Hallo an alle, die mir hoffentlich weiter helfen können.
Bislang habe ich aus Kostengründen die Rückübertragung der Bescheiddaten gar nicht und die Steuerkontoabfrage nur wenig genutzt. Mit Datev-E-Steuern werden ja nun offenbar Steuerkontoanfrage, VaSt, Übermittlung Steuererklärung und Rückübertragung Bescheiddaten gebündelt und mit 80 Cent pro Mandant pro Jahr pro Steuerart abgerechnet. So versteh ich das auch in Datev-Preisliste. Ich frage mich dennoch, leider, gibt es einen Haken?
Erstellte ich für Hr. Mustermann eine ESt-Erklärung, frage vorab seine Vorauszahlungen ab, übermittele sie elektronisch authentifiziert ans FA und hake die Rückübertragung der Bescheiddaten an, die ich dann bei Vorlage des Steuerbescheids aus dem RZ abrufe. Dann fallen dafür 80 Cent an? Nicht mehr?
In der Anleitung zur Einstellung der Grunddaten für Post, Fristen und Bescheide in Dok. 1036123 als Voraussetzung des Abrufs der Bescheiddaten aus dem RZ liest man:
"4.Tragen Sie im Feld DFÜ-Dialogberater die für eine DFÜ-Anschaltung gültige Beraternummer, Mandantennummer und das Jahr ein.
Berater:
Für den DFÜ-Dialogberater erfolgt die Ausführung des Auftrags und
Berechnung des Datenabrufs
.
Mandant:
Für die Mandantennummer erfolgt die Ausführung des Auftrags und
Berechnung des Datenabrufs
.
Jahr:
Für dieses Jahr erfolgt die Ausführung des Auftrags und
Berechnung des Datenabrufs
."
Klingt ja schon nach Extra-Rechnung?!
Eine gedruckte Version der Becheiddaten aus dem RZ möchte ich auf keinen Fall erhalten. Ist nicht nötig und das kostet auf jeden Fall extra. Aber wie verhindere ich das ausnahmslos? Die Anleitung sagt:
"3.Klicken Sie auf Abrufen, um den Datenabruf zu starten.
Führen Sie diesen Abruf jetzt durch.
Auch wenn noch keine Bescheiddaten zur Verfügung stehen, wird durch diesen Abruf im Rechenzentrum das Kennzeichen gesetzt, dass Sie die Komponente Post, Fristen und Bescheide aktiv nutzten.
Ist dieses Kennzeichen nicht gesetzt, wird der Bescheid nicht elektronisch übertragen, sondern im Rechenzentrum gedruckt und auf dem Postwege in Ihre Kanzlei verschickt.
Gehört das auch zu den Grundeinstellungen und muss nur einmalig gemacht werden oder immer wieder und zwar rechtzeitig bevor der Ausdruck erfolgt?
Vielen Dank für Antworten und Erfahrungsberichte.