Sehr geehrte Frau Krieger,
aus Kanzlei-Rechnungswesen pro können Sie derzeit nur die Daten einer Einnahmeüberschussrechnung in eine Anlage EÜR sowie aus der Anlagenbuchführung in eine Anlage AVEÜR der Feststellungserklärung übernehmen. Eine generelle Übernahme von Jahresabschlussdaten aus Kanzlei-Rechnungswesen pro in die spezifischen Formulare der Feststellungserklärung gibt es dagegen noch nicht.
Für den Feststellungszeitraum 2014 werden sich voraussichtlich durch die amtlichen Vordrucke und durch Anforderungen der E-Bilanz für 2015 (Sonder- und Ergänzungsbilanzen) größere Änderungen ergeben. Diese betreffen im Schwerpunkt die Gewinnermittlung im Bereich der betrieblichen Einkünfte. Im Kalenderjahr 2014 werden daher konzeptionelle Untersuchungen durchgeführt, um den Jahresabschluss und das Programm Gesonderte - und einheitliche - Feststellung stärker zu verzahnen und den Arbeitsablauf insgesamt komfortabler zu gestalten. In Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Untersuchungen wird ggf. eine Umsetzung geeigneter Maßnahmen durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Vogeley
DATEV eG