Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

Zurück zur Foren-Übersicht Zurück zum Forum

KiSt-Abzugsverfahren BZSt-Nr

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 136-150 / 150

    Seite 10 von 10

  • Franz Knoop
    23.10.2014 18:21 Uhr

    Grüß Gott,

    Mir ist es nun auch gelungen eine Regelabfrage für den Mandanten durchzuführen. Beim ersten Versuch kannte ich die Verfahrenskennung des Mandanten nicht. Wurde alles nett angenommen - erst eine Woche später erhielt ich die Nachricht das ich nur Dritter sei und ich somit nicht abrufen darf. Also die gleiche aufregende Prozedur noch einmal - 3 Gesellschafter drei Geburtsdaten drei Id Nummern - Aus Zmsd kopiert - dann stürzt das Programm am ende ab da angeblich mein Java veraltet sei. Zum Glück hatte ich gespeichert, denn Java wollte Neustart des Browser. Ich habe vor dem "Weiter" schnell die Anfrage gesendet und alles wurde gut - Eine Woche später erhielt ich die Antwort.

    Eben bekommen ich einen Brief im Portal es tut ihnen leid das ich den Auftrag mit der Transferticketnummer 2000??????? nicht in der vorgeschriebenen Zeit bearbeitet bekommen habe Näheres siehe Link - schone grüne Seite aber was ich da sehen kann - ich weiß es nicht. Bei Durchsicht aller meiner Aufträge sah ich das es die erste Anfrage war nur mit meiner Verfahrenskennung.

    Zwischenzeitlich hatte das Portal einen Tag fast Reparaturarbeiten - am nächsten Tag Probleme mit Java, wurde alles dokumentiert wenn man auf die Seite ging.

    Fazit: alles in allem ätzend und aufregend und umständlich - Aber ich habe nun für alle Gesellschafter den Hinweis "keine Kirschensteuermerkmale" ist doch auch gut. Ich vermute fast die haben die Abfrage gesperrt.

    Wir haben ja sonst nichts zu tun - weiter so - hält unser Hirn in Trab.

    Harzliche Grüße

    Franz Knoop

  • Uwe Saathoff
    20.11.2014 11:38 Uhr

    Guten Tag,

    nahezu jeder mit dem KiSt-Abzugsverfahren befasste Steuerberater freut sich über diese "Bürokratieerleichterung".

    Viele unserer Mandanten befassen sich auch nach Aufforderung schlichtweg nicht mit diesem Thema.

    Welche Konsequenzen drohen, falls der Mandant die ersten notwendigen Schritte nicht einleitet und dann doch sehr kurzfristig in 2015 eine Ausschüttung beschließen möchte?

    Viele Grüße

    Uwe Saathoff

  • Ralph Maier
    20.11.2014 12:05 Uhr

    Hallo,

    ja genau, diese Frage geistert in diesem Beitrag bereits seit einem halben Jahr umher; konkrete Auskunft dazu gab es in der Tat nicht und würde mich nach wie vor interessieren:

    Was passiert, wenn ohne KiStAm ausgeschüttet wird ? Welche Sanktionen sind vorgesehen ?

    Gibt es hierzu schon Infos. Danke auch von mir.

    R.M.

  • theo b.
    20.11.2014 13:02 Uhr

    Die vermeintlichen Folgen erläutert ein Kollege soweit ich weiss weiter unten. Der Meinung schließe ich mich an.

  • Ralph Maier
    20.11.2014 13:15 Uhr
    Zitat von theo b.

    Die vermeintlichen Folgen erläutert ein Kollege soweit ich weiss weiter unten. Der Meinung schließe ich mich an.

    Könnten Sie dies kurz zitieren, dann müssen nicht mehr alle dreizehn Seiten durchgesehen werden? Ich meinte eben hierzu, nichts gesehen zu haben.

    Danke. Gruß R.Maier

  • theo b.
    20.11.2014 13:19 Uhr

    'Dass Kirchensteuern nicht vollstreckt werden' war so ungefähr die Hauptaussage ;)

    ...und nochmal schön auf den Punkt gebracht, warum man sich nicht mit sowas aufhalten u. seine Mandanten nicht mit sowas belästigen sollte ;)

  • Ralph Maier
    20.11.2014 14:10 Uhr

    So sehe ich das auch.

  • Birgit Huber
    11.03.2015 11:39 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    mich beschäftigt gerade die Frage, aus welcher Rechtsgrundlage es sich eigentlich ergibt, dass wir Steuerberater für unsere Mandanten nicht den Zulassungsantrag zum Kirchensteuerabzugsverfahren über unsere eigene Registrierung als Datenübermittler stellen dürfen? Dies wird zwar in den Fragen und Antworten auf der Internetseite des BZSt so vertreten, auch Datev schreibt, dass die Vertretung durch den Steuerberater insoweit nicht möglich ist - aber wo ist die Rechtsgrundlage hierfür? Aus § 51a EStG kann ich dies nicht entnehmen.

