernst kann man hier wahrlich nicht alles nehmen.

    In diesem Sinne, horrido! ;)

  • Stephan Hirsch
    11.05.2015 17:19 Uhr

    Sehr geehrter Herr Müller,

    die Finanzverwaltung erhält mit der übermittelten Vollmacht des Mandanten die Information, dass die Abfrage der Daten zur sog. vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) auch von unterbevollmächtigten Personen durchgeführt werden darf ("Der Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmachten zu erteilen und zu widerrufen").

    Zusätzlich benötigt die Finanzverwaltung noch die Information, wer (welche/r Kanzleimitarbeiter mit welcher SmartCard/mIDentity) dazu unterbevollmächtigt werden soll.

    Die Auswahl dieser SmartCard/mIDentity treffen Sie in der Vollmachtsdatenbank über die Schaltfläche Berechtigungen verwalten durch Aktivieren des Kontrollkästchens in der Spalte Untervollmacht (...) . Das Aktivieren des Kontrollkästchens löst keine erneute Information des Mandanten durch die Finanzverwaltung aus.

    Spätestens drei Arbeitstage nach Aktivieren des Kontrollkästchens kann mit der ausgewählten SmartCard/mIDentity die Abfrage der VaSt-Daten durchgeführt werden - vorausgesetzt, SmartCard/mIDentity sind entsprechend identifiziert; dies können Sie unter www.datev.de/zertifikatsabfrage überprüfen.

    Informationen zur Vergabe von Untervollmachten finden Sie auch im Dokument Vollmachtsdatenbank und vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt): Untervollmachten vergeben .


    Der Wert aus Nr. 19 der LSt-Bescheinigung muss - entsprechend des amtlichen Musters der Lohnsteuerbescheinigung - in Nr. 3 enthalten sein; aus diesem Grund findet sich dieser Wert in beiden Zeilen der Erfassungsmaske zur Lohnsteuerbescheinigung wieder.
    Ist dabei das Kontrollkästchen zur ermäßigten Besteuerung unterhalb der Nr. 19 nicht aktiviert, wird in der Liste Fehler und Hinweise folgender Hinweis zur Lohnsteuerbescheinigung ausgegeben:

    "Es sind steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die im Rahmen des Lohnsteuerabzugs nicht ermäßigt besteuert wurden, erfasst und das Kontrollkästchen 'Diese Entschädigung / dieser Arbeitslohn erfüllt die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung als außerordentliche Einkünfte' ist nicht aktiviert. Prüfen Sie, ob für diese Entschädigung / diesen Arbeitslohn eine Zusammenballung von Einkünften i. S. d. BMF-Schreibens vom 01.11.2013 (LEXinform Dok. Nr. 5234735) vorliegt und die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG anzuwenden ist."


    Ihre weiteren Anregungen (Übernahme der ID-Nr. von Kindern, Zuordnung der Kammerbeiträge, Formatierung der Hinweisliste) sind notiert; mit der Version des Programms Einkommensteuer zum Jahreswechsel 2015/2016 werden Sie für die Anzeige der abgerufenen Daten übrigens nicht mehr in das Programm Steuerkonto online wechseln müssen. Alle abgerufenen Daten können dann im Programm Einkommensteuer unmittelbar aus dem Datenbestand des Mandanten aufgerufen und angezeigt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Hirsch
    DATEV EG

  • Jared Daum
    11.05.2015 17:40 Uhr

    @Datev
    Alle abgerufenen Daten können dann im Programm Einkommensteuer
    unmittelbar aus dem Datenbestand des Mandanten aufgerufen und angezeigt werden.
    -> Es wäre schön, wenn die Darstellung dann in einer leicht lesbaren Form erfolgt
    (also auf keinen Fall wie bisher).
    -> Außerdem wäre es gut, wenn der Zugriff auf die Daten durch das Klicken auf
    die gelben Quadrate möglich ist, so dass man an Ort und Stelle erfährt um
    welche (der drei) Riesterrenten es sich handelt, oder welche
    möglicherwiese noch fehlt (nur als Beispiel).

    @T Z
    -> Die Etikette verbietet es mir Ihren Beitrag angemessenen zu kommentieren.
    Langweilen tut sich aber offenbar nur einer, und das sind Sie. Es wundert mich nicht
    das Sie offenbar nicht ausgelastet sind.

    Jared Daum

  • Willi Müller
    12.05.2015 13:01 Uhr

    Hallo Herr Hirsch,
    Danke für die Rückmeldung. Werden bei der Vergabe vom Zugriffrechten (alle Mandanten) auch die Nuko Sperren für bestimmte Mandanten berücksichtigt?
    Die Behandlung der Zeile 19 der LSt Bescheinigung habe ich nochmals geprüft. Im VZ 2013 wird ohne das Kreuzchen kein Fehlerhinweis nach Übernahme der Daten in die Anlage N angezeigt. Im VZ 2014 klappt es.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Stephan Hirsch
    13.05.2015 19:10 Uhr

    Sehr geehrter Herr Müller,

    in der Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammer wirken keine NuKo-Sperren.

    Die Nutzungskontrolle greift aber beim Zugriff auf die abgerufenen Daten:
    Die im Rahmen der Abfrage der E-Steuerdaten von der Finanzverwaltung abgerufenen Daten sind in den Programmen DATEV Einkommensteuer und DATEV Steuerkonto online ersichtlich. Sind für die beiden Programme Sperren für bestimmte Mandanten in der Nutzungskontrolle hinterlegt, können die abgerufenen Daten dieser Mandanten nicht eingesehen werden.

    Mit der Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung haben Sie Recht - da war ich einen VZ zu weit: der Hinweis kommt in VZ 2014.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Hirsch
    DATEV eG