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KiSt-Abzugsverfahren BZSt-Nr

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    Einträge 31-45 / 150

    Seite 3 von 10

  • Christine Haumaier
    27.06.2014 10:03 Uhr

    Guten Morgen,

    lieber Herr Müller, herzlichen Dank für die Info. Sie sind wie immer die "gute Seele" der Newsgroup.

    Habe gestern aus purer Langeweile (hahahah) bei der Hotline des BZSt angerufen, wurde vom Technischen Support zur Bürger-Hotline verwiesen und dann wieder zurück und bin nun irgendwie nicht schlauer als vorher....

    Frage 1: Warum muss der Antrag elektronisch über eine Zertifikat gestellt werden und dann zusätzlich nochmals auf Papier?
    Antwort: Unwissenheit, aber sie denkt zum einen muss die Unterschrift im Original vorliegen (...interessant, die ESt kann über Elster auch "nur" elektronisch unterschrieben werden...) und zum anderen müsste der Mitarbeiter beim BZSt ohne elektronische Daten ja alles per Hand vom Papierantrag in die EDV übernehmen....

    Frage 2: Was passiert wenn wir den Antrag über unseren Kanzlei-Zugang für den Mandanten beantragen:
    Antwort: "Gute Frage, aber ich denke das ist technisch gar nicht möglich" (Doch ist es, habe ich heute erst ausprobiert.) "Ok, dann ist es technisch möglich aber nicht im Sinnes des BZSt"

    Ich werde jetzt einfach mal abwarten was passiert. Vielleicht bekomme ich eine böse Mail vom BZSt, vielleicht steht die Polizeit vor unserer Tür, vielleicht aber bekommt auch der Mandant die Verfahrenskennung per Post zugeschickt und alle sind glücklich...

    Jetzt stelle ich mir nur noch die Frage: Wer denkt sich so einen WAHNSINN bitte aus?

  • Big Brother
    27.06.2014 10:03 Uhr

    Was zu diesem Thema noch anzumerken ist:
    Ab Ende Oktober liegen der Finanzverwaltung durch die Regelabfrage maschinell auswertbar (ID Nr und Geburtsdatum) zu allen Steuerpflichtigen Informationen dazu vor, bei welcher deutschen Bank Konten unterhalten werden, an welcher GmbH/UG/AG man beteiligt ist und bei welcher Lebensversicherung Verträge bestehen. Diese Datenbank wird zukünftig jährlich durch Banken, Steuerberater und Gesellschaften aktualisiert und wird unter dem Deckmäntelchen "Kirchensteuerabzug" erstellt.
    Tatsächlich sind davon nicht nur Kirchensteuerpflichtige betroffen, sondern alle Steuerpflichtige, egal ob ein Widerspruch erfolgt ist oder nicht.
    Durch einen Widerspruch erhalten die örtlich zuständigen Finanzämter diese Informationen sofort (egal ob Kirchenmitglied oder nicht). Ansonsten sicherlich auch auf Nachfrage beim Bundeszentralamt.
    Ermittlungstätigkeiten sind vorstellbar z.B. auch bei nicht kirchensteuerpflichtigen Steuerpflichtigen, die die Günstigerprüfung beantragt haben und bei denen noch andere Bankverbindungen bestehen könnten oder in Erbschaftsteuerfällen, bei denen die Veränderungen der Bankverbindungen zwischen Regelabfrage und Todestag Interesse hervorrufen ...

  • Jutta Schulz
    27.06.2014 12:21 Uhr

    Guten Morgen, Frau Haumaier,

    genau den Gedanken hatte ich auch - Versuch macht kluch.

    Ich würde mich freuen, wenn Sie uns die Antwort vom BZSt hier im Forum mitteilen werden - ich versuche es auch einfach mal.

  • Johannes Maier
    27.06.2014 14:12 Uhr

    Hallo Frau Schulz, hallo Frau Haumaier, hallo Newsgroup,

    wir haben nochmal beim BZSt nachgefragt, ob eine Vertretung bei der Anmeldung zum Kirchensteuerabzugsverfahren möglich ist.

    Lt. Antwort vom BZSt ist bei der Zulassung zum KiStA-Verfahren eine Vertretung nicht vorgesehen. Die Verwendung eines Zertifikats (z. B. Steuerberater) für mehrere Unternehmen ist nicht möglich.

    Das entspricht der in unserem Dokument 1036645 unter Abschnitt 4.1 veröffentlichten Aussage:

    "Es ist rechtlich nicht möglich, dass Dritte (z. B. Steuerberater, DATEV) die Registrierung beim BZSt und das Zulassungsverfahren zum Kirchensteuerabzugsverfahren für die Gesellschaft übernehmen. Die Möglichkeit der Vertretung besteht insoweit nicht."

    Hier der genaue Wortlaut der Antwort vom BZSt:

    "Bei der Zulassung zum Verfahren ist eine Vertretung nicht vorgesehen. Ein Zulassungsantrag für ein Unternehmen/Mandant muss über ein Zertifikat (ELSTER oder BOP) gestellt werden (ein Unternehmen - ein Zertifikat - ein Antrag). Die Verwendung eines Zertifikates für mehrere Unternehmen ist nicht möglich.

    Bei der späteren Abfrage der Steueridentifikationsnummern und der Kirchensteuerabzugsmerkmale ist eine Datenlieferung durch Dritte (z.B: Steuerberater, Rechtsanwalt) möglich. Zu diesem Zwecke benötigt der Einlieferer ebenfalls eine Zulassung zum Verfahren. Sofern Sie als Steuerberater ausschließlich Daten für Ihre Mandanten übermitteln werden, ist eine Zulassung als Datenübermittler ausreichend. Sollten Sie ggf. auch Anfragen für Ihre eigene Gesellschaft vornehmen wollen, ist eine Zulassung als Kirchensteuerabzugsverpflichteter (KISTAV) notwendig. Diese Zulassung berechtigt Sie dann sowohl Abrufe für Ihre eigene Gesellschaft, als auch für Ihre Mandanten vorzunehmen."


    Zur Frage: Warum muss der Antrag elektronisch und dann zusätzlich auf Papier gestellt werden?

    So ist es im entsprechenden Kommunikationshandbuch vom BZSt festgelegt worden.

    Das Kommunikationshandbuch mit dem offiziellen Titel:
    "Kirchensteuerabzug auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge (§ 51a EStG) - KiStA - Kommunikationshandbuch Teil I Registrierung und Zulassung, Datenübermittlung"
    ist im Internet auf den Seiten des BZSt veröffentlicht.

    Mit freundlichem Gruß

    Johannes Maier
    DATEV eG

  • Willi Müller
    27.06.2014 17:24 Uhr

    Hallo Herr Maier,
    vielen Dank für Ihre Mühe der Erläuterung:
    Aber dass irgend jemand im Finanzministerium diesen "Wahnsinn" auch noch schriftlich niederlegt hat, ist keine Begründung für den Vollmachtsunfug ... (ELSTAM Daten, die viel mehr persönliche Daten - auch das KiSt Merkmal - umfassen, bekomme ich ganz ohne Vollmacht und Registrierung; für die Abfrage des KiSt Merkmals müssen sich Mandant und StB einzeln registrieren, aber der betroffene Steuerpflichte muss nicht zustimmen ...)
    Die Frage hier in der Newsgroup war auch keine Kritik an der DATEV :-)
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Ralph W. Pesch
    29.06.2014 23:30 Uhr

    Vielleicht sind ja die folgenden Informationen hilfreich:

    Bei so einem unsinnigen, unabgeleiteter, bürokratischen und im wesentlichen nur die Verwaltung wieder einmal beschäftigenden Verfahren muss die 1. Frage lauten, was passiert eigentlich, wenn man sich verweigert. Antwort: Nichts! Im einzelnen:

    1. Selbstverständlich hat der Berufsträger seine Mandanten entsprechend zu informieren. Damit kommt er seinen berufsrechtlichen Pflichten nach.

    2. Zu diesen Verpflichtungen gehört auch, darüber zu informieren, was denn schlimmstenfalls passieren kann, wenn man sich als Mandant an diesem Chaos, was die nächsten 24 Monate nicht überleben wird, nicht beteiligt.

    3. Hierzu gehört die Erkenntnis, dass es faktisch keine Kirchensteuerhinterziehung gibt. Die Kirchensteuer ist nach dem BGH keine Steuer iSv. § 3 Abs. 1 AO (BGH vom 17.4.2008, 5 StR 547/07), so dass die Kirchensteuer grds. nicht dem Anwendungsbereich von § 370 AO unterfällt. Einzige Ausnahme hiervon ist das Land Niedersachsen: Hier hat man nach § 6 Abs.1 Nds. KiStRG in landesrechtlicher Kompetenz die Vorschriften von §§ 369 ff. AO auf die Kirchensteuer für anwendbar erklärt. Hierbei handelt sich um ein Antragsdelikt gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 KiStG, so dass die Religionsgemeinschaften insoweit einen Strafantrag zu stellen hätten, was u.E. noch nie erfolgt ist. Das ist auch logisch, denn jeder hätte ja die Möglichkeit aus der Kirche auszutreten.

