Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

Zurück zur Foren-Übersicht Zurück zum Forum

Vorlauffrist für Einreichung bei der Bank

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Helge Groeneveld
    06.11.2013 09:59 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    leider kann ich immer noch nicht nachvollziehen, was die Eingabe bei der Vorlauffrist bewirkt, da
    dieses Feld anscheinend nicht gespeichert, bzw. sichtbar ist. Welche Standartwerte werden bei der DATEV gespeichert? Was greift hierauf zu?
    Erstlastschrift? Folgelastschrift?
    Wo kann ich eine Vollständige Liste meiner Lastschriftmandate mit allen hinterlegten Merkmalen abrufen und ansehen?
    Die gesetzliche Regelung zur Vorlauffrist ist:
    5.2.4.1 Vorlauffristen für SEPA-Basislastschriften
    Erstmalige und einmalige SEPA-Basislastschriften müssen fünf Geschäftstage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen.
    Folgelastschriften hingegen müssen mindestens zwei Geschäftstage vor
    Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen.
    5.2.4.2 Vorlauffristen für SEPA-Firmenlastschriften
    SEPA-Firmenlastschriften müssen davon unabhängig, ob es sich um eine erstmalige, einmalige oder um eine Folgelastschrift handelt, mindestens einen Geschäftstag vor
    Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen.
    Hat der gespeicherte Wert eine Auswirkung und wo kann ich die Speicherung sehen?
    Mit freundlichem Gruß
    Helge Groeneveld

  • Sabine Popp
    06.11.2013 11:52 Uhr

    Sehr geehrter Herr Groeneveld,

    die Vorauffrist errechnet sich aufgrund des Ausführungsdatums.
    Im SEPA-Lastschriftzahlungssatz kann ein Ausführungsdatum eingegeben werden.

    Je nach dem, ob es sich um eine Basis- bzw. Folgelastschrift handelt, wird das Fälligkeitsdatum (5 bzw. 2 Tage) für die Einreichung bei der Bank errechnet.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine Popp
    Produktmanagement und Service
    Zahlungsverkehr
    DATEV eG