Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

Zurück zur Foren-Übersicht Zurück zum Forum

KiSt-Abzugsverfahren BZSt-Nr

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 61-75 / 150

    Seite 5 von 10

  • Johannes Maier
    22.07.2014 16:18 Uhr

    Hallo Frau Haumaier,

    das Einverständnis zu einer Anlassabfrage kann formlos eingeholt werden. Uns ist kein vorgeschriebenes Muster dafür bekannt.

    Wir planen, im Programm Kapitalertragsteuer 2015 einen Serienbrief dazu zur Verfügung zu stellen.

    Mit freundlichem Gruß

    Johannes Maier
    DATEV eG

  • Sabine Müller
    22.07.2014 19:45 Uhr

    Hallo Hr. Rüdgel,

    ohne Schritt 1.1 bekommen Sie Ihre BZSt-Nr. und Ihr BZSt-Geheimnis nicht und können die Registrierung im BOP Schritt 1.3 nicht machen.

    Hallo Newsgroup,

    alle meine Post vom BZSt ist vom Postausgangsdatum bis zum Posteingang gute 3 Wochen unterwegs. Fährt da die Postkutsche nur einmal im Monat? Ist das bei anderen auch so? Dadurch dauert dieses ganze Prozedere wirklich ewig.
    Den Antrag für unsere eigene Verfahrenskennung hab ich am 26.5. abgeschickt. Das Schreiben vom BZSt hat den 24.6. und eingegangen im Büro ist es am 16.7. - Da fehlen mir die Worte.

    Mit den neuesten FAQ-Entwicklungen kommt das BZSt den 1-Mann-Gesellschaften und den "noch nie ausgeschüttet und auch nicht vor"-Gesellschaften immer mehr entgegen, aber warum diese Erläuterungen keinen verbindlichen Charakter haben, verstehe ich nicht so recht.

    Vielen Dank Hr. Maier für Ihre Infos! Eine Briefvorlage für die Anlassabfrage begrüße ich sehr.

    Mit besten Grüßen
    Sabine Müller

  • Gerald Rüdgel
    23.07.2014 11:59 Uhr

    Hallo Frau Müller,

    aber die BZSt-Nr und das BZSt Geheimnis benötige ich doch nicht für den Abruf.

    Das Login erfolgt über den Account (Checkliste ab 1.3) und hier ist dann auch möglich den Antrag auf Zulassung zum Verfahren zu stellen.

    Wer hat hier noch Erfahrungen?

    Gruß

    Gerald Rüdgel

  • Uwe Lutz
    23.07.2014 13:31 Uhr

    Hallo Herr Rüdgel,

    für den Abruf benötigen Sie dies nicht.

    Aber für die Registrierung unter Punkt 1.3 benötigen Sie entweder ein Elster-Zertifikat oder ein BOP-Zertifikat.

    Viele Grüße
    Uwe Lutz

  • Gerald Rüdgel
    23.07.2014 15:01 Uhr

    Hallo Herr Lutz,

    mit der Registrierung unter Punkt 1.3 wird das Zertifikat (Datei) erstellt.
    Aber im Rahmen der Registrierung und Zertifikatserstellung ist die BZSt-Nr. auch nicht notwendig.

    Gruß

    Gerald Rüdgel

  • Sabine Müller
    23.07.2014 16:08 Uhr

    Hallo Hr. Rüdgel,

    Im BOP-Portal bei der Registrierung müssen Sie neben Ihren persönlichen Daten die BZSt-Nr. und das Geheimnis eingeben. Erst danach kommen die Schritte zur Aktivierung des BOP-Zugangs, Erstellen des Softwarezertifikats, Antrag zum Zulasdungsverfahren, Erteilung der Verfahrenskennung und dann der eigentliche Abruf des KiStAM. Sollte sich da nicht in den letzten Tagen grundlegend was verändert haben, brauchen Sie zwingend BZSt-Nr. und Geheimnis!

    LG
    Sabine Müller

  • Gerald Rüdgel
    23.07.2014 18:02 Uhr

    Hallo Frau Müller,

    dann müsste es möglich sein ein Elster Konto anzulegen (ohne BZSt-Nr) und dann damit den Antrag zum KiSt Abruf zu stellen.


    Gruß

    Gerald Rüdgel

  • Sabine Müller
    23.07.2014 19:20 Uhr

    Hallo Hr. Rüdgel,

    ja, das geht. Und auch schneller.
    Der einzige Nachteil am Zugang mit Elsteraccount ist, dass für die Abfrage nicht die Massendatenschnittstelle ELMA genutzt werden kann. Dabei zählen lt. BZSt Abfragen mit jeweils bis zu 1000 Datensätzen aber noch zur kleinen Abfragemenge.

    LG
    Sabine Müller

  • Franz Knoop
    23.07.2014 21:36 Uhr
    Zitat von Sabine Müller

    Hallo Hr. Rüdgel,

    ohne Schritt 1.1 bekommen Sie Ihre BZSt-Nr. und Ihr BZSt-Geheimnis nicht und können die Registrierung im BOP Schritt 1.3 nicht machen.

    Hallo Newsgroup,

    alle meine Post vom BZSt ist vom Postausgangsdatum bis zum Posteingang gute 3 Wochen unterwegs. Fährt da die Postkutsche nur einmal im Monat? Ist das bei anderen auch so? Dadurch dauert dieses ganze Prozedere wirklich ewig.
    Den Antrag für unsere eigene Verfahrenskennung hab ich am 26.5. abgeschickt. Das Schreiben vom BZSt hat den 24.6. und eingegangen im Büro ist es am 16.7. - Da fehlen mir die Worte.
    .

    Mit besten Grüßen
    Sabine Müller

    Grüß Gott,

    Offensichtlich ist die Finanzverwaltung noch nicht so schnell wie man an sich erwarten könnte.

    Ich habe am 16.06.2014 drei ID Nummern der Gesellschafter einer GmbH erfragt. Brauche ich ja ohne die ist für die GmbH kein Abruf der KIST Merkmale möglich.

    Antwort kam am 22.7.2014. Zwei ID Nummern erhalten die dritte kennt die Finanzverwaltung nicht, da soll ich den Gesellschafter fragen. Nur der wollte die mir noch nicht verraten, mal sehen wie sich das entwickelt. (Warum die Finanzverwaltung die ID Nummer nicht kennt, hat mir der Briefschreiber nicht gesagt)

    Übrigens der Mandant hat sich ein paar Tage vorher beim Portal anmelden wollen - das Schreiben mit den Daten hat er auch erst am 22.7. per Post erhalten. Der Zugang muss also auch noch eingerichtet werden ... Denn ohne seine Zugangsdaten kann ich als StBv nichts abrufen. An sich eine Zumutung aber das soll wohl so sein.

    Harzliche Grüße

    Franz Knoop

  • Horst Müller
    24.07.2014 18:56 Uhr

    Hallo DATEV, Kollegen und vielleicht auch Vertreter unserer Standesorganisationen und Verbände,

    noch bis vor wenigen Wochen wurden wir - als steuerliche Berater von Kapitalgesellschaften - damit gequält, dass wir
    unserer Mandanten und deren Gesellschafter über das KiStAM-Verfahren informieren,
    und diese Gesellschaften zur Registrierung im BZSt-Portal anhalten und unterstützen
    müssen.

    Das haben wir - mit dem erforderlichen Aufwand - getan und unsere Mandanten - weil ja Zeitdruck bestand - laufend erinnert und - weil die E-Mails mit dem BZSt-Geheimnis (was für ein Begriff :-) ) nicht zeitgleich versandt wurden (oder in einem Spam-Ordner verschwanden) - mit dem bestens erreichbaren Telefonservice und Endloswarteschleifen telefoniert und dabei die Inhalte der Anmeldungen unserer Mandanten wieder rezitiert.

