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spätere Mitteilung der Mandatsreferenz

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    Einträge 1-8 / 8

    Seite 1 von 1

  • Velise Krone
    18.11.2013 10:43 Uhr

    Guten Tag,

    laut Aussage der Bank ist die Mandatsreferenz zwingend zur Anlage der Sepa Lastschrift seitens der Bank erforderlich.

    Laut Aussage hier im Forum reicht es aus die Mandatsreferenz in der Rechnung mitzuteilen.
    Die Rechnung erhält aber der Mandant und nicht die Bank.

    Bitte um schnelle Aufklärung.

  • Christian Wielgoß
    18.11.2013 12:29 Uhr

    Hallo,

    die Mandatsreferenz, wie auch die Gläubiger-ID, ist im Zahlungssatz an die Bank enthalten.

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

  • A. Schubert
    19.11.2013 17:00 Uhr

    Hallo Herr Wielgoß,
    das Thema interessiert mich auch, denn wir stehen selbst vor der Aufgabe, den Banken unserer Mandanten die Mandatsreferenznummer mitzueilen. Ich verstehe Ihre Antwort nicht ganz richtig. Was meinen Sie mit Zahlungssatz ?

  • Christian Wielgoß
    19.11.2013 17:10 Uhr

    Hallo A. Schubert,

    bei SEPA-Basislastschriften muss das Lastschriftmandat nicht der Bank vorgelegt werden.

    Die neben den bereits jetzt verwendeten Angaben im Zahlungsauftrag (z. B. Betrag, Verwendungszweck) werden die Mandatsreferenz und die Gläubiger-ID zusammen mit dem Zahlungsauftrag an das Kreditinstitut übermittelt. Dies sind eigene Datenfelder im (elektronischen) Zahlungsauftrag.

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

  • A. Schubert
    19.11.2013 19:59 Uhr

    Hallo Herr Wielgoß,
    ich bezog meine Frage auf die Firmenlastschrift , die ja in jedem Fall bei der Bank hinterlegt werden muss.
    Ich dachte, es gäbe vielleicht einen Tipp, den ich noch nicht kenne.
    Mit freundlichem Gruß
    A. Schubert

  • Christian Wielgoß
    20.11.2013 07:30 Uhr

    Hallo A. Schubert,

    Lastschriftmandate (Basis- und Firmenlastschriften) müssen die Mandatsreferenz enthalten.

    Erteilte Einzugsermächtigungen können durch Mitteilung an den Zahlungspflichtigen für SEPA-Basis-Lastschriften "umgewidmet" werden. In dieser Benachrichtigung kann auf die Mandatsreferenz verzichtet werden, wenn diese später im Rahmen der Vorabankündigung mitgeteilt wird.

    Erteilte Abbuchungsvereinbarungen verlieren ihre Gültigkeit - es müssen also neue Firmen-Lastschriftmandate eingeholt und der Bank (einmalig) vorgelegt werden, im Mandat muss die Mandatsreferenz ohnehin angegeben sein und die Bank kann diese Mandatsreferenz für Prüfungszwecke übernehmen.

    Bei der Basis- und Firmenlastschrift werden u. a. die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz im jeweiligen elektronischen Lastschrift-Zahlungsauftrag mitgegeben. Die Bank kann anhand der Angaben im SEPA-Firmenlastschrift-Mandat prüfen, ob die Firmenlastschrift zulässig ist.

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

  • Ludger Wohleben
    20.11.2013 08:44 Uhr

    Guten Tag Herr Wielgoß,

    Ihre Aussage steht im Gegensatz zur Aussage der Datev.

    Laut Datev muss die Mandatsreferenz nicht im Mandat angegeben werden.

    Die Software der Banken wiederum verlangt wohl bei Anlage einer Firmenlastschrift nach der Mandatsreferenz.

    Es sollte sich ein Datev Mitarbeiter zu Wort melden.


    Mit freundlichem Gruße


    Ludger Wohleben

  • Christian Wielgoß
    20.11.2013 09:10 Uhr

    Hallo Herr Wohleben,

    auch wenn die Mandatsreferenz später dem Zahlungspflichtigen mitgeteilt wird (was durchaus zulässig ist) muss das SEPA-Lastschriftmandat mit der Mandatsreferenz (oder einem Verweis darauf) ergänzt werden, insbesondere wenn es sich um vorlagepflichtige Firmenlastschrift-Mandate handelt. Letztendlich trägt der Gläubiger die Beweislast, dass er dem Zahlungspflichtigen alle erforderlichen SPEA-Mandatsangaben mitgeteilt hat.

    Viele Banken verlangen zudem bei Firmenlastschrift-Mandaten ("Mandatsreferenz wird später mitgeteilt") einen Nachweis über die Unterrichtung des Zahlungspflichtigen. Das jeweilige Vorgehen ist nicht so sehr durch gesetzliche Bestimmungen, sondern vielmehr durch die AGBs/Individualvereinbarungen Ihres kontoführenden Instituts bzw. der Bank des Zahlungspflichtigen geprägt.

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß