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    Einträge 1-15 / 15

    Seite 1 von 1

  • Willi Müller
    25.02.2014 12:45 Uhr

    Hallo Datev,
    für einen Nachzügler musste ich heute noch eine Offenlegung machen und hatte eigentlich gedacht, dass das (die Datev würde "Workflow" sagen) nun nach mehreren Jahren Offenlegungspraxis ruckzuck geht ... aber leider:
    Für einen grundsätzlichen Fehler halte ich es, dass nur eine Zuordnungstabelle für Jahresabschluss und Offenlegung in den Stammdaten hinterlegt werden kann. Wenn die ZOT für die Offenlegung in den Stammdaten hinterlegt sein muss (warum?), dann sollte hierfür eine gesonderte Eingabe möglich sein. Im Normalfall wird kein vernünftiger Berater seinem Mandanten einen Microabschluss in die Hand drücken, so dass hier immer wieder die Stammdaten aufgerufen und wieder geändert werden muss. Wenn dann noch eine individuelle ZOT hinterlegt ist, kommt man um das Notieren (auf einem Schmierzettel) der JA ZOT nicht herum (ja ich weiß, das ich im JA eine andere ZOT auswählen kann ...).
    M.E. müsste im Offenlegungsassistenten die ZOT Auswahl für die Offenlegung erfolgen und gespeichert werden.
    Dann wollte ich eine PersG mit der ZOT S7603 offenlegungen. In den Stammdaten wird mir die Version 124 angeboten. Der Offenlegungsassistent möchte aber die neuere Version 132. Diese kann ich aber nur auswählen, wenn ich das Häkchen in den Stammdaten bei "Alle Version" anklicke :-( Das ist doch eigentlich nur da, um mir auch die älteren Versionen anzuzeigen ...
    Genauso blöd ist es, wenn ich übersehen habe, dass ich doch keine Hinterlegung sondern eine Offenlegung machen darf ...
    Workflow:
    - bisherige Daten im Assistenten speichern,
    - Abbrechen (grrrh Beenden gibt es immer noch nicht)
    - Sicherheitsabfrage kommt dann auch wieder, obwohl alles gespeichert ist ...
    - in den Stammdaten eine andere ZOT auswählen (s.o.) und auf ein Neues.
    Wenn ich die Stammdaten des Mandanten übrigens aus dem Arbeitsplatz aufrufe, kann ich nur ein bestimmtes Jahr der JA Stammdaten bearbeiten oder habe ich übersehen, wie ich die Stammdaten eines bestimmten Jahres, die ja jahresbezogen gespeichert werden, aufrufen kann (nur über Rewe ist ja wohl kein vernünftiger Workflow ).
    Ach so .. m.E. gab es früher die Möglichkeit, z.B. von der Bestätigung der der Registerdaten direkt wieder zum letzten Blatt des Assistenten zu gelangen gibt es dass nicht mehr? Wäre workflowmässig super, da der Assistent ja anbietet, während der Registerabfrage weiter zu gehen
    Und noch etwas: Wenn ich das Häkchen ankreuze, dass ich nicht mehr an die Unterschrift erinnert werden möchte, da ich diese in den Anhangsangaben erfasst habe: Gilt dass nicht-mehr-Erinnern dann für alle Mandanten oder nur für diesen Mandanten (oder nur für diese Sitzung des Assistenten?)
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Willi Müller
    25.02.2014 13:07 Uhr

    und noch was ... in der Übersicht "Jahresabschluss" am linken Bildschirmrand wird unter abschließende Tätigkeiten 4 x "Abschlussdaten an " angezeigt. Selbst bei einem breiten Bildschirm (27") muss man den Übersichtsbereich vergrößern, um dahinter "elektronischen Bundesanzeiger senden oder "Finanzamt senden" oder "Banken senden" oder "Verbände/Institutionen senden" zu entdecken.
    Vielleicht kann sich hier ein WorkflowexpertIn überlegen, wie in der Standardansicht eine sofortige Unterscheidung möglich ist (das gilt übrigens auch für die Auswahl von Bescheinigungen, wo sinnigerweise die wichtigen Dinge nur durch Scrollen sichtbar werden (zB Fibu Mandant/Berater) ... Auch hier würden sinnvolle Abkürzungen Sinn machen (zB JA statt Jahresabschluss), damit auf den ersten Blick klar ist, wodurch sich die Bescheinigungen unterscheiden.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Willi Müller
    25.02.2014 13:44 Uhr

