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Steuerkonto online/Abfrage-Ergebnisse mit Excel bearbeiten

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    Einträge 1-15 / 18

    Seite 1 von 2

  • Georg Burkhardt
    17.03.2014 17:45 Uhr

    Hallo DATEV,
    hallo Newsgroup,

    in Steuerkonto online kann man Abfrage-Ergebnisse zum Bearbeiten nach Excel exportieren.
    In dieser neuen Excel-Tabelle sind unter dem Reiter "DATEV" im Menüband keine Einträge zur Übergabe an die Dokumentenablage vorhanden. Startet man Excel normal, sind alle Einträge da.
    Was ist hier falsch konfiguriert ?

    Mit freundlichen Grüßen
    G. Burkhardt

  • Alexander Stolz
    19.03.2014 17:26 Uhr

    Hallo Herr Burkhardt,

    eine Übergabe der zuvor nach Excel exportierten Abfrage-Ergebnisse an die Dokumentenablage ist generell nicht möglich.
    Wir prüfen derzeit, ob und ggf. wann die Realisierung der Schnittstelle geplant ist.

    Als Umgehungslösung können Sie das nach Excel exportierte Abfrage-Ergebniss in einem Zwischen-Schritt zunächst in eine parallel geöffnete neue Excel-Tabelle kopieren und anschließend von dort aus an die Dokumentenablage übergeben.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Alexander Stolz
    (DATEV eG; Fachabteilung Steuern)

  • Willi Müller
    19.03.2014 18:12 Uhr

    ich unterstütze die Forderung nach einer Anbindung der von der DATEV erstellten Excel Dateien an DMS / DokAblage.
    Willi Müller

  • theo b.
    19.03.2014 22:21 Uhr
    Zitat von Willi Müller

    ich unterstütze die Forderung nach einer Anbindung der von der DATEV erstellten Excel Dateien an DMS / DokAblage.
    Willi Müller

    Das ist lt. Datev-Auskunft auf der Cebit 'leider ein Ding der Unmöglichkeit' weil Platzhalter, OLE-Objekte usw. u. so fort.

    Dass die individuellen Anlagen aus den St-Programmen selbstverständlich auch in die Ablage gehören, um einen astreinen 'Workflow' zu garantieren (falls mal so unwichtige Dinge wie Beleganforderungen des FA kommen), ist aus Datev-Sicht nicht nachvollziehbar.

  • Ralph Maier
    20.03.2014 08:44 Uhr
    Zitat von theo b.

    Dass die individuellen Anlagen aus den St-Programmen selbstverständlich auch in die Ablage gehören, um einen astreinen 'Workflow' zu garantieren (falls mal so unwichtige Dinge wie Beleganforderungen des FA kommen), ist aus Datev-Sicht nicht nachvollziehbar.

    Hallo Theo b.,

    dass die individuellen Anlagen in der DokVer selbstverständlich in die Ablage gehören sollen, ist auch für mich nicht nachvollziehbar. Ich sehe hier nicht ansatzweise einen praktikablen Grund, außer wenn ich von hundert Fällen bei maximal 5 nochmals die Anlage anschauen möchte.

    Reichen Sie die individuellen Anlagen am Besten gleich mit ein (Tipp), dann gibt es auch keine Nachfragen, weil ja gerade eben z.B. im V+V-Bereich eine plausible Darstellung der steuerlichen Sachverhalte rein in Formularen schlichtweg nicht möglich ist. Wir praktizieren Sie dies seit der Umstellung der digitalen Ablage vor sechs Jahren in dieser Form und der workflow ist hervorragend.

    Sämtliche Belege werden in des in EINE pdf-Datei gespeichert und es kann bei Anforderung durch das FA partiell der geforderte Beleg aus dem "Paket" via pdf/fax/Druck rausgelöst werden.

    Die individuelle Anlage ist doch rasch aus dem Programm aufgerufen.

    Im Übrigen reichen wir generell gar keine Belege mehr vorab ein. Nicht einmal Steuerbescheinigungen oder andere "Pflichtvorlagen". Aussagekräftige individuelle Anlagen sind ein Schmaus für den Veranlagungsbeamten, der die Veranlagungen möglichst im Akkord abschließen muss. Für alle die jetzt den Zeigefinger heben und gem. §§.... ist man verpflichtet diese im Original einreichen... : Tun Sie es eben, ich tu es nicht. Wir fahren sehr gut damit.

    Ich gehe doch davon aus, dass Sie individuelle Anlagen nicht nur für den Mandanten erstellen, sondern diese nicht mit schelmischen Lächeln dem Finanzamt vorenthalten? Genau dies bremst den "workflow".

    Schlecht ist die Idee indes nicht. Wirklich notwendig allerdings nicht.

