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Hinz-/Abrechnungen im ESt Programm / EÜR

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    Einträge 1-10 / 10

    Seite 1 von 1

  • Willi Müller
    22.11.2013 17:51 Uhr

    Hallo Datev,
    warum muss der Gewinn lt. Anlage EÜR durch die Eingabe im Feld Gewinn (Vorrang vor EÜR) nochmals eingegeben werden, damit ich Zu- oder Abrechnungen sowie andere Gewinnkorrekturen vornehmen kann? So muss ich bei jeder Änderung der EÜR daran denken, diese Feld wieder mit dem neuen EÜR Ergebnis überschreiben.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Christian Wielgoß
    22.11.2013 18:10 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    ich denke, das wird daran liegen, dass die Anlage EÜR bereits den steuerpflichtigen Gewinn ausweist (bzw. ausweisen sollte).

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

  • Willi Müller
    22.11.2013 18:16 Uhr

    Hallo Herr Wielgoß,
    leider nicht, sonst wären ja keine Korrekturen erforderlich :-)
    Hier geht es beispielsweise um die Korrektur e+g festgestellter Werte. Ich kann mir aber auch noch andere Positionen vorstellen (s. Zu- und Abrechnungen und andere Korrekturen/die Reiter sind aber leider nicht auswählbar, wenn der Gewinn nicht noch einmal erfasst wird.)
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Christian Wielgoß
    22.11.2013 18:25 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    haben Sie mal ein Beispiel?

    Letztendlich sollte am Ende der EÜR der tatsächliche steuerpflichtige Gewinn erklärt werden...

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß

  • Ralph Maier
    25.11.2013 09:30 Uhr

    Hallo,

    dieses Problem treibt mich eben auch um.

    Wechsel der Gewinnermittlungsart von Bestandsvergleich auf Überschussrechnung und Übergabe der Daten in die EÜR bzw. manuelle Eingabe des Übergangsgewinnes/-verlustes.

    Ich hatte schon versucht, passende Buchungskonten zu finden, mit welchem ich das darstellen könnte, da im SKR04 die Konten 9984/9985 nicht die richtige Wahl sind.

    M.E. sollte in der EÜR alles in Buchungssätzen erfolgen um das endgültige, steuerliche Ergebnis zu erhalten und damit eine Übergabe in die Steuerprogramme ohne weitere Änderungen erfolgen kann. Gerade weil sich Änderungen ergeben, müssen die übergeben werden können, ohne dass manuelle Nacharbeiten erfolgen.

    Für Tipps wäre ich sehr dankbar. Ich befürchte allerdings fast, Herr Müller hat Recht.

    Gruß R.Maier

    Nachtrag: Die Angabe muss wohl in Zeile 66 der EÜR manuell erfolgen !

  • Willi Müller
    25.11.2013 09:56 Uhr

    Hallo Herr Wielgoß,
    ein Beispiel ist die Beteiligung an einer Kostengemeinschaft (Labor, Büro/Praxisgemeinschaft ...): Gebucht werden die Zahlungen als Aufwand, damit das Finanzamt die Kosten nicht doppelt berücksichtigt (durch den Feststellungsaufwand), werden die als Aufwand berücksichtigten Zahlungen wieder - für das Finanzamt erkennbar - hinzugerechnet. Manchmal gibt es auch schon Abweichungen, weil in dem Beteiligungsergebnis ein bisschen nicht abziehbarer Bewirtungsaufwand enthalten ist.
    Warum das programmseits durch das Ausblenden der Reiter unmöglich ist, verstehe ich nicht. Dass es vielleicht eine "schönere" Methode beim Buchen gibt, ist mir dabei manchmal egal :)
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Sigrid-Liane Tamas
    27.11.2013 11:53 Uhr

    Sehr geehrter Herr Müller,

    das DATEV Programm Einkommensteuer sieht vor, dass die Anlage EÜR bereits den endgültigen steuerpflichtigen Gewinn ausweist, so wie Herr Wielgoß dies beschrieben hat. Die (außerbilanziellen) Gewinnkorrekturen für Einkünfte aus Gewerbebetrieb für den Einzelunternehmer beziehen sich in der Regel auf den (Bilanz)gewinn der Zeile 6 Anlage G. Wenn diese Korrekturen für den Gewinn laut Anlage EÜR gelten sollen, müssen Sie den Gewinn, den Sie in der Anlage EÜR ermittelt haben, in Zeile 6 der Anlage G eintragen.

    Mit freundlichem Gruß

    Sigrid Tamas
    DATEV eG

  • Willi Müller
    27.11.2013 12:05 Uhr

    Hallo Frau Müller,
    Danke für die Rückmeldung. Verstehen kann ich allerdings nicht, warum der Überschuss manuell (mit den beschriebenen Fehlerquellen) noch einmal eingetragen werden muss.
    Gibt es einen Grund, warum die Hinzu- und Abrechungen bei der EÜR nur durch den Umweg möglich sind?
    Die Programmierer müssten nur die Sperre der Registerkarten bei der Übernahme des Gewinns aufheben, oder?
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Willi Müller
    27.11.2013 12:21 Uhr

    natürlich "Hallo Frau Tamas " Sorry!

  • Christian Wielgoß
    27.11.2013 21:01 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    grundsätzlich erwartet die Finanzverwaltung in der Anlage G den gleichen Wert der in der Anlage EÜR (Zeile Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust) ermittelt wird.

    Ihre Vorgehensweise (die ich auch gelegentlich bei umfangreichen Sachverhalten nutze) führt praktisch zwar zum gleichen Resultat (ggf. durch manuellen Eingriff der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters des Finanzamtes bei Veranlagung), ist aber dennoch nicht von der Finanzverwaltung so vorgesehen (keine gesonderte Berechnung im Sinne des § 60 EStDV bei EÜR).

    Ich denke, dies wird auch der Grund sein, weshalb man im Steuerprogramm nur über den kleinen Umweg die Hinzu- und Abrechnungen erfassen kann....

    Viele Grüße

    Christian Wielgoß