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Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Marion Krieger
    08.01.2014 16:24 Uhr

    Ich bin ein relativ neuer Nutzer von DATEV und wollte heute eine gesonderte und einheitliche Feststellungerklärung für eine bilanzierende GmbH & Co. KG erstellen. Dazu hatte ich heute längeren Kontakt mit der DATEV-Hotline. Letztendlich wurde mir gesagt, dass ich die Daten aus meiner Bilanz nicht aus dem System in die Steuererklärung übergeben kann. Ich kann das gar nicht glauben! Muss ich das tatsächlich händisch in der Steuererklärung machen?

  • Stephanie Vogeley
    10.01.2014 12:30 Uhr

    Sehr geehrte Frau Krieger,

    aus Kanzlei-Rechnungswesen pro können Sie derzeit nur die Daten einer Einnahmeüberschussrechnung in eine Anlage EÜR sowie aus der Anlagenbuchführung in eine Anlage AVEÜR der Feststellungserklärung übernehmen. Eine generelle Übernahme von Jahresabschlussdaten aus Kanzlei-Rechnungswesen pro in die spezifischen Formulare der Feststellungserklärung gibt es dagegen noch nicht.

    Für den Feststellungszeitraum 2014 werden sich voraussichtlich durch die amtlichen Vordrucke und durch Anforderungen der E-Bilanz für 2015 (Sonder- und Ergänzungsbilanzen) größere Änderungen ergeben. Diese betreffen im Schwerpunkt die Gewinnermittlung im Bereich der betrieblichen Einkünfte. Im Kalenderjahr 2014 werden daher konzeptionelle Untersuchungen durchgeführt, um den Jahresabschluss und das Programm Gesonderte - und einheitliche - Feststellung stärker zu verzahnen und den Arbeitsablauf insgesamt komfortabler zu gestalten. In Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Untersuchungen wird ggf. eine Umsetzung geeigneter Maßnahmen durchgeführt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephanie Vogeley
    DATEV eG

  • Beatriz Jimenez Giron
    08.12.2014 09:33 Uhr

    Hallo zusammen,

    ein Mandant vermietet 2 Objekte. Diese werden mit unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen geführt. Ist es möglich beide Objekte in einer Feststellungserklärung zu erfassen? Wir haben für jedes Objekt eine Mandantennummer vergeben. Können aber, weil beide die gleiche Steuernummer haben, nur eine versenden.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Beatriz Jimenez

  • Karsten Pfeiffer
    08.12.2014 09:58 Uhr

    Hallo Frau Jiminez,

    wenn der Beteiligte (vermutlich Ihr Mandant) 2 Objekte mit unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen vermietet, dann sind auch 2 Feststellungserklärungen zu fertigen. Bei Gesamtobjekten gelten bestimmte Voraussetzungen zur Abgabe einer einheitlichen Erklärung. Unter 2. c) des BMF Schreibens vom 5.12.1990, IV A 5- S 0361 - 20/90 (BStBl 1990 I, S. 764) finden Sie die Auffassung der Verwaltung.

    Es wäre für ein Programm eine schier unendliche Aufgabe, unterschiedliche Ergebnisverteilungen aus unterschiedlichen Einkunftsquellen zusammenzufassen.

    Viele Grüße

    K. Pfeiffer