    4. Des weiteren sieht das BMF nach Auskunft des BZSt derzeit keinerlei Sanktionen vor. Was sollte das auch bitte schön sein?

    Ergo: Hinweis an die Mandanten, man kann, muss aber nicht jeden Schwachsinn der öffentlich-rechtlichen Mittelverschwender mitmachen!

    Viele Grüße aus Köln
    Ralph W. Pesch

  • Christine Haumaier
    02.07.2014 13:48 Uhr

    Liebe Newsgroup,

    wo genau mache ich dann im Septemper eigentlich die Regelabfrage?
    Funktioniert das innerhalb der DATEV-Programme oder muss ich mich hier über das BZSt-Portal einloggen?

    HG
    Christine Haumaier

  • Besserwisser Dirk
    02.07.2014 22:44 Uhr

    Im elsterportal unter der rubrik
    Unsinn Regelabfrage.

  • Ute Höpfner
    07.07.2014 17:53 Uhr

    Hallo Frau Haumaier,

    die Regelabfrage erfolgt direkt über das BZStOnline-Portal.

    Zitat aus dem Dokument Kirchensteuerabzugsverfahren ab 2014 :

    "Nach derzeitiger Planung ist keine Unterstützung bei der im Zeitraum 01. September bis 31. Oktober 2014 vorgeschriebenen Abfrage der Kirchensteuerabzugsmerkmale beim BZSt durch Programme der DATEV vorgesehen.
    Momentan wird in Abstimmung mit dem BZSt die Realisierung einer besseren Unterstützung für die Abfrage von Gesellschaften mit einer hohen Anzahl von Gesellschaftern/Kapitalertragsempfängern untersucht. Sobald hierzu Erkenntnisse vorliegen, werden wir an dieser Stelle informieren."

    Mit freundlichem Gruß

    Ute Höpfner
    DATEV eG

  • ach so
    07.07.2014 18:50 Uhr

    Hallo Frau Höpfner,
    können Sie sich vorstellen, was Mandanten antworten, wenn deren Steuerberater ihnen sagt, dass sie sich doch bitte selbst um diese Abfrage kümmern sollen, da die DATEV hierfür keine Lösung für ihre Steuerberater, Mandanten, Kunden oder Genossen anbietet???

    Zitat von Ute Höpfner

    "Nach derzeitiger Planung ist keine Unterstützung bei der im Zeitraum 01. September bis 31. Oktober 2014 vorgeschriebenen Abfrage der Kirchensteuerabzugsmerkmale beim BZSt durch Programme der DATEV vorgesehen."

    Vielleicht können Sie dem Vorstandsvorsitzenden der DATEV, der in dem Werbeflyer für seine jährliche Pflichtvorlesung Vorlesung mit Abendessen
    schreibt: "Die DATEV e.G. ist Softwarehaus und der IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sowie deren Mandanten. Beispiel gefällig? " ausrichten, dass diese Nichtumsetzung der Anforderungen an eine programmtechnische Lösung der Abfrage ein schlechtes Beispiel darstellt.

  • Rolf Hein
    07.07.2014 19:36 Uhr

    Hallo Frau Höpfner,

    es ist immer "toll", wenn jemand anonym unter Pseudonym und unter Nichtbeachtung der umfangreichen Beiträge zuvor vom Leder zieht ...

    Hätte der/die "hochgeschätzte" ach so nämlich den Thread und die Parallelbeiträge verfolgt, dann wüsste er/sie, dass es nicht um ein "Nichtwollen seitens DATEV", sondern schlicht darum geht, dass seitens der bestehenden Verfahrensvorgaben via BZSt niemand an StB/WP/RA und deren Mandanten gedacht hat, als das Verfahren so wie nun mal gerade ist in die Welt gesetzt wurde.

    Wo hieraus ein Bezug zu den Äußerungen von ach so in deren/dessen letztem Absatz hergestellt werden kann, entzieht sich meiner Fantasie ...

    MfG


    R. Hein

  • Edmund Rehm
    08.07.2014 10:18 Uhr

    Guten Morgen Herr Hein,

    ich stimme Ihnen zu. Ich habe bereits mehrfach den Vorschlag an die Datev gerichtet, das Forum wieder zu schließen, damit wir künftig von derartigen Beiträgen verschont bleiben.