    Nur um dann kürzlich die Ausnahmen (Alleingesellschafter-Geschäftsführer ohne Konfession, Komplementär-GmbH ohne Ausschüttungen und Ausschluss von Ausschüttungen durch Vertrag oder Beschluss) mitgeteilt zu bekommen.

    Genaugenommen könnte man da vor Wut platzen, dass es keiner der Institutionen (voran unsere Verbände und Kammern) gelungen ist, diese Ausnahmeregelungen bereits im Gesetzgebungsverfahren durchzusetzen.

    In Summa fallen ca. 50 % meiner Kapitalgesellschaften unter diese - auf den letzten Drücker veröffentlichten - Ausnahmen. Die dafür erforderliche Zeit hätte ich gerne meinen originären Berufspflichten gewidmet.

    Und die weiteren 50 % konnte ich auch über den Vorschlag der Vorredner hier lösen.
    Was allerdings zu spät kommt, da hier die Arbeit bereits erledigt ist. TOLL!!!

    Das war jetzt nötig zum Frustabbau.

    Schöne Grüsse an ALLE
    H. Müller

  • Hansen Hans
    26.07.2014 19:22 Uhr

    Grüzi
    ich habe offenbar Datenübermittler
    angekreuzt. Das ist offenbar falsch
    falls man seine Gmbh auch selbst
    abfragt. Nach 2 Monaten kam die
    Mitteilung dass das ganze Verfahren neu
    zu machen ist. Bin wieder beim
    Warten auf irgendein Geheimbrief.

  • Sabine Müller
    28.07.2014 03:40 Uhr
    Zitat von Johannes Maier

    Hallo Frau Müller,

    zu Ihrer Frage: Sind die FAQ des BZSt rechtlich verbindlich?

    Wir haben beim BZSt nachgefragt und folgende Antwort bekommen:

    "Die FAQ sind eine Orientierungshilfe der Finanzverwaltung mit klarstellendem Charakter zum Verfahren. Sie stellen keine abschließende rechtliche Beurteilung dar.
    Ein rechtsverbindliches BMF-Schreiben zum KiStA-Verfahren ist kurzfristig nicht zu erwarten. Sollte ein solches BMF-Schreiben aber kommen, wird es sich sicherlich aus dem FAQ-Katalog heraus entwickeln."

    Das heißt: Rechtlich bindend sind die FAQ nicht.
    Wohl aber auch: "Wer sich an die Inhalte der FAQ hält, macht nichts falsch."

    Mit freundlichem Gruß

    Johannes Maier
    DATEV eG

    "Wer sich an die Inhalte der FAQ hält, macht nichts falsch."

    Ist das die Aussage des BZSt oder die Auslegung der Datev???

    Und was soll das denn bedeuten? Ich mache nichts falsch, das jedoch nicht rechtsverbindlich ist. Wem nützt das???

    Bei der vielen (unbezahlten) Zeit, die mit der Beschäftigung mit KiStAM ins Land gegangen ist und den daraus resultierenden Mandanteninformationen und nach den jetzigen FAQs, nach denen für eine größere Zahl unserer Mandanten eine Registrierung unterbleiben könnte. Dazu die immer noch offene Frage nach Sanktionen, wenn Registrierung und Abfrage nicht erfolgen. Und der Aussicht, dass auch ohne Abfrage aus einer Tabelle das KiStAM für die KapESt-Erklärung ermittelt werden können soll. Lehne ich mich nun nach der strapaziösen Zeit der Mandantengespräche zurück und harre der Dinge die da kommen werden mit der KapESt-Erklärung 2015. Dann sehen wir weiter.