    ... und noch etwas ...
    Warum ist vorbelegt, dass die Rechnung des Bundesanzeigers per Mail an den Mandanten gehen soll?
    In der Praxis ist dem Mandant eher nicht bewusst, dass er eine Rechnung des Bundesanzeigers erhält ... und wenn dann noch etwas per Mail kommt, das wie etwas von den ominösen Handelsregisterveröffentlichungsverbrechern aussieht, wird das bestimmt nicht bezahlt.
    Deshalb bitte als Standard "Rechnung per Post" hinterlegen.
    Danke und Gruß
    Willi Müller

  • Willi Müller
    25.02.2014 14:12 Uhr

    .. und wer hat eigentlich entschieden, dass das Übertragungsprotokoll der Bundesanzeigeroffenlegung schon nach 12 (!) Stunden in dem schönen neuen Mitteilungsprogramm gelöscht wird! Was soll das denn?

  • Bernhard Frauenknecht
    27.02.2014 18:15 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    bezüglich Ihres Beitrags weisen wir darauf hin, dass eine Änderung der Zuordnungstabelle (Zot) in den Mandantenstammdaten in der Regel nicht erforderlich ist. Im Rahmen der Aufstellung werden für gewöhnlich die Zot s S40, S50, S70 und S75 (SKR 03 und 04) verwendet. Diese Zot werden im Offenlegungsassistenten automatisch auf die jeweilige Größenklasse verdichtet. Ebenso ist mit diesen Zot die Hinterlegung möglich. Auf Grund dieser automatischen Verdichtung ist die Speicherung einer speziellen Offenlegungs-Zot nicht vorgesehen.

    Bezüglich des Springens innerhalb der Assistentenschritte ist der Assistent so konzipiert, dass bei einem neuen Aufruf des Assistenten dieser vollständig durchlaufen werden muss. Der Grund hierfür ist die Datenkontrolle, da die spätere Offenlegung eine besondere Außenwirkung hat. Während einer laufenden Bearbeitung kann dann zwischen den einzelnen Assistentenschritten gesprungen werden.

    Im Rahmen der Unterschrift ist der Haken Diese Meldung in Zukunft nicht mehr anzeigen bei der Hinweismeldung #EH00126 Die Registerkarte Angaben zum Unterzeichner ist nicht gefüllt . mandantenbezogen und hat somit keine Auswirkungen auf andere Mandanten. Ebenfalls ist der Haken sitzungsunabhängig.

    Ihre Anmerkungen zur Übersicht Jahresabschluss, bzw. zu den Bescheinigungen haben wir aufgenommen. Konkrete Informationen zur Umsetzung können wir jedoch noch nicht nennen.

    Die Vorbelegung der Versandart für die Rechnung des Bundesanzeigers wurde vielfach diskutiert und letztendlich hat man sich für die modernere Vorbelegung Versand per Mail entschieden.

    Auf Ihr letztes angesprochenes Thema dem Mitteilungsprogramm möchte ich im Zuge der Offenlegung darauf hinweisen, dass das Übertragungsprotokoll kein Nachweis der erfolgreichen Übermittlung an den Bundesanzeiger darstellt. Es ist in allen Fällen notwendig, dass Sie sich von der erfolgreichen Übermittlung an den Bundesanzeiger mittels einer Statusabfrage oder über die Offenlegungsübersicht überzeugen; insbesondere, wenn der Auftrag nicht sofort an den Bundesanzeiger übermittelt werden kann. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie Ihrer gesetzlichen Einreichungsverpflichtung nachgekommen sind.

