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    Einträge 1-15 / 33

    Seite 1 von 3

  • Rainer Seidenfuss
    26.12.2013 17:50 Uhr

    Hallo
    fur Steuerkontoabfrage habe ich eine
    Smartcard an meinem Pc. Jetzt brauche ich aber
    auch noch eine Beruftstragerkarte.
    Wie kann man 2 Karten gleichzeitig laufen
    lassen
    Vielen Dank für die Hilfe

  • Wilhelm Saxarra
    27.12.2013 09:31 Uhr

    .

  • Willi Müller
    27.12.2013 10:03 Uhr

    Hallo Herr Saxarra,
    danke für die Info. Hat sich da etwas geändert? M.E. hatte die Datev noch vor zwei Jahren empfohlen, zweigleisig (zwei Smartcards) zu fahren, da sonst alle bisherigen Vollmachten erneut eingeholt werden müssten.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Andreas Briefs
    27.12.2013 12:07 Uhr
  • Rainer. Seidenfuss
    27.12.2013 20:56 Uhr

    Hallo
    vielen Dank für die Antworten.
    Ich hatte es wie Hr Müller verstanden dass
    Datev den Funktionswechsel nicht empfiehlt bzw
    komplett neue Vollmachten benötigt werden.
    In dem Dokument steht auch dass der Funktionswechsel
    nur sinnvoll ist falls noch keine Registrierung stattfand..
    Jetzt habe ich 2 Karten und kann nur 1 anschliessen.

  • Willi Müller
    27.12.2013 21:35 Uhr

    Hallo Herr Seidenfuss,
    leider habe ich auch die Empfehlung der DATEV übernommen ... nachdem ich das gemacht habe, kann ich mich über die Empfehlung der DATEV nur wundern:

    Funktionswechsel oft nicht sinnvoll
    Für die Nutzung von Steuerkonto online pro ist ein Funktionswechsel dann sinnvoll, wenn mit der bisherigen DATEV SmartCard classic noch keine Registrierungen durchgeführt worden sind oder für diese bereits erfolgten Registrierungen mit der neuen Karte keine Untervollmachten vergeben werden sollen. Andernfalls empfiehlt es sich, auf den Funktionswechsel zu verzichten und stattdessen die DATEV SmartCard classic für Berufsträger als weitere (kostenlose) Karte zu beantragen.
    Da der elektronische Registrierungsantrag bei der Vergabe von Untervollmachten automatisch die verwendete DATEV SmartCard classic für Berufsträger beinhaltet, entsteht auch kein Mehraufwand.

    Das ist m.E. Unfug; eine Übernahme der alten Registrierungen auf die neue Berufsträgerkarte wäre natürlich sinnvoll gewesen. Meines Erachtens gibt es überhaupt keinen Grund, warum man das nicht machen sollte (oder kann mir jemand auf die Sprünge helfen?). Wenn ich eine Registrierung mit Untervollmacht vornehmen möchte, kann ich das nach der Übernahme genauso machen. Wo soll also das Problem sein?
    Schöne Grüße
    Willi Müller
    @Herr Seidenfuss: Ich habe mir mit einem zweiten Smartcardleser geholfen; den kann ich über das Sicherheitspaket wechseln und muss nicht mit den beiden karten hantieren (geht aber lt. DATEV nicht mit zwei mIDentitys.

  • Rainer. Seidenfuss
    28.12.2013 00:51 Uhr

    Sehr geehrter Herr Müller
    wie genau soll das gehen. Braucht man
    2 verschiedene Lesegerate.? Wenn ich 2 mal
    Usb anstecke wird nur 1 Lesegerat erkannt und
    ich muss von Hand umstecken.
    Es bleibt wohl nur die Berufstràgerkarte an einen anderen
    Pc anzustecken.