    Gruß R.Maier

    p.s.: Interessanter wird es dann schon, bei der vorgetragenen Problematik von Herrn Burckhard. Hier sehe ich schon Nachbesserungsbedarf. Hier ist leider wie erwähnt, der Reiter "DATEV" leer.

    Versuch: Öffnen zur Bearbeitung aus Steuerkonto online als XML.Datei - DATEV Reiter leer. Speichern unter xlsx ohne Schließen - DATEV Reiter leer. Öffnen der gerade geschlossenen xlsx-Datei - DATEV Reiter mit Funktionen gefüllt.

  • theo b.
    20.03.2014 09:07 Uhr

    Morgen Herr Maier,

    das mit den pdf-Paketen hört sich gut an, so ähnlich stell ich mir das vor.......

    Individuelle Anlagen sind rasch aufgerufen - ja, wenn man sich durch die Litanei 'Wollen Sie wirklich öffnen?", Stammdatenabgleich, Speichern-Abfrage etc. geklickt hat ;)

    Ich reiche meistens gar keine Belege vorab ein, auch keine individuellen Anlagen (es sei denn ich habe in den Formularen sowas wie 'lt. Aufstellung' getextet), da dies eine der wenigen Möglichkeiten für die beratende Seite ist, sowas wie Reverse Engineering zu betreiben - d.h. wie die Risikofilter der FV arbeiten. Auch wenns den 'Workflow' bis zum Bescheid mitunter um ein paar Tage bremst.

    Gruß
    T.

  • Ralph Maier
    20.03.2014 09:19 Uhr

    Hallo,

    wir haben die letzten sechs Jahre durch diese Vorgehensweise die Rückfragen zur ESt oder Abweichungen in der Veranlagung auf ein nicht mehr nennenswerten Anteil heruntergefahren. Ergänzend konnte ich in den letzten Jahren, das "Hausfinanzamt" dahingehend bewegen, die Anfragen kurz unbürokratisch telefonisch anzufragen. Wir erledigen dies möglichst noch am selben Tag. Das kommt an, auch langfristig.

    Das Vorenthalten von Informationen, auch im Rahmen eine RE ist doch nicht ernsthaft sinnvoll. Unter der Prämisse der Optimierung eines workflow ist dies doch kontraproduktiv.

    Sie erschweren sich doch nur den Weg einer "reibungslosen" Veranlagung; wer will das schon?

    Gruß R.Maier

  • theo b.
    20.03.2014 11:58 Uhr

    Das 'Vorenthalten von Informationen' entspricht immerhin dem von der FV gewünschten Vorgehen.

    Einzureichende Belege zur Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2011

    'andere Belege nur nach Anforderung '.......

    PS Hab mich auf der Cebit mit ein paar Elster-Entwicklern unterhalten, u.a. darüber warum Belege nicht per Anhang (z.B. pdf) mit den Erklärungen eingereicht werden können. Antwort: Technisch kein Problem, aber nicht gewollt. Die Finanzverwaltung sieht sich nämlich nicht in der Lage alle (großteils überflüssigen) Belege ihrer Steuerpflichtigen zu speichern. [Das darf man sich in Zeiten der Vorratsdatenspeicherung und des Abgreifens von Internet- u. Telefondaten ganzer Länder durchaus mal auf der Zunge zergehen lassen ;)]

  • Ralph Maier
    20.03.2014 12:55 Uhr

    Hallo theo b.,

    da ist der Elster-Entwickler wohl meilenweit von der Praxis entfernt und erzählt Ihnen eine sonderlichen Stuss und ausgewachsenen Blödsinn. (Wieder ein Grund warum ich nicht mehr auf die CEBIT zu den Gasköpfen gehe). Ganz nebenbei FV ist nicht FA !

    Mit mehreren Finanzämtern habe ich diesbezüglich Gespräche geführt. Hierbei mit verschiedenen Veranlagungsbezirken, Sachbearbeitern und Sachgebietsleitern.

    Die Überlassung von individuellen Anlagen und ggf. Belegnachweisen, welche zur Veranlagung hilfreich sind, sind ausdrücklich auch mit Überlassung als pdf via E-Mail erwünscht. Weiterhin ist es generell gerne gesehen, wenn Jahresabschlüsse sowie Gewinnermittlungen vollständig in Printform eingereicht werden.

    Die überlassenen pdf-Dateien müssen generell beim Finanzamt ausgedruckt werden, da vor Ort die Verpflichtung zur körperlichen Aktenahme besteht. Mit Speicherproblemen hat dies dann aber mal NULLKOMMANULL zu tun, weil vorneweg bereits eine Aktennahme erfolgen muss und damit eine Belegspeicherung beim Amt sowieso obsolet ist.