    Mit freundlichem Gruß
    Bernhard Frauenknecht
    Produktmanagement und Service
    Betriebliches Rechnungswesen
    DATEV eG

  • Willi Müller
    23.09.2015 09:22 Uhr
    Zitat von Willi Müller


    Workflow:
    - bisherige Daten im Assistenten speichern,
    - Abbrechen (grrrh Beenden gibt es immer noch nicht)

    Hallo Herr Frauenknecht,
    weil ich gerade wieder eine Offenlegung machen musste:
    Warum "spricht" der Assistent von ABBRECHEN, obwohl er "gemerkt" hat, dass alles gespeichert ist (SPEICHERN ist grau)?
    Ich halte in diesem Fall die Frage: "Wollen Sie Beenden?" für erheblich einleuchtender und weniger verwirrend.

    ... und zu: Die Vorbelegung der Versandart für die Rechnung des Bundesanzeigers wurde vielfach diskutiert und letztendlich hat man sich für die modernere Vorbelegung Versand per Mail entschieden. : @Newsgroupteilnehmer: Wurden Sie von der Datev hierzu befragt? Halten Sie es für sinnvoll, dass Ihr Mandant eine Email-Rechnung des Bundesanzeigers für die von Ihnen in Auftrag gegebene Offenlegung erhält? Nach meiner Erfahrung wird die Rechnung in Papierform deutlich bevorzugt.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • ein Admin
    23.09.2015 09:45 Uhr
    Zitat von Willi Müller

    Nach meiner Erfahrung wird die Rechnung in Papierform deutlich bevorzugt.

    Wir haben unsere Mitarbeiter und unsere Mandanten darauf getrimmt, keine Emails und deren Anlagen zu öffnen, wo sie nicht genau wissen, was der Absender beabsichtigt.

    Insbesondere sind Mandanten getrimmt, Emails mit "Rechnung" oder "Kontenüberprüfung" schnellstens zu entsorgen, da dier die meisten Trojaner versteckt sind.

    -> Rechnung wird nicht bezahlt...
    => Schild ist die Kanzlei, die bei der Vorbelegung geschlafen hat.

  • Karsten Pfeiffer
    23.09.2015 11:08 Uhr

    Die Rechnungsübertragung per E-Mail sollte mit Postversand abgelöst werden.

    So lange der Bundesanzeiger nicht in der Lage ist seine Rechnungen im ZugFerd Format zu liefern ist es reine Zeitverschwendung dem Mandanten den Zugang per E-Mail zu erläutern. Ich habe nur Arbeit damit.

    Zum "Workflow" der eher eine Arbeitsbremse ist:

    Warum muss eigentlich BiBer aufgerufen werden um das Belegexemplar abzurufen?
    Warum kann ich keine sinnvolle Vorbelegung für die Ablage einstellen?

    Liebe DATEV: AUFWACHEN!

  • Ralph Maier
    23.09.2015 11:43 Uhr
    Zitat von Karsten Pfeiffer

    Warum muss eigentlich BiBer aufgerufen werden um das Belegexemplar abzurufen?

    Danke, Herr Pfeiffer. Der Workflow zur Veröffentlichung über BIBER ist wirklich gruselig.

    Nachdem i.R. der Jahresabschlusserstellung alles zur Hinterlegung vorbereitet wurde, erhält man irgendwann den Beschluss und muss man sich dann wieder durchs ganze Menü wurschteln und die Statusabfrage durchführen.

    Das könnte besser sein.

    Gruß R.Maier

  • Markus Wolf
    23.09.2015 16:04 Uhr

    Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

    damit Sie das Belegexemplar abrufen bzw. die Statusabfrage durchführen können, ist es notwendig den Assistenten zur Offenlegung zu starten. Dieser lässt sich über das Programm Bilanzbericht in Verbindung mit einen geöffneten Dokument aufrufen oder Sie öffnen den entsprechenden Bestand in Kanzlei-Rechnungswesen pro.