  • Willi Müller
    28.12.2013 01:26 Uhr

    Hallo Herr Seidenfuss,
    ja, ich habe zwei Lesegeräte. Im mIDentity steckt die Berufsträgerkarte, im SPRx32 die alte classic Karte(Scheckkartenkarte). Klappt ohne Probleme, ist nur "etwas weniger" lästig als die Karten umzustecken.
    Warum die nachträgliche Erteilung von Untervollmachten nicht gehen soll (wenn der Mandant ursprünglich zugestimmt hat), verstehe ich allerdings nicht.
    Gruß
    Willi Müller

  • theo b.
    28.12.2013 04:01 Uhr

    bisschen OT: wenn ich das richtig gesehen habe, lassen sich über das elster-portal mittlerweile auch einsprüche abgeben. gibts bzw. kommt dafür eigentlich eine datev-variante?

  • theo b.
    28.12.2013 04:01 Uhr

    bisschen OT: wenn ich das richtig gesehen habe, lassen sich über das elster-portal mittlerweile auch einsprüche abgeben. gibts bzw. kommt dafür eigentlich eine datev-variante?

  • Alexander Stolz
    02.01.2014 17:21 Uhr
    Zitat von Willi Müller

    "...eine Übernahme der alten Registrierungen auf die neue Berufsträgerkarte wäre natürlich sinnvoll gewesen. Meines Erachtens gibt es überhaupt keinen Grund, warum man das nicht machen sollte...Wenn ich eine Registrierung mit Untervollmacht vornehmen möchte, kann ich das nach der Übernahme genauso machen. Wo soll also das Problem sein?..."

    Hallo Herr Müller,

    wenn Sie mit Ihrer "alten" SmartCard classic elektronische Registrierungsanträge mit Steuerkonto online gestellt haben, wird in der Registrierungsdatenbank des "Empfängers" dieser Registrierungsanträge - der Finanzverwaltung - bei der jeweiligen Steuernummer ein Kennzeichen gesetzt, dass mit dieser SmartCard keine Untervollmachten erlaubt sind.
    Wenn sie nun aus Ihrer "alten" SmartCard classic durch den Funktionswechsel eine SmartCard classic für Berufsträger machen (also identische ID-Nr. bis auf die letzten drei Ziffern, die um "1" hochgezählt wird), bleiben in der Registrierungsdatenbank der Finanzverwaltung bei den Steuernummern weiterhin die Kennzeichen gesetzt, dass mit dieser SmartCard (-ID-Nr.) keine Untervollmachten erlaubt sind.
    Solange also in der Registrierungsdatenbank der Finanzverwaltung bei diesen Steuernummern weiterhin die entsprechenden Kennzeichen gesetzt sind, können für diese Steuernummern keine Untervollmachten auf weitere SmartCards in Ihrer Kanzlei vergeben werden.
    Möchten Sie nach dem Funktionswechsel mit Ihrer SmartCard classic für Berufsträger Untervollmachten vergeben, ist dies nur für neu zu registrierende Steuerkonten möglich.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Alexander Stolz
    (DATEVeG; Fachabteilung Steuern)

    @ Herrn theo b.:
    Ich leite Ihre Anfrage an meine Kollegen der Eigenorganisation/Post und Fristen weiter.

  • Willi Müller
    02.01.2014 17:53 Uhr

    Hallo Herr Stolz,
    danke für die Rückmeldung. Was mir aber nicht verständlich ist, warum ich diese "alten" Registrierungen nicht auf die Berufsträgerkarte übernehmen sollte. Das wäre doch deutlich einfacher im Handling gewesen (kein Kartenwechsel). Dass ich bei dem Wunsch nach einer Untervollmachterteilung einer Neuregistrierung (natürlich mit der berufsträgerkarte) vornehmen muss, ist klar (habe ich bei der Nichtübernahme aber auch).
    Meines Erachtens müsste die Empfehlung der DATEV bei einem Wechsel einfach lauten: Übernehmen Sie alle Registrierungen auf die Berufsträgerkarte und wenn Sie eine Vollmacht erteilen wollen, registrieren Sie den entsprechenden Mandanten neu.
    Oder habe ich etwas übersehen?
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Karsten Pfeiffer
    02.01.2014 18:36 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    ausnahmsweise kann DATEV für dieses Verhalten nichts. Basis ist in diesem Fall die Verknüpfung im ELSTER Verfahren, dieses sieht leider keine zukünftige Erweiterung um Untervollmachten vor. Vor diesem stehen Sie auch, wenn das direkte Verfahren über ELSTER verwendet haben und dann eine Zertifizierung mit Untervollmacht einsetzen wollen, auch hier ist eine neue Registrierung notwendig.

