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    Einträge 1-3 / 3

    Seite 1 von 1

  • Ingrid Auer
    20.12.2013 14:07 Uhr

    Das Formular aus der DATEV Toolbox, das wir für unsere Mandanten verwendet haben und nach deren Unterschrift an die jeweiligen Banken weitergeleitet haben, wird von den Banken in der Form NICHT ANERKANNT. Die Banken monieren die fehlende Bezeichnung "Einmal-Lastschrift" oder "Wiederkehrende Lastschrift", auf der Unterschriftszeile den fehlenden "ORT", und als kleiner Makel das "DE" vor der Postleitzahl des Begünstigten.
    Die Folge: wir müssen die Unterschrift vom Mandanten neu einholen.
    Abgesehen davon, dass wir uns als Kanzlei geradezu lächerlich machen, werden wir diese MEHR-KOSTEN DATEV in Rechnung stellen.

  • Ralph Maier
    20.12.2013 15:36 Uhr
    Zitat von Ingrid Auer

    werden wir diese MEHR-KOSTEN DATEV in Rechnung stellen.

    Viel Vergnügen dabei !

    Halten Sie uns bitte auf dem Laufenden.

    Gruß R.Maier

  • Anna-Lena Maenner
    30.12.2013 12:49 Uhr

    Sehr geehrte Frau Auer,

    es ist richtig, dass im Rahmen des SEPA Lastschriftmandats eine Angabe enthalten sein muss, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird. In den Mustervorlagen der Deutschen Kreditwirtschaft wird die wiederkehrende Lastschrift mit dem Plural im Wortlaut ( Zahlungen , gezogenen Lastschriften ) vorgegeben. Für eine einmalige Zahlung wird der Singular verwendet, ergänzt um einen deutlich erkennbaren Hinweis auf die Zahlungsart ( einmalig eine Zahlung , die gezogene Lastschrift ). Im Tool Neuanlage eines Mandats ist die Mustervorlage der Deutschen Kreditwirtschaft für wiederkehrende Zahlungen umgesetzt.

    Die Unterschriftenzeilen wird in der Version 4.06 (DVD 8.0 / Januar 2014) um den andruckbaren Ort ergänzt, so dass dieser im Formular ausgefüllt werden kann. Ein Länderkürzel vor der Postleitzahl wird im Schriftverkehr nicht mehr verwendet, so dass wir darauf verzichten.

    Viele Grüße aus Nürnberg!
    Anna-Lena Männer
    DATEV eG