    Ich habe den Zulassungsantrag für unsere Mandantin erstellt, von der Mandantin unterschreiben lassen und per Post an das BZSt gesendet. Antwort des BZSt: "Der Antrag konnte nicht bearbeitet werden, da er nicht aus einem Ihrem Unternehmen zuzuordnenden BZStOnline-Portal-Zertifikat bzw. ElsterOnline-Zertifikat heraus gestellt wurde, sondern unter dem Zertifikat und der BZSt-Nummer eines anderen Unternehmens." Und weiter "Der Antrag wird daher nicht aus inhaltlichen Gründen abgewiesen (eine Identitäts- und Berechtigungsprüfung findet nicht statt), sondern kann mangels Authentifizierungsnachweis gar nicht erst in Bearbeitung genommen werden."

    Wo sind eigentlich unsere Steuerberaterkammern, Verbände, Interessenvertreter, und auch DATEV, die diesen Irrsinn stoppen? Hier geht es m.E. nur um die künftige Einführung einer Registrierungspflicht aller Unternehmer und Privatpersonen, die jetzt mit diesem Verfahren zur Kirchensteuer "erprobt" wird.

    Trotz allem Frust nochmals zurück zu meiner Frage: Wo ist rechtlich geregelt, dass die Vollmacht des Steuerberaters zur Vertretung in Steuerangelegenheiten nicht für den Antrag auf Zulassung zum Kirchensteuerabzugsverfahren gilt?

    Vielen Dank vorab

    B. Huber

  • Frank Witte
    23.06.2015 18:24 Uhr
  • Andreas Hofmeister
    23.06.2015 18:31 Uhr

    Danke für den Tipp.

    MfG

    A. Hofmeister

  • Willi Müller
    23.06.2015 18:48 Uhr
    Zitat von Frank Witte

    http://www.dstv.de/interessenvertretung/steuern/steuern-aktuell/tb-071-15-vj-kist-einfachere-verfahren

    @Herr Witte: Danke sehr!
    @Datev: Bitte als Formular in KSt bzw. Toolbox mit ZMSD Übernahme bereitstellen.
    Danke schön!

  • Andreas Kilian
    23.06.2015 19:00 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    ebenfalls Danke für diesen Tipp.

    @ DATEV: Auch meinerseits die dringende Bitte auf Übernahme des Formulars in die Toolbox bzw. ins KSt-Programm. Natürlich mit entsprechender Stammdatenübernahme.

    Viele Grüße
    Andreas Kilian

  • Andreas Kilian
    01.07.2015 16:15 Uhr

    Hallo Newsgroup, hallo DATEV,

    nachdem seit einer Woche keine Reaktion von DATEV kam:

    Wird es hier eine DATEV-Unterstützung (Formular mit Stammdatenübernahme o.ä.) geben?

    (_) ja - Lösung erfolgt zügig, damit sie noch dieses Jahr verwendet werden kann.
    (_) ja - aber die Lösung wird erst im nächsten Jahr erfolgen

    (_) nein

    (_) vielleicht

    Wünschenswert wäre natürlich Antwort 1. Ansonsten müsste ich wohl oder übel den Antrag manuell ausfüllen.

    Danke für eine baldige Rückmeldung.

    Viele Grüße
    Andreas Kilian

  • Ute Höpfner
    07.07.2015 17:43 Uhr

    Hallo Herr Kilian, hallo Herr Müller, hallo Newsgroup,

    zunächst: bitte entschuldigen Sie die verspätete Reaktion an dieser Stelle.

    Zu dem neuen Formular des BZSt "Eingeschränkter Verfahrenszugang" haben wir eine Kurzinformation auf www.datev.de veröffentlicht sowie das zentrale Dokument Kirchensteuerabzugsverfahren ab 01.01.2015 um die Neuerung ergänzt.

    Aktuell wird das Formular von uns mit Platzhaltern der Eigenorganisation versehen und getestet. Voraussichtlich noch diese Woche (Donnerstag oder Freitag) kann es dann als Link aus dem oben genannten Dokument 1036465 angeboten werden.

    Eine Aufnahme in die Toolbox wird es nicht geben. Eine schnelle Aufnahme in die Körperschaftsteuer bzw. Kapitalertragsteuer ist im Moment nicht geplant.

    Mit freundlichem Gruß

    Ute Höpfner
    DATEV eG

  • ein Genosse
    07.07.2015 18:09 Uhr

    Die Aussagen zur Verschiebung von Programmerweiterungen häufen sich ...
    Ob wohl wirklich die Zahl der Programmierer verdoppelt wurde oder ob es sich nur um bislang selbständige Mitarbeiter gehandelt hat ... oder haben so viele Entwickler die DATEV verlassen?

    @Frau Höpfner: Trotzdem vielen Dank für die Hilfs-Umsetzung.
    Die Toolbox wird anscheinend immer mehr vernachlässigt; erst wird die Anbindung an die Dokablage durch den Umstieg von der DokOrg gekappt und jetzt werden neue Formulare gar nicht mehr integriert.