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KiSt-Abzugsverfahren BZSt-Nr

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    Einträge 16-30 / 150

    Seite 2 von 10

  • Willi Müller
    19.06.2014 19:07 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    wäre es nicht am einfachsten, wenn nur ein Gesellschafter existiert, der aus der Kirche ausgetreten ist, dass dieser der Abfrage widerspricht?
    Damit ist von der Gesellschaft und dem StB nichts zu unternehmen und das Finanzamt wird bei der ESt Veranlagung auch nicht die Offenlegung der Kapitalerträge verlangen, da ja keine Kirchensteuer zu erheben ist. Oder ist das zu einfach gedacht?
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Rolf Hein
    19.06.2014 21:46 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    leider wohl ja ...

    denn nach meinem Kenntnisstand muss die Abfrage selbst in der Konstellation erfolgen und dabei natürlich ein "Nullergebnis" liefern - wegen des eingelegten Widerspruchs.

    Es ist schizophren, aber selbst in einer Ein-Mann/Frau-GmbH, in welcher der einzige Anteilseigner (gleichzeitig auch noch GF) nicht in der Kirche ist, muss nach aktuellem Recht eine Abfrage erfolgen, die mit oder ohne Widerspruch nur das "Nullergebnis" liefern kann.

    Ich hoffe sehr, dass baldmöglichst ein Einsehen der Zuständigen/Verantwortlichen kommt, dass aus der Regelabfrage eine Anlassabfrage (einzuholen erst und nur vor einer konkret ins Auge gefassten Ausschüttung) wird.

    Aber das kann noch dauern - bis dahin ist die GmbH bzw. deren GF im Obligo. Leider ist auch noch nicht bekannt, wie die ab 2015 elektronisch einzureichende Kapitalertragsteueranmeldung aussehen wird. Denn, wenn da dann z.B. irgendwelche Kennungen, die die Abfrage zurück liefert, in die Anmeldung mit eingetragen werden müssen, dann haben wir den Salat ...

    MfG

    R. Hein

  • Willi Müller
    19.06.2014 22:38 Uhr

    Hallo Herr Hein,
    ich hatte es schon vermutet, dass das zu einfach gedacht ist ...
    Noch schizophrener finde ich die Konstellation, wenn der Einmann GGF in der Kirche ist, mit dem Abzug der KiSt natürlich einverstanden ist, aber trotzdem das ganze Verfahren ... Registrierung der GmbH, des StB, Info an den GGF, Abfrage des KiSt Merkmals ... durchgeführt werden muss.
    Hoffentlich tritt der GGF dann nicht aus Verärgerung am Vortag der Ausschüttung aus der Kirche aus ...
    Schöne Grüße

  • Willi Müller
    21.06.2014 12:44 Uhr
    Zitat von Willi Müller

    Hallo DATEV,
    gibt es in den Stammdaten schon ein Feld für die Zulassungsnr.?
    Schöne Grüße
    Willi Müller

    ... und auch für die Teilnehmernr. für die ZM Übermittlung an das BZSt

  • Sabine Müller
    21.06.2014 16:28 Uhr
    Zitat von Franz Knoop
    Zitat von Willi Müller
    Zitat von Sabine Müller

    Hallo Uwe Lutz,

    Herausforderung angenommen! ;-)

    .. gewonnen ...
    Heute ist meine Zulassungsnummer angekommen ... am 12.5. beantragt; bei Registerart Unfug angegeben und handschriftlich gestrichen ...

    Grüß Gott,

    Ich habe am 8.5.2014 online Zulassung beantragt - musste es auf Papier drucken und versenden und erhielt die Nummer am 16.6.2014. (also rasend schnell)


    Franz Knoop

    Na da hält das BZSt doch mal. was es verspricht, Registrierung und Antrag können mehrere Wochen in Anspruch nehmen!

    ...ich warte noch...

    LG Sabine Müller

  • Sabine Müller
    21.06.2014 16:39 Uhr

    Hallo KiStAM-Mitgeplagte, hier Neues aus den FAQ's des BZSt:

    "Muss eine 1-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gesellschafter-Geschäftsführer konfessionslos ist bzw. einer Religionsgemeinschaft angehört, die das Recht Kirchensteuern zu erheben, nicht wahrnimmt wie z.B. muslimische Religionsgemeinschaften oder russisch-orthodoxe Religionsgemeinschaften, sich dennoch zum Verfahren zulassen?

    Das automatisierte Verfahren zur Erhebung der Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer dient dazu, den Angehörigen steuererhebender Religionsgemeinschaften einen einfachen und unbürokratischen Weg zur Erfüllung ihrer kirchensteuerlichen Pflichten anzubieten. Dafür haben die Kirchensteuerabzugsverpflichteten zur Sicherstellung des zutreffenden Kirchensteuerabzuges erforderlichen Abfragen beim Bundeszentralamt für Steuern durchzuführen. Erster Schritt ist, dass sich die Kirchsteuerabzugsverpflichteten beim Bundeszentralamt für Steuern für den Abruf des Kirchensteuermerkmales zulassen. Die Zulassung zum Verfahren ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn der Kirchensteuerabzugsverpflichtete sicher ausschließen kann, dass eine Kirchensteuer abzuführen ist. Sicher ist der Ausschluss aber nur dann, wenn der Alleingesellschafter-Geschäftsführer als einzige natürliche Person des Kirchsteuerabzugsverpflichteten keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört oder konfessionslos ist und bleibt. Sowie dem Kirchensteuerabzugsverpflichteten eine zweite natürliche Person angehört, hat sich die Kapitalgesellschaft beim BZSt zum Verfahren zuzulassen und die Kirchensteuermerkmale abzufragen."

    Die ein oder andere 1-Mann-GmbH dürfte doch damit aus diesem Anmelde-Abfrage-Wahnsinn raus sein.

    Mit besten Grüßen
    Sabine Müller

  • Jutta Schulz
    25.06.2014 12:53 Uhr

    Hallo Newsgroup-Leser,

    ich habe eine verfahrenstechnische Frage:

    Es ist ein Zugang zum BZStOnline-Portal (BOP) erforderlich, der auch mit einem bestehenden Elster-Zertifikat möglich ist (s. Schritt 1 Datev-Checkliste Dokument 1050254).

    Im Schritt 2 logt man sich im BOP ein, ruft das Formular "Antrag auf Zulassung zum Verfahren...."auf, füllt dieses mit den Unternehmensdaten, druckt es aus und schickt es unterschrieben per Post an das BZSt.

    Kann mir jetzt jemand bitte plausibel erklären, warum wir als Steuerberater dieses Formular nicht unter unserem Zugang zum BOP (unter Verwendung unseres Zertifikates kommen wir da ja rein) mit den Daten des Mandaten füllen, das rückübermittelte Dokument ausdrucken und dem Mandanten zur Unterschrift weiterleiten können, so dass der Mandant uns am Ende nur die Verfahrenskennung weiterleiten muss?

  • Christine Haumaier
    25.06.2014 16:18 Uhr
    Zitat von Jutta Schulz

    Kann mir jetzt jemand bitte plausibel erklären, warum wir als Steuerberater dieses Formular nicht unter unserem Zugang zum BOP (unter Verwendung unseres Zertifikates kommen wir da ja rein) mit den Daten des Mandaten füllen, das rückübermittelte Dokument ausdrucken und dem Mandanten zur Unterschrift weiterleiten können, so dass der Mandant uns am Ende nur die Verfahrenskennung weiterleiten muss?

    Das würde mich auch brennend interessieren. Wir haben es vor einigen Tagen testweise bei einem Mandanten probiert der dies selbst leider nicht erledigen konnte (kein PC, kein Witz..!).

    Viele unserer GmbH´s haben selbst kein ELSTER-Zertifikat, über den bürokratischen Aufwand der ganzen Sache mag ich hier gar nichts mehr schreiben. Daher wäre die Erledigung über den Kanzlei-BOP-Zugang eigentlich die einfachste Lösung....

    Viele Grüße
    Christine Haumaier

  • Andreas Hofmeister
    25.06.2014 16:25 Uhr

    In Anbetracht der Tatsache, dass wir als Berufsangehörige alle das gleiche Problem zu haben scheinen, wäre das doch mal eine Aufgabe an unsere Funktionäre bei den Kammern und Verbänden, dieses Bürokratiemonstrum halbwegs zu bändigen!

    Letztendlich bleiben wir auf der Arbeit sitzen und müssen dies dann dem Mandanten gegenüber auch noch rechtfertigen!

    Hätte man da seitens der o.a. Verbände nicht vor Jahren schon Einfluss nehmen können?