    VDB, VASt, BOP, KiStAM & Co. Ich komme nicht umhin mich zu fragen: handelt es sich hier um eine Verschwörung?
    Cui bono? Wer profitiert von der ganzen Sache? Muss man sich doch mal fragen!
    Die vielen Briefe mit Vollmachten für die VDB und die vielen Briefe im Rahmen des KiStAM-Verfahrens. Chapeau!, liebe Finanzverwaltung, für die enorme Umsatzgenerierung für die Post durch Briefmarkenverkäufe AUS DEM NICHTS und für die enorme Mehrarbeitsgenerierung für den steuerberatenden Beruf FÜR NICHTS.
    Und natürlich verstehen wir uns alle selbst auch als Aufklärer der Kindergeldmafia, die unseren Sozialstadt betrügt. Da ist die ehrenamtliche Mitarbeit doch selbstverständlich.
    (An dieser Stelle möchte ich Datev gern vorschlagen, hier im Forum emojis einzuführen, um unsere Gefühle noch verständlicher machen zu können. 😳😖😂 diese Zahlenkombinationen ergeben smileys mit zum Thema passenden Gesichtsausdrücken)

    Und da stelle ich auch die Frage, wo sind unsere Vertreter? the dark knight of Steuercity im Kampf um Gerechtigkeit???

    Gut's Nächtle! Und einen guten Wochenstart. Vielleicht mit einer neuen Folge: "Neues aus der Finanzverwaltung"

    Sabine Müller

  • Sabine Müller
    30.07.2014 16:09 Uhr

    Hallo Newsgroup, hallo Datev,

    ein Mandant hat mich um Unterstützung bei der Registrierung zum KiStAM gebeten.
    1-Mann-GmbH, konfessionslos, Ausschüttung eher unwahrscheinlich.
    Nach den neuesten FAQ's des BZSt könnte man ja meinen, dass in dieser Konstellation die Zulassung zum Verfahren nicht notwendig ist. Jetzt mangelt es ja den FAQ's an der Rechtsverbindlichkeit und es steht die Frage im Raum, ob die Übermittlung der KapESt-Anmeldung eventuell nur mit erfolgter KiStAM-Abfrage möglich sein wird.
    Gibt es da schon neue Erkenntnisse oder Entwicklungen?
    Ich bin da sehr ratlos, was ich den Mandanten raten soll!

    Liebe Grüße
    Sabine Müller

  • Johannes Maier
    30.07.2014 17:01 Uhr

    Hallo Frau Müller,

    die Aussage

    "Wer sich an die Inhalte der FAQ hält, macht nichts falsch"

    kam so vom BZSt. Wir geben die Informationen, die wir für Sie einholen, unverändert - und ohne unsere Interpretation - an Sie weiter.

    Auf den Internetseiten gibt das BZSt zu den Kontaktformularen für Bürger und Abzugsverpflichtete folgenden Hinweis:

    "Sollen Zuschriften oder Anträge Rechtswirksamkeit entfalten, bitten wir um Eingabe auf dem papierbasierten Briefpostweg."


    Zu Ihrer Frage von heute um 14:09 Uhr:

    Nein, uns sind keine neuen Erkenntnisse dazu bekannt.

    Mit freundlichem Gruß

    Johannes Maier
    DATEV eG

  • Sabine Müller
    30.07.2014 17:38 Uhr

    Aber ich habe brandneue Infos:
    Soeben rief ein Mandant an und teilte folgendes mit: das BZSt hat ihn angerufen und ihn zu seinem vorliegenden Antrag auf Zulassung zum KiSt-Abzugsverfahren befragt: 1-Mann-GmbH und Alleingesellschafter-Geschäftsführer? ja. Kirchenzugehörigkeit? nein. Daraufhin sagte die Dame vom BZSt, dass sie die Akte schließt und sich das Ganze für ihn erledigt hat.

    Hä, bitte was??? Das BZSt lässt in dieser Konstellation das Unternehmen gar nicht zum Verfahren zu und erteilt keine Verfahrenskennung?! Wäre ja zu begrüßen, aber ich kann's gerade nicht so richtig glauben.

    (Im vorliegenden Fall unseres Mandanten allerdings wird das Zulassungsverfahren auch noch weiter gehen, da es sich um eine treuhänderische Verwaltung handelt.)

    Mit besten Grüßen
    Sabine Müller