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Fehler im Programm Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2013 und 2014

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Lars Henzen
    17.03.2014 11:47 Uhr

    Bei der Erstellung von Lohnsteuerermäßigungsanträge für die beiden o.g. Jahren kommt es bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfen zu einer fehlerhaften Berechnung bei den unbeschränkten Antragsgründen. Es wird nicht max. 20% zugelassen sondern ganze 80%. Können Sie diesen Fehler bestätigen?

    Gruß
    L. Henzen

  • Stephan Hirsch
    17.03.2014 13:35 Uhr

    Sehr geehrter Herr Henzen,

    die angesprochenen 80% ergeben sich aus § 39a Abs. 1 S. 1 Nr. 5c EStG: Danach beträgt der eintragungsfähige Freibetrag das Vierfache der Steuerermäßigung nach § 35a EStG.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Hirsch
    DATEV eG