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KiSt-Abzugsverfahren BZSt-Nr

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    Einträge 1-15 / 150

    Seite 1 von 10

  • Horst Müller
    30.05.2014 18:17 Uhr

    Hallo DATEV und Kollegen,

    am heutigen Brückentag habe ich mir die Zeit genommen und mich durch alle Dokumente und Newsgroupbeiträge gearbeitet und hatte dann letztendlich an die SIC des Bundeszentralamtes noch eine abschließende Frage. Dazu allerdings Fehlanzeige, denn die Hotlline hatte bis jetzt "einfach aufgelegt".

    Ich wollte eigentlich nur wissen, ob der - aus dem Programm KapStErklärung erzeugte "Antrag auf Registrierung zur elektronischen Übermittlung von Daten im Verfahren nach § 51a Abs. 2c des EStG (Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer) über das BZStOnline-Portal" dazu führen wird, dass dann meine Mandanten das gesamte Procedere lt. Dokument 105054 durchlaufen müssen, obwohl ich dies bereits mit meinem Antrag für mich erledigt habe. Ich verstehe es auch so; will da aber sicher gehen und unnötige Arbeit vermeiden.

    Nota bene:
    Bei all diesen - unsäglichen - Aktionen unserer Steuerverwaltung werden in der Regel unsere Verbände, Berufsvertretungen und auch die DATEV gehört. Ist da wirklich keiner auf die Idee gekommen, dieses Bürokratiemonster zu stoppen?

    Ich neige dazu, meinen Mandanten den folgenden Weg vorzuschlagen:
    "Nehmt aus dem Ergebnis 2014 vor dem 31.12.2014 nur Vorabausschüttungen vor. und übertragt den Rest auf neue Rechnung."
    Somit gibt es - ab 01.01.2014 keine Ausschüttungen aus dem Ergebnis 2014.
    Dann enttällt m.E. die Regelabrage 01.09.2014-31.10.2014.

    Für Vorabausschüttungen aus dem Ergebnis 2015 - die in der Regel - ohnehin erst in der 2. Jahreshälfte 2015 erfolgen, dürften sich die aktuellen Fragen - hoffe ich - in Wohlgefallen aufgelöst haben.

    Nachdem ich meine Mandanten schon die letzten Jahre mit Vollmachten für die Steuerkonto Online-Abfrage und jetzt mit den Vollmachten für die VDA malträtiren musste, möchte ich - wenn irgend möglich - nicht auch noch unzählige Stunden damit verbringen, diese Verfahren zig mal zu erklären.

    Seit langen Jahren nimmt das Maß zu, in dem uns - Berater - die Finanzverwaltung unter dem gefälligen Begriff "eGovernment" einspannt und uns auf der anderen Seite, mit dem Versagen der - nicht einkunftsbezogenen - Steuerberaterhonorare als Sonderausgaben bei unseren Mandanten laufend vor das Schienbein tritt.

    Sorry - aber Frust muss auch einmal sein. Vielleicht gibt es ja im Forum Vertreter der o.a. "Verbündeten auf unserer Seite" die dies in geeigneter Weise weiter geben können.

    Mit freundlichen Grüßen
    H. Müller

  • Horst Müller
    30.05.2014 18:20 Uhr
    Zitat von Horst Müller

    Hallo DATEV und Kollegen,

    Ich neige dazu, meinen Mandanten den folgenden Weg vorzuschlagen:
    "Nehmt aus dem Ergebnis 2014 vor dem 31.12.2014 nur Vorabausschüttungen vor. und übertragt den Rest auf neue Rechnung."
    Somit gibt es - ab 01.01.2014 keine Ausschüttungen aus dem Ergebnis 2014.
    Dann enttällt m.E. die Regelabrage 01.09.2014-31.10.2014.
    H. Müller

    Sollte natürlich heissen
    "Somit gibt es ab 1.01.2015 keine Ausschüttungen aus dem Ergebnis 2014"

    MfG H. Müller

  • Sabine Müller
    31.05.2014 01:41 Uhr

    Hallo Hr. Müller,

    glaube eher nicht, dass Vorabausschüttungen das KiStAM-Prozedere "lösen". Vielleicht entfällt dadurch die Abfrage in 2014, aber spätestens in 2015 steht das dann doch an.

    Die Anmeldung im BOP und den Antrag zur Erlangung der Verfahrenskennung muss jeder Mandant, soweit er zu den KiSt-Abzugsverpflichteten gehört durchlaufen. Der Steuerberater in Vertretung des Mandanten kann das nicht übernehmen. Er kann dann aber die Abfrage des KiStAM für den Mandanten machen. Dazu benötigt aber der Steuerberater einen eigenen BOP-Zugang und eine Verfahrenskennung UND die Verfahrenskennung des Mandanten, die dieser ebenfalls nur mit BOP-Zugang beantragen kann. Also, ja, alle Mandanten müssen dieses Prozedere durchlaufen! Es sei denn Satzung oder Gesellschafterbeschluss schließen Ausschüttungen ausdrücklich aus.

