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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Ein Steuerberater
    13.12.2013 18:52 Uhr

    Hallo Forengemeinde,

    ein Mandant von mir hat mir folgenden Sachverhalt geschildert:

    Er hat eine Wohnung vermietet, die von einer Hausverwaltung betreut wird. Jetzt hat er ein Schreiben von der Hausverwaltung in Bezug auf die SEPA Umstellung erhalten. Dort wird neben den üblichen Angaben (IBAN, BIC, Gläubiger-ID usw.) gesagt, dass "die Hausverwaltung für die Aufwendungen im Rahmen der Umstellung 8,50 EUR für jede verwaltete Wohneinheit in der nächsten Nebenkostenabrechnung abrechnen wird."

    Damit gibt die Hausverwaltung ja ihre Kosten an die Eigentümer weiter.

    Frage: Ist das zulässig? Dürfen Kosten für die Umstellung auf SEPA an den Kunden weiterberechnet werden?

    Danke und freundliche Grüße

  • Wolfgang Koller
    18.12.2013 12:25 Uhr

    Hallo, da es sich um Mehrarbeit für die Verwaltung handelt, habe ich Verständnis für den Wunsch, dafür auch Geld zu bekommen. Allerdings dürfte es in fast 100% der Fälle im jeweiligen Verwaltervertrag nicht geregelt sein. Somit ist es dann Sache der Verwaltung und nicht des WEG-Eigentümers. Alternativ könnte dieser ja prüfen, ob er auf seinem Bankingprogramm einen Dauerauftrag einrichtet.

    Viele Grüße

  • Ein Steuerberater
    18.12.2013 16:47 Uhr

    Danke für die Antwort.

    Ja, der Wunsch ist verständlich und der Aufwand der Verwaltung sicherlich nicht unbeträchtlich. Gleichwohl ist es lediglich die Umsetzung einer gesetzlichen Regelung. Bei der Euro-Einführung oder dem Y2K-Problem ist ja auch niemand auf die Idee gekommen, für das weiterzuberechnen...

    Freundliche Grüße


    PS. Wir Steuerberater haben auch erheblichen Mehraufwand, den wir wohl nicht vergütet bekommen. Oder gibt es eine Gebührenposition, die ich übersehen habe? ;-)