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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Karsten Pfeiffer
    16.11.2013 21:32 Uhr

    Hallo DATEV,
    hallo Newsgroup,

    denke ich falsch oder hat DATEV schon wieder geschlafen?

    Bei der Anlage einer neuen Vorschussrechnung wirbelt DATEV mit SEPA ganz schön rum. Eigentlich möchte ich, da die Banken bei SEPA in Bankarbeitstagen rechnen, meine Fälligkeiten hinsichtlich der Prenotification auch in Bankarbeitstagen angeben. Wäre intelligent und damit zu hoch. So, 14 Tage passt, also eingetragen und das Ergebnis im Dezember mit Schrecken gesehen. Die Berechnung war ja noch richtig (Einzug zum 16.), aber der Text zur Folgelastschrift lautet "Die weiteren monatlich gleich lautenden Beträge werden jeweils zum 16. der Folgeperiode abgebucht. Fällt der Fälligkeitstag auf ein(en) Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag."

    Wenn ich eine solche Rechnung versende habe ich ganz schnell einen durch Zufälligkeiten verwürfelten Einzugsterminzoo.

    Eigentlich müsste das Programm so arbeiten: Einzug Monat Dezember = 16., Einzug im Folgemonat zum 15. oder folgender Werktag. Oder?

    Im Januar 2014 wäre dieses Ergebnis erreicht. Im Februar wäre es der 17. in den Folgeperioden.

    Wie wäre es mit einem Bugfix zum 20.11.2013?

    Viele Grüße

    K. feiffer

  • Karsten Pfeiffer
    25.11.2013 11:05 Uhr

    Guten Morgen DATEV,

    auch mit dem SR vom 22.11.2013 ist keine Verbesserung eingetreten. Um eine vernünftige Rechnung mit den richtigen Daten bei einem Dauereinzug hinzubekommen ist Handarbeit angesagt.

    Wie wäre es mit Programmen, die lange bekannte Änderungen auch einmal rechtzeitig umsetzen? Wo der Gesetzgeber gerne einmal Änderungen in letzter Sekunde durchbringt ist es verständlich und DATEV für die Umsetzung zu loben. Hier aber hat DATEV ca. 5 Jahre gepennt und liefert dann auch noch so etwas ab. Das ist für die Verantwortlichen nur noch peinlich!

    Genauso peinlich ist es, entgegen der Netiquette nicht zu antworten.

    Aber lieber etwas totschweigen als einen Fehler zuzugeben.

    Viele Grüße

    K. Pfeiffer