    Ein direkter Abruf des Belegexemplars ist leider nicht möglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Wolf
    Produktmanagement und Service Bilanzbericht
    DATEV eG

  • Ahmed Martens
    23.09.2015 21:52 Uhr

    Zum Workflow möchte ich auch noch meinen Senf dazugeben. :-)

    Es wäre schön, dass wenn der Offenlegungsassistent geöffnet ist und man im nachhinein den Bericht für die Werteversorgung öffnet, dass der Assistent nicht über den Bericht noch einmal geöffnet wird, sondern direkt in den bereits geöffnetene Assistenten verzweigt.

    Noch besser wäre es natürlich, aber das wage ich gar nicht zu fordern, dass wenn man auf den Berichtsknopf klickt und noch kein Export erfolgte, dass der Bericht dann einfach geöffnet wird und man den Export anstossen kann und dann anschließend wieder genau an die Position springt, aus der man gekommen ist.

    Hoffen, dass das einmal kommt, dürfen wir ja.

    Gruß A. Martens

  • Ralph Maier
    24.09.2015 11:06 Uhr
    Zitat von Ahmed Martens

    wenn man auf den Berichtsknopf klickt und noch kein Export erfolgte, dass der Bericht dann einfach geöffnet wird und man den Export anstossen kann und dann anschließend wieder genau an die Position springt, aus der man gekommen ist.

    Auch dafür !

  • Kai-Holger Dostal
    24.09.2015 11:16 Uhr
    Zitat von ein Admin
    Zitat von Willi Müller

    Nach meiner Erfahrung wird die Rechnung in Papierform deutlich bevorzugt.

    Wir haben unsere Mitarbeiter und unsere Mandanten darauf getrimmt, keine Emails und deren Anlagen zu öffnen, wo sie nicht genau wissen, was der Absender beabsichtigt.

    Insbesondere sind Mandanten getrimmt, Emails mit "Rechnung" oder "Kontenüberprüfung" schnellstens zu entsorgen, da dier die meisten Trojaner versteckt sind.

    -> Rechnung wird nicht bezahlt...
    => Schild ist die Kanzlei, die bei der Vorbelegung geschlafen hat.

    Das Trifft den Nagel auf den Kopf... Wir sind nicht gefragt worden... Wer hat das denn diskutiert? Bestimmt kein Praktiker...

  • Karsten Pfeiffer
    26.09.2015 13:39 Uhr
    Zitat von Markus Wolf

    Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

    damit Sie das Belegexemplar abrufen bzw. die Statusabfrage durchführen können, ist es notwendig den Assistenten zur Offenlegung zu starten. Dieser lässt sich über das Programm Bilanzbericht in Verbindung mit einen geöffneten Dokument aufrufen oder Sie öffnen den entsprechenden Bestand in Kanzlei-Rechnungswesen pro.

    Ein direkter Abruf des Belegexemplars ist leider nicht möglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Wolf
    Produktmanagement und Service Bilanzbericht
    DATEV eG

    Sehr geehrter Herr Wolf,

    genau das ist eine extreme Workflowbremse! Schon mal darüber nachgedacht?

    Viele Grüße

    K. Pfeiffer

  • Franz-Josef Wargers
    26.09.2015 17:35 Uhr

    Hallo zusammen,

    zum Thema: Voreinstellung "Versand per E-Mail"

    wir sind auch nicht gefragt worden. Wir sind so unmodern, dass wir, wie viele Kollegen offensichtlich auch, aus den unten geschilderten Gründen bei 100 % aller Übermittlungen die moderne (aber leider praxisfremde) Vorgelegung ändern müssen. Diesen Zeit- und damit Ertragsverlust werden wir gegenüber unserem sogenannten "Kundenverantwortlichen" einmal ansprechen.

    Grüße aus Nordhorn
    F.-J. Wargers