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Anlage V+V: an Angehörige vermietete gewerbliche Räume

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • Willi Müller
    31.03.2014 16:57 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    wie bekomme ich das ESt Programm 2012 dazu, an Angehörige vermietete gewerbliche Räume (keine Wohnung) korrekt zu erfassen und eine Elsterübertragung zu ermöglichen?
    Wenn ich das Kreuz bei "an Angehörige vermietet" mit ja erfasse, wird ein Fehler angezeigt, wenn ich bei Mieteinnahmen richtigerweise "andere Räume" statt Wohnungen angebe.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Stephan Hirsch
    31.03.2014 18:26 Uhr

    Sehr geehrter Herr Müller,

    der erwähnte Fehler wird durch das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung verursacht. Bei Bejahen von "ganz oder teilweise an Angehörige vermietet" in Zeile 7 der Anlage V erwartet das ELSTER-Modul zwingend eine Eingabe auch in Zeile 12 ("Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen").

    Eine elektronische Datenübermittlung ist daher für VZ 2012 nur möglich, wenn auch die Zeile 12 der Anlage V gefüllt ist - ggf. mit dem Wert '0'.

    Wir haben die Finanzverwaltung bereits darauf hingewiesen, dass diese Plausibilitätsprüfung in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt (zu gewerblichen Zwecken an Angehörige vermietet) nicht zutreffend ist; die Finanzverwaltung hat daraufhin ab VZ 2013 die Zeile 7 der Anlage V angepasst:
    Dort heißt es nun nicht mehr "ganz oder teilweise an Angehörige vermietet", sondern - eingeschränkt auf die Vermietung zu Wohnzwecken - "ganz oder teilweise an Angehörige zu Wohnzwecken vermietet."

    Ab VZ 2013 würden Sie daher in Ihrem konkret geschilderten Sachverhalt die Frage in Zeile 7 nicht mehr bejahen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Hirsch
    DATEV eG