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Datenübermittlung elektronische Steuererklärungen

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    Einträge 1-15 / 17

    Seite 1 von 2

  • Willi Müller
    27.12.2013 14:45 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    ist irgendwo veröffentlicht, bis wann Steuererklärungen authentifiziert übermittelt werden können, damit der Eingang beim Finanzamt noch unter dem Datum 31.12.2013 erfolgt? Beim Finanzamtsbriefkasten reicht ja noch der 2.1.2014 vor Hausbriefkastenleerung ... (ein Mandant kommt nicht in die Puschen ...)
    Vielen Dank
    Willi Müller

  • Andreas Briefs
    28.12.2013 17:47 Uhr
  • Frank Weuthen
    10.02.2014 15:09 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    ab 2012 können die Steuererklärungen via elektronischer Datenübermittlung an die Datev, bzw. an das Finanzamt versandt werden.

    Für 2013 zeigen die jeweiligen Versionen ( KSt und GewSt) noch an, dass momentan seitens der Finanzverwaltung noch keine Freigabe der Vordrucke erfolgte.

    Könnten Sie hier bitte mal schauen, ob es mittlerweile eine aktuellere Version (zumindest bei KSt und Gewst) gibt, und man hier dann die
    Steuererklärungen 2013 bereits elektronisch versandt werden kann.

    Bzw. wann die Datev eine solche Version herausbringt?

  • Uwe Lutz
    10.02.2014 15:36 Uhr

    Hallo Herr Weuthen,

    die Finanzverwaltung bietet das Verfahren selbst auf www.elster.de noch nicht an, da das entsprechende Modul noch nicht fertig ist. Da die DATEV-Programme daran anknüpfen, kann die DATEV dies noch gar nicht zur Verfügung stellen.

    Viele Grüße
    Uwe Lutz

  • Ute Höpfner
    11.02.2014 13:25 Uhr

    Hallo Herr Weuthen,

    ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Lutz hier noch die Termine, zu denen wir aktuell die Auslieferung der Steuerprogramme mit elektronischer Datenübermittlung planen.

    Gewerbesteuer 2013 (Formulardruck und ELSTER): voraussichtlich 28. März 2014
    Körperschaftsteuer 2013 (ELSTER): voraussichtlich Ende April 2014

    Der Formulardruck der Körperschaftsteuer ist bereits ausgeliefert und auf der DATEV-Programm-DVD pro 8.0 (Januar 2014) enthalten.

    Im Dokument Auslieferungstermine der Steuerprogramme sind diese Termine ab morgen aktualisiert. Da die Termine sich aber noch ändern können - in die eine, aber auch in die andere Richtung - lohnt es sich, immer mal wieder im Dokument nachzusehen.

    Mit freundlichem Gruß
    Ute Höpfner

    DATEV eG

  • Christine Haumaier
    13.02.2014 15:27 Uhr

    Hallo Herr Höpfner,

    danke für die Info. Ende März ist ja schon spät, aber Ende April ist wirklich der Wahnsinn (ich weiss dass die DATEV hier nichts dafür kann).

    Und jedes Jahr stelle ich mir immer wieder die Frage, warum die liebe Finanzverwaltung beim ELSTER-Modul für Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer zeitlich wieder so nachhängt...?!?
    Aber Hauptsache wir werden mit Ablehnung von Fristverlängerungen zur "Deadline" 31.12. erzogen.

    Genervte Grüße
    Christine Haumaier

  • Karsten Pfeiffer
    13.02.2014 15:42 Uhr

    Hallo Frau Haumeier,

    nach offiziellen Informationen wird die Finanzverwaltung das notwendige Telemodul für die Steuererklärungen 2013 am 20. Februar 2014 veröffentlichen. Vorher kann DATEV also gar nicht tätig werden.

    Warum sich DATEV jedes Jahr für die KSt Erklärung jedes Jahr über zwei Monate Zeit für die Anpassung nimmt ...

    Viele Grüße

    K. Pfeiffer

  • Ute Höpfner
    24.02.2014 17:03 Uhr

    Hallo Herr Pfeiffer, hallo Newsgroup,

    wir haben das Elster-Modul von der Finanzverwaltung am 20. Februar 2014 erhalten.
    Darin enthalten ist nur die Gewerbesteuer 2013, nicht aber die Körperschaftsteuer 2013.
    Für die Körperschaftsteuer ist nun ein weiteres Release des Elster-Moduls für die Kalenderwoche 11 (10.-14. März 2014) angekündigt worden.
    An den bereits angekündigten Auslieferungsterminen unserer Steuerprogramme wollen wir - auch für die Körperschaftsteuer - trotzdem festhalten.

    Wir sind nun dabei, das ELSTER-Modul für Gewerbesteuer VZ 2013 zu analysieren, um die Auswirkungen auf das GewSt-Programm des VZ 2013 und ggf. der Vorjahre (was ist neu, was ist anders als in den Vorjahren, was läuft nicht richtig, laufen auch noch alle bekannten ELSTER-Funktionen) beurteilen zu können. Die ELSTER-bedingten Änderungen und Auswirkungen auf das Programm werden dann zeitnah umgesetzt.

    Abschließend sichern umfassende Qualitätsmaßnahmen die technische Lauffähigkeit und fachliche Fehlerfreiheit der neuen Programmfunktionen.

