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    Einträge 1-15 / 16

    Seite 1 von 2

  • Hansen Hansen
    13.03.2014 21:34 Uhr

  • Dieringer Ulli
    13.03.2014 21:40 Uhr

    Wieso die Betriebsprüferin hat die Steuer
    doch zugunsten von Höness geschätzt.
    Zur Erinnerung Betriebsprüfer sind die
    Beamten die tagtäglich versuchen die
    Steuerbürger zu verarschen.
    Wie lachhaft ist das denn.

  • wie peinlich
    13.03.2014 22:20 Uhr

    Muss jetzt tatsächlich eine Newsgroupaufsicht eingestellt, werden um solche idiotischen Beiträge Tag und Nacht löschen zu können?

  • Ulli Dieringer
    13.03.2014 22:55 Uhr

    Einen Administrator gibt es in
    jedem forum. Und dieser löscht auch
    Tag und Nacht. Schreiben Sie doch
    einfach was Datev kritisches und
    Datev antwortet recht schnell bzw
    löscht. Irgendwelche Meinungen
    zu löschen finde ich nicht gut.
    Am besten man schreibt nicht, dass
    andere keine Ahnung haben sondern
    teilt seine Meinung mit.
    Sicherlich kann Hansen keinen Richter
    einsperren.

  • Ralph Maier
    14.03.2014 11:05 Uhr

    A.) Was hat das mit "Personalwirtschaft" zu tun?

    B.) Ich kann keine Meinung erkennen, nur eine Aussage.

    Also off topic - mindestens gehört der Beitrag in die freien Themen verlegt.

  • Mike Hecker
    14.03.2014 11:45 Uhr
    Zitat von Ralph Maier

    Also off topic - mindestens gehört der Beitrag in die freien Themen verlegt.

    Wo ist denn der Herr Jendritzki wenn man ihn mal braucht? Sonst werden Beiträge doch auch schneller verschoben als man fertig getippt hat.

    Sonnige Grüße
    Mike Hecker

  • Willi Müller
    14.03.2014 12:39 Uhr

    Hallo Herr Jendritzki, gibt es einen Grund diesen Beitrag zu verschieben statt ihn zu löschen?
    So etwas sollte doch unter dem Niveau der DATEV sein. Bitte nicht nur löschen, sondern auch klare Kante zeigen.

  • Kein Richter
    14.03.2014 14:29 Uhr

    Sehr richtig Herr Müller.
    Ich denke man sollte Respekt vor diesem Richter und vor der Richterschaft im Allgemeinen haben.
    Gerade in diesem vorliegenden Fall hätte ich diesen Job nicht übernehmen wollen.
    Durch den medialen und öffentlichen Druck war es sicherlich nicht einfach sich bei der Urteilsfindung nicht, von äußeren Einflüssen, beeinflussen zu lassen, zumal der BGH durch seine 1.000.000,00 -Rechtsprechung die Sache sicherlich nicht einfacher gestaltet hat.

    Kein Richter

  • Kurt Wirt
    14.03.2014 21:42 Uhr

    Hallo,
    es handelt sich nicht um Perswirtschaft.
    Etwas merkwürdig finde ich es aber auch,
    dass man ein Urteil fällen kann ohne
    den Sachverhalt ermittelt zu haben.
    Vor 10 Jahren war nach meiner Einschätzung
    Wettspiel gar nicht steuerpflichtig.
    Hr Höness hat das Urteil ja akzeptiert.
    Die Steuer wurde offenbar zugunsten von
    Hr Höness geschätzt. Was soll das bedeuten.
    Das wäre ja Beihilfe zur Steuerhinterziehung
    wenn da noch was fehlt. Das ist ja eine
    Zumutung wenn jede Selbsttanzeige detailliert
    sein soll und dann Millionen geschätzt werden.

  • Neti quette
    15.03.2014 00:38 Uhr

    Aus der aktuellen Netiquette
    Vergessen Sie niemals, dass auf der anderen Seite ein Mensch sitzt!

    Ihre Beiträge in unseren Diskussionsforen können von jedermann auf der ganzen Welt gelesen werden. Lassen Sie sich also nicht zu verbalen Ausbrüchen hinreißen. Sollte es zu beleidigenden, obszönen oder diffamierenden Äußerungen kommen oder solchen, von denen wir annehmen müssen, dass sie von einzelnen oder Gruppen als solche wahrgenommen werden, behält sich DATEV das Recht vor, diese fallweise zu löschen.

  • Hans Hansen
    15.03.2014 17:50 Uhr

    Hallo
    warum liegt eigentlich bei der Masse an
    Geschäften kein Gewerbebetrieb vor. Jeder der
    über ebay Klamotten verkauft ist gewerblich.
    Hier braucht man 50000 Käufer und die übliche
    Vermögensverwaltung ist auch überschritten.

  • Ralph Maier
    17.03.2014 10:32 Uhr

    Weil es das EStG so definiert?

  • Hans Hansen
    17.03.2014 22:32 Uhr

    Die Abgrenzung Vermögensverwaltung zu
    Gewerbebetrieb ist nirgendwo im
    Ekstg verankert.
    Das ist eine Einzelfallentscheidung und
    ziemlich schwierig. Die Rechtsprechung
    tendiert zu Vermögensverwaltung idR.
    In diesem Fall müsste aber eigentlich
    Gewerbebetrieb vorliegen. Es hängt von
    der Beurteilung ab ob am Markt aufgetreten
    wird. Jedes Wertpapiergeschäft braucht aber
    einen Stillhalter dh jemanden von aussen.
    Bei Stiftungen gibt es Rechtsprechung,
    dass ein wirtschaftl GB vorliegt.
    Bei 50000 Seiten Kauf und Verkauf liegt
    eigentlich ein Wertpapierhandel vor.

  • theo b.
    18.03.2014 00:06 Uhr

    ich denke, der 'gewerbebetrieb' bzw. ähnliche konstrukte dürften innerhalb des FCB liegen. da 70.000 seiten papier und eine geschätzte steuer ohne revision jetzt in einem hauruckurteil ihren abschluss finden, werden wir vorerst nicht mehr erfahren....

    PS irgendwer dürfte da allerdings 'dran' sein...

  • Nett iket
    22.03.2014 05:39 Uhr
    Zitat von Neti quette


    Lassen Sie sich also nicht zu verbalen Ausbrüchen hinreißen. Sollte es zu beleidigenden, obszönen oder diffamierenden Äußerungen kommen oder solchen, von denen wir annehmen müssen, dass sie von einzelnen oder Gruppen als solche wahrgenommen werden, behält sich DATEV das Recht vor, diese fallweise zu löschen.

    Mit Verlaub Herr/Frau quette,

    sollten sich Gepflogenheiten im Netz nicht gesellschaftlichen Standards anpassen? Träger des zweithöchsten Amts im Staate mit dem zensierten Attribut titulieren zu können, scheint mir jedenfalls mehr oder weniger Konsens...

    Herr Präsident!


    Das ließe sich u.U. ggf. bestimmt auch auf die Gerichtsbarkeit u. ähnliche Würdenträger übertragen.........