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Gibt es Formvorschriften für IBAN und BIC ?

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Ralph Maier
    05.11.2013 13:44 Uhr

    Hallo NG, hallo DATEV,

    vorab sei erwähnt, dass es sich nur um einen kleinen Nebenkriegsschauplatz handelt, dessen Fragen jedoch gestellt wurden und beantwortet sein wollen:

    1. Ist es notwendig bei der Angabe der Bankverbindung die Kto.Nr., BLZ, IBAN und BIC aufzuführen oder kann man sich auf die neuen Angaben beschränken?

    2. Ist es notwendig vor der IBAN die Bezeichnung "IBAN" zu führen; dies korrespondierend bei der "BIC". Reicht es aus, die Kombinationen allein stehend aufzuführen?

    3. Ist es notwendig die Buchstaben in der IBAN und der BIC groß zu schreiben oder können diese auf den Printmedien auch klein gedruckt werden?

    Beispiel:

    de58 1234 5678 9012 3456 78
    deutdedbfra

    Diverse Recherchen hierzu haben genauso wenig ergeben, wie ein Gespräch mit einem Bankberater, der diesbezüglich sicher überfordert war, was verständlich ist.

    Es geht mir auch nicht darum, ob die ein oder andere Alternative "sinnvoll", "empfehlenswert" oder ähnlich wäre, sondern nur darum, ob hier im Printbereich Formvorschriften bestehen. Gibt es ggf. ein unentdecktes/er Dokument/Link hierzu?

    Vorab herzlichen Dank für Ihre Einschätzungen.

    Gruß R.Maier

    Gruß

  • Karsten Pfeiffer
    05.11.2013 14:15 Uhr

    Hallo Herr Maier,

    eine Hilfe für Ihr Problem könnten Sie unter Typografie.info erhalten. Danach ist der Aufbau der BIC oder IBAN nach ISO festgeschrieben (wobei sich nicht alle dran halten), der Druck auch dem Bogen jedoch nicht. Es gibt hier nur Empfehlungen.
    Auch wenn nicht über Sinn und Unsinn diskutiert werden soll, einfach eine Zahl/Buchstabenkombination auszuwerfen empfinde ich persönlich schlicht als unhöflich, eine Information über Inhalt oder Bedeutung erwarte ich schon. Und dann sind wir wieder bei dem vorangestellten IBAN und BIC.

    Viele Grüße

    K. Pfeiffer