    Mit freundlichem Gruß
    Ute Höpfner
    DATEV eG

  • Stefan Kleinsimon
    28.03.2014 10:50 Uhr

    Hallo,

    warum ist es eigentlich im Einkommensteuerprogramm nicht möglich, die Daten für die elektronische Übermittlung direkt über das Elster-Telemodul zu übermitteln? Warum der Weg über das Rechenzentrum? In Kanzlei-Rechnungswesen ist dies doch auch möglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kleinsimon

  • theo b.
    28.03.2014 11:08 Uhr
    Zitat von Stefan Kleinsimon

    Hallo,

    warum ist es eigentlich im Einkommensteuerprogramm nicht möglich, die Daten für die elektronische Übermittlung direkt über das Elster-Telemodul zu übermitteln? Warum der Weg über das Rechenzentrum? In Kanzlei-Rechnungswesen ist dies doch auch möglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kleinsimon

    Umsatzwachstum eG + Stärkung des Vendor Lock ins

  • Ralph Maier
    28.03.2014 13:03 Uhr

    Hallo Herr Theo b.,

    ich persönlich schätze Ihre qualifizierten Beiträge sehr (ohne Zynismus).

    So langsam wird es aber wirklich lästig, bei jeder Anfrage im Forum, einen Seitenhieb gegen irgendwelche vermeintlich krumme Absichten der DATEV (nicht nur von Ihnen), lesen zu müssen. Was soll dieses stände denunzieren eigentlich? Leider lenken diese überflüssigen Kommentare ständig vom eigentlichen Thema ab.

    Klar, dass bei der DATEV momentan nicht alles bzw. wenig rund läuft, ist zwischenzeitlich wohl jedem aufgefallen. Jedes Mal diese Kommentare, die kurz zitiert und eingehackt werden, sind der Qualität des Forums nicht zuträglich.

    Konstruktive Kritik hilft doch weiter und über gelegentlichen Zynismus in diesem Kontext ist auch nichts zu sagen. Aussagen wie in Ihrem letzten Beitrag sind weder zielführend noch belustigend.

    Bitte sehen Sie mir meine Direktheit nach, aber dies hat schon etwas von Trollverhalten. Ich mache meinem Ärger mit Sicherheit auch ab und an Luft und verlasse den rein sachlichen Weg. Zu jedem Beitrag jedoch ein schnippischen Beitrag i.S. von "DATEV ist blöd" erwarte ich von meinem vierjährigen Sohn, nicht von qualifizierten und kompetenten Forenteilnehmern, wie Ihnen.

    Nichts für ungut und freundliche Grüße

    Ralph Maier

  • theo b.
    28.03.2014 13:13 Uhr
    Zitat von Ralph Maier

    Was soll dieses stände denunzieren eigentlich?

    Schlussendlich erreichen, eine echte Elster-Schnittstelle in den Steuerprogrammen zu bekommen und die Abwanderung der Daten in die RZ-Cloud verhindern.

  • Ralph Maier
    28.03.2014 13:16 Uhr

    Achso...

  • Dirk Zenker
    28.03.2014 13:27 Uhr

    Ein unterstützenswerter Ansatz. Freie Wahl zwischen Direktübermittlung per Elster oder Einreichung über das Rechenzentrum. Wer Speicherung im RZ nutzen möchte, kann und sollte das tun.

    Wie bereits in einem anderen Betrag von Datev selbst dargestellt, ist eine wesentliche Neuerung der Steuerprogramme in den letzten Jahren (außerhalb Elster und gesetzliche Änderungen) die Übersicht über den Stand der Übermittlungen. Die Umsätze im Bereich Steuern aber im letzten Jahr signifikant gestiegen - warum?

    Gruß
    Dirk Zenker

  • Alexander Stolz
    01.04.2014 19:50 Uhr

    Hallo Herr Zenker,

    für die elektronische Datenübermittlung der Steuererklärungen an das Finanzamt über das DATEV-Rechenzentrum ist es nicht erforderlich, die Daten im Rechenzentrum zu sichern.

    Der Weg über das DATEV Rechenzentrum bietet diverse Vorteile:

    Sicherheit bei der Übermittlung.
    Sie benötigen kein zusätzliches persönliches Zertifikat zur Authentifizierung, sondern werden automatisch als Einreicher der Steueranmeldung identifiziert.
    Bereitstellen von Aufträgen.
    Zeitversetzte Übermittlung und Terminierung.
    Sofern Probleme bei der Weiterübermittlung der Daten an die Finanzverwaltung auftreten - z.B. bei Störungen des Servers der Finanzverwaltung - kann DATEV dies "abfangen" und ohne weiteren Aufwand für Sie zu einem späteren Zeitpunkt durchführen und/oder bei Bedarf aktiv kommunizieren.

    Bitte lassen Sie mir die Vorteile, die Sie in einer "Direktübermittlung per Elster" sehen, schriftlich zukommen, damit ich diese als "Verbesserungsvorschlag" unter Ihrer Beraternummer in unserer internen Datenbank festhalten kann - Sie können dazu den Servicekontakt pro nutzen (über Hilfe | Servicekontakt aus dem DATEV Arbeitsplatz pro).

    Mit freundlichen Grüßen,
    Alexander Stolz
    (DATEV eG; Fachabteilung Steuern)