Sehr geehrte Frau Auer,
es ist richtig, dass im Rahmen des SEPA Lastschriftmandats eine Angabe enthalten sein muss, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird. In den
Mustervorlagen der Deutschen Kreditwirtschaft
wird die wiederkehrende Lastschrift mit dem Plural im Wortlaut ( Zahlungen , gezogenen Lastschriften ) vorgegeben. Für eine einmalige Zahlung wird der Singular verwendet, ergänzt um einen deutlich erkennbaren Hinweis auf die Zahlungsart ( einmalig eine Zahlung , die gezogene Lastschrift ). Im Tool Neuanlage eines Mandats ist die Mustervorlage der Deutschen Kreditwirtschaft für wiederkehrende Zahlungen umgesetzt.
Die Unterschriftenzeilen wird in der Version 4.06 (DVD 8.0 / Januar 2014) um den andruckbaren Ort ergänzt, so dass dieser im Formular ausgefüllt werden kann. Ein Länderkürzel vor der Postleitzahl wird im Schriftverkehr nicht mehr verwendet, so dass wir darauf verzichten.
Viele Grüße aus Nürnberg!
Anna-Lena Männer
DATEV eG