    Viele Grüße

    K. Pfeiffer

  • Alexander Stolz
    02.01.2014 18:53 Uhr

    Hallo Her Müller,

    bei einem Funktionswechsel werden alle "alten" Registrierungen von der classic-Karte auf die Berufsträgerkarte übernommen - wenn Sie also (z.B.) 100 Mandanten mit Ihrer classic-Karte registriert haben und deren Steuerkonten abfragen konnten, können Sie nach dem Funktionswechsel mit Ihrer Berufsträgerkarte (die die gleiche ID-Nr. hat) weiterhin diese 100 Mandanten abfragen.
    Sie können für diese 100 Mandanten aber keine Untervollmachten auf weitere Karten Ihrer Kanzlei vergeben (die Begründung steht in meinem Beitrag).
    Wenn Sie eine neue Berufsträgerkarte bestellen (also eine neue ID-Nr.) und mit dieser für Ihre 100 Mandanten Registierungsanträge (jetzt neue weil eine neue ID-Nr.) in Steuerkonto online stellen und dabei Untervollmachten auf weitere Karten in Ihrer Kanzlei vergeben möchten, wird dies korrekt bei der Finanzverwaltung "ankommen" und verarbeitet werden - und zwar incl. der im Leser gesteckten neuen Berufsträgerkarte.
    Offen ist dabei die Frage, ob die Finanzverwaltung diese 100 Mandanten zwecks schriftlicher Vollmacht-Erteilung erneut anschreibt (da ein neuer Registierungsantrag mit einer neuen Karte/ID-Nr. gestellt wird) oder ob die bereits vorliegende Vollmacht berücksichtigt wird - diese Frage kann Ihnen nur die Finanzverwaltung beantworten.

    Daher lautet unsere Empfehlung (Auszug aus dem bereits genannten Info-Dok. 1013591):
    "...Für die Nutzung von Steuerkonto online pro ist ein Funktionswechsel dann sinnvoll, wenn mit der bisherigen DATEV SmartCard classic noch keine Registrierungen durchgeführt worden sind oder für diese bereits erfolgten Registrierungen mit der neuen Karte keine Untervollmachten vergeben werden sollen...."

    Bei weiteren Fragen ist es sinnvoll, diese telefonisch zu klären - bitte wenden Sie sich an die Hotline von Steuerkonto online (0911/319-36899) oder nutzen Sie den Service-Kontakt pro (Arbeitsplatz pro | Hilfe) - ich rufe Sie dann zurück.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Alexander Stolz
    (DATEVeG; Fachabteilung Steuern)

  • Willi Müller
    02.01.2014 18:58 Uhr

    Hallo Herr Pfeiffer,
    es geht Herrn Seidenfuss und mir darum, dass die Datev davon abrät, die alten Registrierungen (ohne Untervollmacht) auf die Berufsträgerkarte zu übertragen. Und das ist m.E. falsch.
    Wenn ich das nämlich nicht mache und auch keine neue Registrierung vornehme, muss ich immer zwischen den beiden Karten wechseln, wenn ich eine Kontoabfrage für verschiedene Mandanten vornehmen möchte.
    Wenn ich stattdessen die alten Registrierungen auf die Berufsträgerkarte übernommen hätte, bräuchte ich nicht zu wechseln. (Dass ich dann auch eine neue Registrierung vornehmen müsste, wenn ich für die bisherigen Mandanten Untervollmachten vergeben möchte, ist klar, aber auch unproblematisch, da oft nicht unbedingt notwendig und vermutlich sowieso eine erneute Vollmacht für die vorausgefüllte Steuererklärung erforderlich ist).
    Schöne Grüße
    Willi Müller