    Ich habe gestern das BZSt angeschrieben und darum gebeten, noch in diesem Jahr, d.h. ab dem 01.09., den technischen Abruf mittels des Datev - Programms zu ermöglichen.
    Über das Ergebnis werde ich berichten.


    Freundliche Grüße, Edmund Rehm

  • Sabine Storberg
    08.07.2014 11:14 Uhr

    Hallo Herr/Frau "ach so",

    Sie können mir glauben, dass auch wir Kollegen des VR (Ausschuss II) gemeinsam mit der DATEV alles versucht haben eine für die Kollegen erträgliche Form der Abfrage zu erreichen.
    Es gab ein Treffen mit der BUKA und DSTV beim BFM, leider ohne Erfolg . Dann habe ich bei den Kirchen versucht Unterstützung für unseren Berufsstand zu erhalten, auch ohne Erfolg. Immer unterstützt dabei von den Mitarbeitern der DATEV, die selbst nichts unversucht gelassen haben.
    Es wird hoffentlich noch Erleichterungen für unseren Berufsstand geben, aber sonst müssen wir halt mal hinnehmen, dass auch die DATEV die Welt nicht drehen kann. Etwas programmiert hätten sie sicher gerne für uns.
    Lieber "ach so" hätten Sie sich etwas mehr mit dem Thema befasst bevor Sie hier Kritik äußern, dann wüssten Sie auch, dass Herr Prof. Kempf sich persönlich in dieser Angelegenheit sehr stark für unseren Berufsstand eingesetzt hat. Ich denke, hier wäre mal eine Entschuldigung fällig!

    Sabine Storberg (Koordinatorin VR Ausschuss II Lohn/Steuern)

  • ach so
    08.07.2014 11:36 Uhr

    Hallo Frau Storberg,
    Danke für Ihren Beitrag. Unter diesen Umständen entschuldige ich mich natürlich und danke für Ihren Einsatz.
    Wenn solche Informationen des Vertreterrates über seine Arbeit regelmäßig erfolgen würden, wäre vielleicht auch manche andere "Meckerei" hier in der newsgroup unterblieben.
    Ein Vertreterratsforum würde ich sehr begrüßen.

  • Ralph Maier
    08.07.2014 12:14 Uhr

    Hallo NG,

    das KiSt-Abzugsverfahren haben wir recht zeitig an unsere betroffenen Mandantinnen kommuniziert.

    Konfessionslose Gesellschafter sehen keinen Handlungsbedarf und von den verbliebenen "Konfessionären" haben zwischenzeitlich viele dem Kirchensteuerabzug Einhalt geboten und waren auf dem Standesamt zum Austritt vorstellig. Ausnahmslos nahmen diese das diskutierte KiSt-Abzugsverfahren als Entscheidungshilfe und zum Anlass den lange getragenen Austrittsgedanken nun umzusetzen.

    Ist zwar nicht der offizielle Weg der Problemlösung, aber er geht auch und mangels Steuerhinterziehungstatbestand wird Sanktionen relativ gelassen ins Auge gesehen.

    Ach ja und dann bleibt noch eine kleine Minderheit an "Konfessionären" übrig, denen es schlichtweg egal ist und nichts unternehmen werden, da sie der Meinung sind "man muss ja nicht jeden Quatsch mitmachen".

    Ich persönlich werde nicht zum verlängerten Arm des BZSt um dessen aberwitzige Gedanken umzusetzen; schon gar nicht, wenn ich als "Nervensäge" das Mandat gefährde.

    Ich sehe keine plausiblen Grund, warum ich meinen Mandantinnen bzw. deren Geschäftsführer davon überzeugen soll, den vorgegebenen Weg zu gehen, wobei ich Wert darauf lege, meinen Mandanten möglichst alle Tätigkeiten abzunehmen, soweit mir dies möglich ist.

    Wir haben erst jüngst mit VDB wieder ein Verwaltungsmonster auf unsere Mandanten losgelassen, obwohl wir bereits allumfassend, VDB eingeschlossen, über Individualvollmachten berechtigt waren.

    Es ist an der Zeit mit dem Unfug aufzuhören.

    Ach ja, die Kirche hat sich mit KiStAM m.E. und dem Thema des Beitrages nach meiner Meinung ein Eigentor geschossen.

    Mein Beitrag beinhaltet in keinster Weise fachliche oder sachliche Tipps zur Umsetzung der Problematik, sondern soll vielmehr aufzeigen, wie die Meinung "an der Front" dazu ist.

    Gruß R.Maier

    p.s.: Mir graust es schon davor, die Kfz-Steuer-Anrechnungen in der PKW-Maut prüfen zu müssen. Es kommt auf uns zu !