    Neben der technischen Hotline des BZSt würde ich es begrüßen, dass das BZSt eine Beschwerdehotline einrichtet, an die ich die Rückfragen der Mandanten über den Sinn oder Unsinn weiterleiten kann.

    Mit besten Grüßen
    Sabine Müller

  • L. Biemüller
    31.05.2014 09:57 Uhr

    Hallo Frau Müller,

    ich dachte der Steuerberater darf die Verfahrenskennung über seinen BOP Zugang für den Mandanten beantragen? Ist das nicht so?


    L. Biemüller

  • Sabine Müller
    31.05.2014 14:24 Uhr

    Hallo Hr. Biermüller,

    nein, das geht nicht.

    im Datev-Dok. 1036465 steht dazu:
    Es ist rechtlich nicht möglich, dass Dritte (z. B. Steuerberater, DATEV) die Registrierung beim BZSt und das Zulassungsverfahren zum Kirchensteuerabzugsverfahren für die Gesellschaft übernehmen. Die Möglichkeit der Vertretung besteht insoweit nicht.
    Wenn Sie als Steuerberater die Abfrage für die Gesellschaft übernehmen möchten, dann müssen Sie sich (die Kanzlei) ebenfalls für das Kirchensteuerabzugsverfahren anmelden. Beim Zulassungsantrag müssen Sie sich dann als Datenübermittler für Dritte registrieren.

    Und in den FAQs des BZSt heißt es:
    Es obliegt den Kirchensteuerabzugsverpflichteten, geeignete Regelungen mit ihren Dienstleistern zu vereinbaren. Eine Anfrage von einem Dienstleister wird das Bundeszentralamt für Steuern jedoch nur dann beantworten, wenn der Kirchensteuerabzugsverpflichtete selbst zum Verfahren zugelassen ist.

    Der Steuerberater kann die Abfrage übernehmen, aber nicht den Antrag.

    MfG
    Sabine Müller

  • Wahn sinn
    31.05.2014 17:19 Uhr

    Hallo Frau Müller,
    danke für Ihren Beitrag.
    Wer ist für diesen Wahnsinn zuständig? Wo ist der Protest der (Zwangs)steuerberaterkammervertreter???
    Warum soll ich als Steuerberater nicht diesen Antrag für meine Mandanten stellen? Der Vollmachtswahnsinn scheint ja nicht enden zu wollen. Warum delegieren die Kammern das EDV Monster auch noch an die DATEV, anstatt endlich ein bundeseinheitliches Vollmachtsformular einzufordern? Was habe ich damit zu tun, dass diese elektronisch gespeichert werden sollen?
    Das Bundesfinanzministerium denkt ein halbes Jahr über eine einheitliche Vollmacht nach, schafft es aber nicht, dieses auch bundeseinheitlich zuzulassen und für alle Bevollmächtigungen gültig sein zu lassen.
    Und jetzt sind einzelne Vollmachten für das Steuerkonto, die Abfrage der elektronisch an das FA übermittelten Daten, den Kirchensteuerabzug bei Ausschüttungen einzuholen. Geht s noch? Werden wir Steuerberater für Verbrecher gehalten, die gegen den Willen ihrer Mandanten agieren?

    Aufwachen meine Damen und Herren bei der Bundes- und den örtlichen StB Kammern.
    Hier ist eine Interessenvertretung (!) dringend gefordert.

  • Wahn sinn
    01.06.2014 09:52 Uhr

    .. und nur mal zum Nachdenken ...
    warum kann mir die DATEV die ELSTAM Daten ohne Vollmacht des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers übermitteln? Und damit erhalte ich noch viel mehr persönliche Daten des Arbeitnehmers, als beim Kirchensteuerabzug, bei dem ich mich und der Mandant sogar noch registrieren lassen muss. (Nur die Zustimmung des Betroffenen (Empfänger der Erträge) wird stillschweigend angenommen!).
    Auch die elektronischen Bescheiddaten erhalte ich ohne Vollmacht, die Steuererklärungen muss ich ohne Unterschrift einreichen (zumindest bei KSt, e+g Feststellung, KapESt, UStVA ...), sogar bei Finanzgerichtsverfahren müssen Vollmachten nur im Ausnahmefall vorgelegt werden...
    Natürlich nicht als Vorschlag gemeint, noch mehr Vollmachten vorlegen zu müssen ;-)

  • Willi Müller
    13.06.2014 18:00 Uhr
    Zitat von Sabine Müller

    Hallo Uwe Lutz,

    Herausforderung angenommen! ;-)

    .. gewonnen ...
    Heute ist meine Zulassungsnummer angekommen ... am 12.5. beantragt; bei Registerart Unfug angegeben und handschriftlich gestrichen ...

  • Uwe Lutz
    14.06.2014 11:37 Uhr

    ... dann haben wir ja auch noch eine Chance, diese im Juni noch zu bekommen...

