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Steuernummern / Zusammen- & getrennte Veranlagung

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    Einträge 1-7 / 7

    Seite 1 von 1

  • kein Name
    30.10.2013 12:44 Uhr

    Hallo,

    wir hatten gerade das Problem, das die getrennte Veranlagung bei Ehegatten günstiger war.

    Daher wurde in der Steuererklärung auch getrennt für Ehemann und Ehefrau eine St. Nr. erfasst - die gemeinsame war in diesem Jahr nicht notwendig. (Steht aber aus Vorjahr/en) in den Stammdaten.

    Nun möchte die Programmverbindung beim Stammdatenabgleich entweder die eine "gemeinsame" oder die beiden "getrennten" Steuernummern ablegen.
    Dies ist aber nicht gewünscht - weil ja sonst die andere/n Nummern "weg" sind.

    Wäre es nicht sinnvoller ein weiteres Feld einzuführen?

    Danke

  • Stephanie Vogeley
    31.10.2013 16:15 Uhr

    Sehr geehrte/r Frau/Herr kein Name,

    die Steuernummer des Steuerpflichtigen und der Ehefrau können Sie über den Stammdatenabgleich in die Zentralen Stammdaten zurückschreiben.

    Für beide wird in den Zentralen Stammdaten die neue Finanzamtsverbindung angelegt. Beim Steuerpflichtigen wird die neue Finanzamtsverbindung mit Gültigkeit ab dem Systemdatum angelegt. Welche Steuernummer für den nächsten Veranlagungszeitraum verwendet soll, entscheiden Sie in den Zentralen Stammdaten. Wird die Zusammenveranlagung gewählt, ändern Sie die Gültigkeit dieser Steuernummer auf das aktuelle Datum.

    Mit Einführung der neuen Softwaregeneration DATEV pro in den Steuerprogrammen voraussichtlich im Herbst nächsten Jahres wird es in den Steuerprogrammen keine separaten Stammdaten mehr geben: ab diesem Zeitpunkt wird direkt auf die in den Zentralen Stammdaten hinterlegten Stammdaten zugegriffen. Dann werden Sie im Steuerprogramm die jeweils gültige Finanzamtsnummer auswählen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephanie Vogeley
    DATEV eG

  • Martin Kramer
    03.06.2015 17:50 Uhr

    Liebe Datev,

    das Problem der Steuernummern bei der Einzelveranlagung von Ehegatten vs. Zusammenveranlagung von Ehegatten besteht noch immer. Mein "Anwenderwunsch" wäre, dass man beim Adressaten der Ehegatten die Steuernummer für die Zusammenveranlagung hinterlegen kann (man kann ja schließlich auch die Anschrift der Ehegatten separat erfassen) und die Steuernummern der Ehegatten für die Einzelveranlagung beim jeweiligen Ehegatten-Adressaten. Das Einkommensteuerprogramm könnte ja so "intelligent" sein, dass es sich - je nach Veranlagungsart - automatisch die richtige Steuernummer aus den Stammdaten zieht. Leider sieht die Anwenderwirklichkeit anders aus:

    1.) Beim Ehemann: Bei Wechsel der Veranlagungsart Gültigkeitsdatum in den Stammdaten ändern für beide Steuernummern
    2.) Bei der Ehefrau: Bei Wechsel der Veranlagungsart Gültigkeitsdatum in den Stammdaten ändern für beide Steuernummern

    Mit freundlichem Gruß
    Martin Kramer

  • Willi Müller
    03.06.2015 18:37 Uhr

    Hallo Herr Kramer,
    danke für den Hinweis; mal sehen was passiert .. (und Danke für das Hervorkramen des schon älteren Beitrages von Frau Vogeley / Steuern PRO wird es aber angeblich nie geben ...)

    Zitat von Stephanie Vogeley vom 31.10.2013

    Mit Einführung der neuen Softwaregeneration DATEV pro in den Steuerprogrammen voraussichtlich im Herbst nächsten Jahres (Redaktioneller Hinweis: gemeint ist Herbst 20014) wird es in den Steuerprogrammen keine separaten Stammdaten mehr geben: ab diesem Zeitpunkt wird direkt auf die in den Zentralen Stammdaten hinterlegten Stammdaten zugegriffen. Dann werden Sie im Steuerprogramm die jeweils gültige Finanzamtsnummer auswählen können.

  • Stephanie Vogeley
    10.06.2015 14:48 Uhr

    Sehr geehrter Herr Kramer, sehr geehrter Herr Müller,

    für Mitte 2016 ist vorgesehen, dass Sie die Steuernummer für die Zusammenveranlagung sowie die beiden Steuernummern für die Einzelveranlagung für Ehegatten in den Zentralen Stammdaten erfassen können. Aus dem Programm DATEV Einkommensteuer wird es möglich sein, über einen Dialog auf die Steuernummern in den Zentralen Stammdaten zuzugreifen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Stephanie Vogeley

    DATEV eG

  • Martin Kramer
    10.06.2015 15:45 Uhr

    Hallo Frau Vogeley,

    vielen Dank für die Mitteilung des geplanten Umsetzungstermins. Ich habe mir den 30.06.2016 als Vorlagetermin notiert :-).

    Mit freundlichem Gruß
    Martin Kramer

  • Andreas Hofmeister
    10.06.2015 16:34 Uhr

    Guten Tag ,

    vielleicht klappt´s ja diesmal. Frau Vogeley lag schon mal daneben. Oder zumindest wurde sie von der internen Kommunikation allein gelassen.

    Vielleicht auch dieses Mal? Publiziert wird es ja so richtig nicht, wie es denn nun mit dem eingestampften "pro-Projekt" der Steuerprogramme weitergehen soll!

    Kommunikation ist anders.

    MfG

    A. Hofmeister