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Kostenrechnung bei ambulanten Pflegedienst

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Ingo Scherbarth
    10.01.2014 11:47 Uhr

    Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

    ich betreue einen ambulanten Pflegedienst, der mittlerweile mehr als zehn Mitarbeiter hat. Wir buchen von Anfang an über die Datev-Branchenlösung, haben aber bisher keine Kostenrechnung eingerichtet. M.E. wären wir dazu gemäß Pflegebuchführungsverordnung verpflichtet.

    Wer betreut ebenfalls ambulante Pflegedienste und kann mir seine Erfahrungen bzw. Praktikerlösungen mitteilen?

    MfG
    Ingo Scherbarth

  • Ulrich Leis
    24.01.2014 09:50 Uhr

    Sehr geehrter Herr Scherbarth,

    richtig ist, daß die PBV eine Kostenrechnung vorschreibt. Es wird aber nicht festgelegt wie diese Kostenrechnung konkret auszusehen hat. Richtig ist aber auch, daß eine Kostenrechnung eine tiefere und fundiertere Analyse der wirtschaftlichen Situation eine ambulanten Pflegedienstes zulässt. DATEV unterstützt Sie hier mit Mustervorlagen für die Kostenrechnung, abgestimmt auf das Branchenpaket für Soziale Einrichtungen (s. Informations-Datenbank 1080510).

    Mit freundlichem Gruß,
    Ulrich Leis
    DATEV