  • Witte Frank
    25.06.2014 18:28 Uhr

    Hallo,
    hier die BT-Drucksache zu diesem Thema u.a. mit den Stellen, die hierzu Stellung nehmen konnten. Auf Seite 18 dann Ausführungen zum neuen Verfahren. Dies war am 26.11.2011! BT-Drs. 17/7524.
    Hier wäre interessant zu wissen, was die Bundessteuerberaterkammer hier vorgebracht hat. Obwohl dies an dem jetzigen Zustand nichts ändern wird.
    Viel Spaß beim Lesen und Ärgern!
    Frank Witte

  • Willi Müller
    25.06.2014 19:02 Uhr

    Hallo Herr Franke,
    Danke für diese Info.
    Besonders verrückt ist ja die Darstellung der finanziellen Folgen dieses Irrsinns. angeblich werden die Unternehmen um 4,582 Mio. EUR entlastet:
    Kosten:
    1,235 Mio.: Abfrage der KiStmerkmale (Regelabfrage)
    19,170 Mio.: Abfrage der KiStmerkmale (Anlassabfrage bei Versicherungsverträgen)
    2,268 Mio.: Information der KiStschuldner durch den KiSt Abzugsverpflichteten auf die bevorstehende Datenabfrage beim BZSt
    Ersparnis:
    -27,255 Mio: Anmeldung der KiSt beim Steuerabzug auf Kapitalerträge (Verzicht auf bisheriges Verfahren)

    Da kann man der Linken ja ausnahmsweise (!) mal zustimmen (S. 9):
    Die Fraktion DIE LINKE unterstrich, diese Regelung mache einmal mehr deutlich, dass es sich bei der Abgeltungsteuer um einen Fremdkörper im deutschen Steuerrecht handele. Die versprochene Vereinfachung sei keineswegs eingetreten. Daher müsse nicht die Abgeltungsteuer weiterentwickelt, sondern abgeschafft werden.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Christine Haumaier
    26.06.2014 11:41 Uhr

    Guten Morgen,

    trotz dem ganzen Wahnsinn würde mich die Beantwortung der Frage von Frau Schulz wirklich interessieren:

    Dürfen wir als Kanzlei über unsere BOP-Zertifikat den ganzen Mist für unseren Mandanten beantragen?

    VG
    Christine Haumaier

    PS: Warum muss der Antrag überhaupt elektronisch über eine Zertifikat gestellt werden und dann zusätzlich nochmals auf Papier???

  • Jutta Schulz
    26.06.2014 13:41 Uhr

    Diese Frage hatte ich bei der Hotline des BZSt gestellt - der freundliche Herr in der Leitung meinte dazu, dass er das auch nicht wüsste, warum das so sei, es wäre vom BZSt so vorgegeben. Die Frage hätten sich die Mitarbeiter dort auch schon gestellt.

    Diese Antwort brache mich dann tatsächlich auf die rein technische Frage: Was passiert denn mit dem Antrag, wenn wir den über unseren Kanzlei-Zugang unter Verwendung unseres Zertifikates erzeugen?

    Vielleicht ist auch jemand aus dem DATEV-Team in der Lage, die Antwort zu liefern.

  • Christine Haumaier
    26.06.2014 17:17 Uhr

    Liebe Newsgroup,

    kurze Zwischenfrage: Wie sieht diese "Verfahrenskennung" überhaupt aus und wie bekommt man diese übermittelt (Mail, Post,...) ?

    Vielen Dank!

  • Willi Müller
    26.06.2014 18:06 Uhr

    Liebe Frau Haumaier,
    das Bundeszentralamt schickt einen "netten" Brief...
    Viele Grüße Willi Müller


    Zulassung zum Verfahren Kirchensteuerabzug

    Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
    vielen Dank für die Übermittlung Ihres Zulassungsantrages. Mit diesem Schreiben wird Ihnen die
    Zulassungsnummer für das Verfahren Kirchensteuerabzug mitgeteilt, die Sie zur Übermittlung der
    Daten benötigen.
    Ihre Zulassungsnummer lautet: XXXXXXXXXXX
    Bewahren Sie dieses Schreiben gut auf. Sie benötigen diese Zulassungsnummer bei jeder
    Datenübermittlung. Bitte behandeln Sie diese Information vertraulich.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bundeszentralamt für Steuern