  • Wahn sinn
    14.06.2014 17:38 Uhr

    Sendetipp: (Text WDR)
    Goldenes Handwerk - Reiche Kammern, arme Betriebe
    Vetternwirtschaft und Verschwendung bei den Wirtschaftskammern

    Das goldene Handwerk, heißt es. Doch wer tatsächlich einen Handwerksbetrieb hat, muss erstmal ordentlich zahlen, und zwar gezwungenermaßen an die Handwerkskammer. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt auch für andere Betriebe. Die müssen zum Beispiel an die Industrie- und Handelskammer zahlen. Und das nicht zu knapp. Immer mehr Unternehmer laufen Sturm gegen dieses Zwangssystem. Ihr Vorwurf lautet: Das Kammersystem gleiche einem Monopol, die Beiträge würden gehortet und beispielsweise für Beraterhonorare, Luxusautos und überhöhte Pensionszahlungen an Kammerfunktionäre verschwendet.

    am 16.6. um 22:00 Uhr im WDR Fernsehen
    am 18.6. um 11:00 Uhr in EinsPlus
    am 19.6. um 08:00 Uhr in EinsPlus
    am 19.6. um 20:15 Uhr auf tagesschau24
    am 22.6. um 00:12 Uhr auf tagesschau24
    am 23.6. um 06:00 Uhr auf tagesschau24

  • Uwe Lutz
    15.06.2014 14:14 Uhr

    a) Was ist daran jetzt neu?

    b) Und bitte was hat das mit dem Kirchensteuerabzugsverfahren zu tun?

  • W s
    15.06.2014 18:42 Uhr

    Was das mit dem Kirchensteuerabzugsverfahren zu tun hat:
    Es wäre Aufgabe der Kammern, in dem KiSt- und Vollmachtsverfahren in unserem Interesse (und dem unserer Mandanten) auf den Tisch zu hauen und dem(n) Finanzministerien klar zu machen, was das für ein Wahnsinn ist. Das kann weder der einzelne StB noch einzelne Softwarehersteller leisten. Die Kammern müssen hier aktiv werden - und wenn auch nur zunächst - wie so oft - zumindest eine Denkpause von einem weiteren Jahr eingelegt wird, um ein praktikables Verfahren in die Welt zu setzen. Dann könnten zumindest die gröbsten Schnitzer (Zwangsregistrierung und -abfrage bei einem GGF, der mit dem Abzug der KiSt einverstanden ist), doppelte Registrierung der GmbH und des StB) beseitigt werden. Und das bitte flott, da wir ansonsten für dieses Jahr ja eigentlich schon alles erledigt haben müssten...

  • Uwe Lutz
    16.06.2014 00:58 Uhr

    Was hat denn Ihre StB-Kammer darauf geantwortet, als Sie sie deswegen angeschrieben haben?

  • Willi Müller
    19.06.2014 13:41 Uhr

    Hallo DATEV,
    gibt es in den Stammdaten schon ein Feld für die Zulassungsnr.?
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Franz Knoop
    19.06.2014 14:46 Uhr
    Zitat von Willi Müller
    Zitat von Sabine Müller

    Hallo Uwe Lutz,

    Herausforderung angenommen! ;-)

    .. gewonnen ...
    Heute ist meine Zulassungsnummer angekommen ... am 12.5. beantragt; bei Registerart Unfug angegeben und handschriftlich gestrichen ...

    Grüß Gott,

    Ich habe am 8.5.2014 online Zulassung beantragt - musste es auf Papier drucken und versenden und erhielt die Nummer am 16.6.2014. (also rasend schnell)

    Da der Mandant das noch nicht erledigt hatte - der braucht ja auch die Nummer damit ich für ihn abrufen darf (Ich habe im Übrigen seine HRB Nummer genutzt war mir an sich wurscht was da steht) - habe ich mittels Aufschaltung auf den Rechner die Zulassungsnummer für den Mandanten beantragt.

    Offenbar ist inzwischen eine Änderung erfolgt. Der Antrag war nicht mehr auszudrucken sondern wurde online angenommen. (bin gespannt wie lange das dann dauert)

    Gleichzeitig habe ich am Montag ID Nummern der Gesellschafter beantragt, denn der Hauptgesellschafter hat die nicht mitgeteilt, im Gegenteil das Schreiben, das ja jährlich nötig ist mit dem Hinweis auf die KISTAM Abrufe, hat er ungelesen zerrissen - er sei ausgetreten interessiert ihn nicht.

    Mal sehen wann es mir gelingt die drei ID Nummern, die ich einzeln beauftragen musste - In einem Auftrag sagte mir der Rechner er sei überfordert. Musste Daten löschen und erneut pro ID Nummer einzeln eintippen.

    Warum auch einfach, wir sollen ja auch etwas tun für unser Honorar, oder?

    Das ganze entpuppt sich als brotlose Kunst und ABM für ja für wen denn?

    Harzliche Grüße aus dem Nordharz

    Franz Knoop