    Ich hatte in meinem Beitrag bereits erwähnt, dass ich gerne zu Gunsten der Verwaltungsökonomie von irgendwelchen Vorgaben abweiche, da diese, wie der verlinkte Beitrag zu ELSTER, von Personen gemacht sind, die nicht "an der Front sitzen".

    Reden Sie mit den Finanzämter und fragen nach den Wünschen in der Praxis. Sie werden sich wundern ! Dort sitzen Menschen, welche froh sind, wenn Sie ihnen die Arbeit erleichtern, was sich wiederum in entsprechende Feedbacks niederschlägt.

    Glauben Sie nicht alles oder halten es für richtig, was die Entwickler sagen und machen (jetzt müssten Sie ein deja-vu-Erlebnis haben :-) ). Der beste Beweis liegt uns doch in den leider oft unglücklich, an der Praxis vorbeiprogrammierten, Programmlösungen vor, was aktuell laufend moniert wird.

    Gruß R.Maier

  • theo b.
    20.03.2014 13:55 Uhr

    Egovernment im Jahre 2014 = läuft ;)

    PS Übrigens, eine gute Kenntnis der Risikofilter kann genau den Unterschied bei der Bearbeitung machen - z.B. wenn man weiß, welche Felder man besser nicht ansprechen sollte, damit das Ding direkt durch den Computer rasselt und es keine Rückfragen gibt.

  • Ralph Maier
    20.03.2014 16:26 Uhr
    Zitat von theo b.

    Egovernment im Jahre 2014 = läuft ;)

    PS Übrigens, eine gute Kenntnis der Risikofilter kann genau den Unterschied bei der Bearbeitung machen - z.B. wenn man weiß, welche Felder man besser nicht ansprechen sollte, damit das Ding direkt durch den Computer rasselt und es keine Rückfragen gibt.

    Das mag sein, aber wir haben ja nichts zu verbergen was ungesetzlich wäre. Deshalb ja auch die Transparenz.

  • theo b.
    20.03.2014 16:55 Uhr

    Ich dachte wir reden hier über Workflows und nicht krumme Dinger. Ohne Rückfrage 12 Tage bis zum Bescheid in NRW ;)

  • Ralph Maier
    20.03.2014 18:02 Uhr

    10 Tage benötigt der Bescheid mindestens von der Freigabe durch die Veranlagung bis zur Versendung ! Dank NONSENS I, welches in BaWü von der FV eingesetzt wird; weiß ja nicht was in NRW von der FV verwendet wird. Somit sind 10 Tage schon mal für die Füße.

    Wenn es dann nicht der "LSt-JA" des Azubis mit 3,95 LSt-Abzug ist (weil man vergessen hat, dies gleich in der Abrechnung zu machen), könnte es etwas schneller gehen, aber i.d.R. ist die Mindestbearbeitungszeit schon bei zwei Wochen.

    Ist aber eigentlich Wurscht, ob die Veranlagung 2 oder 20 Tage dauert. Damit ändert sich doch rein gar nichts am workflow !? Oder arbeiten Sie in der Zwischenzeit weiter an dem Fall ;-) ?

  • Willi Müller
    20.03.2014 18:17 Uhr
    Zitat von theo b.

    Dass die individuellen Anlagen aus den St-Programmen selbstverständlich auch in die Ablage gehören, um einen astreinen 'Workflow' zu garantieren (falls mal so unwichtige Dinge wie Beleganforderungen des FA kommen), ist aus Datev-Sicht nicht nachvollziehbar.

    Das ist doch kein Problem: Wenn die Datenübermittlung an das FA erfolgt, wird der komplette Satz Steuererklärung: elektr./"grün"/IA/Berechnungslisten in die DokAblage übergeben. Anders geht das ja nicht, weil die DATEV ja immer noch keine Festschreibung der übermittelten Daten im ESt Programm realisiert hat ... obwohl ich das ja für jede Email machen muss...
    Aber ich wollte ja nicht meckern...
    Jedenfalls haben die Excel IA nichts in der DokAblage zu suchen.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Ralph Maier
    21.03.2014 10:17 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    wenn dann, dann schon die ganze Steuererklärung als pdf, da bin ich bei Ihnen und eben weil die individuellen Anlagen m.E. Bestandteil der Erklärung sind, da es sich um steuerrelevante Nachweise handelt.

    Den Vorteil der Ablage der gesamten Erklärung in die Dokumentenverwaltung müsste ich jetzt zunächst mal abwägen, da ich jetzt auf den ersten Anschein hin keine Vorteile sehen würde. Gerne bin ich hier für Tipps empfänglich.

    Nebenbei bemerkt, dachte ich auch nicht, dass Theo b. jetzt diese im Excel--Format ablegen wollte, sondern eher als zusätzlichen Beleg als pdf in der DokVerw behalten.

    Gruß R.Maier