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Rückübertragung Bescheiddaten

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    Einträge 1-9 / 9

    Seite 1 von 1

  • Jens Schenkies
    05.03.2014 17:47 Uhr

    Hallo,

    wir wollen in Zukunft die Rückübertragung von Bescheiddaten nutzen. Ist hierfür eine Zustimmung des Mandanten erforderlich? In der Hilfe konnte ich hierzu keine Angaben finden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jens Schenkies

  • Marco Hüwe
    06.03.2014 10:39 Uhr

    Hallo Herr Schenkies,

    hierzu brauchen Sie ausnahmesweise keine Vollmacht oder separate Freigabeerklärung. Ein Klick an der richtigen Stelle im jeweiligen Steuerprogramm genügt.

    Hilfreich sind auch die Dokumente 0908064 und 1036123 . Falls die Frage kommt: der elektronische Abgleich ersetzt nicht die Bekanntgabe des Papierbescheides, siehe Dok. 1034928


    Mit freundlichen Grüßen
    Marco Hüwe

  • Thomas Willen
    06.03.2014 13:17 Uhr

    Hallo zusammen,

    ist schon bemerkenswert, wie einfach man Daten vom Finanzamt erhalten kann und das schon seit vielen Jahren.

    Ich frage mich daher, warum das Verfahren rund um die vorausgefüllte Steuererklärung so aufgebläht sein muss!

    Mit freunlichen Grüßen

    Thomas Willen

  • theo b.
    06.03.2014 19:19 Uhr

    ....ist doch schon immer so.......oder hat irgendwer am telefon schonmal mehr als ne st-nr. gebraucht um dinge rauszukriegen/zu verhandeln?

    also ich nicht..............

  • Sabine Müller
    11.03.2014 15:25 Uhr

    Hallo an alle, die mir hoffentlich weiter helfen können.

    Bislang habe ich aus Kostengründen die Rückübertragung der Bescheiddaten gar nicht und die Steuerkontoabfrage nur wenig genutzt. Mit Datev-E-Steuern werden ja nun offenbar Steuerkontoanfrage, VaSt, Übermittlung Steuererklärung und Rückübertragung Bescheiddaten gebündelt und mit 80 Cent pro Mandant pro Jahr pro Steuerart abgerechnet. So versteh ich das auch in Datev-Preisliste. Ich frage mich dennoch, leider, gibt es einen Haken?
    Erstellte ich für Hr. Mustermann eine ESt-Erklärung, frage vorab seine Vorauszahlungen ab, übermittele sie elektronisch authentifiziert ans FA und hake die Rückübertragung der Bescheiddaten an, die ich dann bei Vorlage des Steuerbescheids aus dem RZ abrufe. Dann fallen dafür 80 Cent an? Nicht mehr?

    In der Anleitung zur Einstellung der Grunddaten für Post, Fristen und Bescheide in Dok. 1036123 als Voraussetzung des Abrufs der Bescheiddaten aus dem RZ liest man:

    "4.Tragen Sie im Feld DFÜ-Dialogberater die für eine DFÜ-Anschaltung gültige Beraternummer, Mandantennummer und das Jahr ein.

    Berater:

    Für den DFÜ-Dialogberater erfolgt die Ausführung des Auftrags und Berechnung des Datenabrufs .

    Mandant:

    Für die Mandantennummer erfolgt die Ausführung des Auftrags und Berechnung des Datenabrufs .

    Jahr:

    Für dieses Jahr erfolgt die Ausführung des Auftrags und Berechnung des Datenabrufs ."

    Klingt ja schon nach Extra-Rechnung?!

    Eine gedruckte Version der Becheiddaten aus dem RZ möchte ich auf keinen Fall erhalten. Ist nicht nötig und das kostet auf jeden Fall extra. Aber wie verhindere ich das ausnahmslos? Die Anleitung sagt:
    "3.Klicken Sie auf Abrufen, um den Datenabruf zu starten.
    Führen Sie diesen Abruf jetzt durch.
    Auch wenn noch keine Bescheiddaten zur Verfügung stehen, wird durch diesen Abruf im Rechenzentrum das Kennzeichen gesetzt, dass Sie die Komponente Post, Fristen und Bescheide aktiv nutzten. Ist dieses Kennzeichen nicht gesetzt, wird der Bescheid nicht elektronisch übertragen, sondern im Rechenzentrum gedruckt und auf dem Postwege in Ihre Kanzlei verschickt.

    Gehört das auch zu den Grundeinstellungen und muss nur einmalig gemacht werden oder immer wieder und zwar rechtzeitig bevor der Ausdruck erfolgt?

    Vielen Dank für Antworten und Erfahrungsberichte.

  • Karsten Pfeiffer
    11.03.2014 16:25 Uhr

    Hallo Frau Müller,

    die Berechnung erfolgt tatsächlich pro Fall und Jahr. Mit 0,80 können Sie tatsächlich die Steuerkontoabfrage, Datenübermittlung und Bescheidabgleich nutzen.

    Post, Fristen und Bescheide ist der Dreh- und Angelpunkt für die rückübertragenen Bescheide und den Bescheidabgleich. Sie erstellen am PC die Steuererklärung drucken für den Mandanten, die Akte und schließen die Erklärung ab. Dabei können Sie festlegen ob die Daten für den Bescheidabgleich (lokal) abgestellt werden.

    Im 2. Schritt richten Sie die Rückübertragung der Bescheiddaten ein, das Vorgehen haben Sie schon richtig beschrieben. DATEV benötigt diese Daten um im RZ die von den Finanzverwaltungen eingehenden Daten dem richtigen Berater zuzuordnen.

    In Schritt 3 müssen die Daten noch aus dem RZ auf den heimischen PC kommen. Alternative 1 wäre der manuelle Abruf und in meinen Augen im täglichen Geschäft unbrauchbar. Alternative 2 ist der Aboauftrag, einmal eingerichtet werden die Daten vom KommServer automatisch abgerufen und in PFB bereitgestellt.

    Schritt 4 wäre die Erfassung des Papierbescheides (nur der ist hinsichtlich der Fristen bindend!) in PFB. Hier werden jetzt die Daten aus dem Erklärungsprogramm mit den rückübertragenen Daten verknüpft und Sie können den Bescheid prüfen.

    DATEV hat für alle Schritte schöne InfoDB Dokumente erstellt mit denen Sie die Schritte "kochbuchmäßig" gehen können. Es fehlt leider manchmal der logische Zusammenhang.

    Viele Grüße

    K. Pfeiffer

  • Sabine Müller
    11.03.2014 17:26 Uhr

    Vielen Dank Hr. Pfeiffer!

    Prinzipiell finde ich die Schritt-für-Schritt-Anleitungen von Datev auch ganz gut. Leider ist mir nicht immer auch alles so ganz klar. Und hier verstehe ich nicht, wann oder/und wie der Ausdruck des Bescheides im RZ ausgelöst wird.
    Und ich möchte ganz sicher sein, dass nicht die gedruckten kostenpflichtigen Bescheide aus dem RZ eingehen. Das wäre dann wohl mit der Einrichtung eines Abo-Auftrages zu vermeiden, richtig?

  • Karsten Pfeiffer
    11.03.2014 19:18 Uhr

    Hallo Frau Müller,

    genau, mit dem Abo-Auftrag wird die Bescheid aus dem RZ abgeholt und damit entfällt jeglicher Zwangsausdruck.

    Viele Grüße

    K. Pfeiffer

  • Sabine Müller
    11.03.2014 21:15 Uhr

    Na dann probier ich das jetzt mal aus. :-) Danke.