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KiSt-Abzugsverfahren BZSt-Nr

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    Einträge 91-105 / 150

    Seite 7 von 10

  • Sabine Müller
    09.09.2014 15:49 Uhr

    Hallo Hr. Hörteter,

    Ich denke, das ist dann ein Fall für die Anlassabfrage.
    Vorab muss dafür aber auch Registrierung- und Antragsprozedere durchlaufen werden.

    LG
    Sabine Müller

  • Jörg Flügel
    09.09.2014 16:52 Uhr

    Ich frage mich, wo ist unsere Lobby ?
    Wieso läuft das nicht mit Programmunterstützung durch DATEV ?
    Ich höre Marketingphrasen, ... digital und schneller, einfacher, usw.
    Hier würde es sich wirklich lohnen, ein Tool, welches mit dem BZST kommuniziert ohne deren umständliche Webseiten durchklicken zu müssen. Es nervt und kostet sinnlose Zeit.

    Liebes DATEV-Team macht weniger Lexinformdokumentenketten und mehr Tools.

  • Werner Schmitt
    09.09.2014 19:49 Uhr

    Hallo Herr Maier,

    wenn ich das richtig verstehe, muss Ihre GmbH sich zusätzlich selbst registrieren und die Anmeldung für Kistam durchführen. Erst danach ist eine Abfrage für Ihren Mdt. Über Ihr Konto möglich.

  • Sabine Müller
    09.09.2014 23:44 Uhr

    Hallo Hr. Schmitt, hallo Hr. Maier,

    so verstehe ich das auch.
    Ich habe letzte Woche - ganz pünktlich am 2.9. - die erste KiStAM-Abfrage gestartet. Als Datenübermittler für einen Mandanten mit eigener Verfahrenskennung und Kennung des Mandanten. Leider habe ich noch kein KiStAM vom BZSt erhalten. Das enttäuscht mich. Wie lange soll denn die Übermittlung dauern? Hat da jemand schon Erfahrungen sammeln können. Jetzt möchte ich doch das geheimnisvolle KiStAM auch endlich mal sehen!

    LG
    Sabine Müller

  • Ralph Maier
    10.09.2014 12:14 Uhr

    Hallo Herr Schmitt,

    nein ich denke nicht. Der Mandant muss sich defintiv nicht selbst registrieren.

    Das Antragsformular wird nach erfolgter Bearbeitung im Postfach meines BZSt-Onlinekontos abgelegt. Dieser Zugang im Postfach wird mir per E-Mail erinnert. Via angegeben Link logge ich mich ein und kann das Antragsformular, welches für meine Mandantin gefertigt wurde, als pdf oder html-Dokument lokal speichern.

    Dieses weist als Datenübermittler mich aus und weiterhin stehen oben rechts die Eingangsdaten auf dem BZSt-Server, die Transferticket-Nr. sowie das Erstellungsdatum. Weiterhin die Transferticketnummer nochmals vor der Anrede (an das BZSt):
    Sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige, dass der nachfolgend abgedruckte Antrag über das BZStOnline-Portal gestellt wurde und bitte um Bearbeitung.
    Adressat des Antrages ist das BZSt; Absender die Mandantin. Im Antrag muß ferner ein Verantwortlicher, in meinem Fall der Geschäftsführer der GmbH genannt, werden.

    Diesem habe ich den Antrag direkt als pdf zukommen lassen, mit der Bitte, diesen auszudrucken und unterzeichnet an den Adressaten zu versenden; als Absender des Antrages wird die Mandantin eingedruckt.

    Insofern wurde das Verfahren zu 99% von uns abgewickelt; außer der Unterzeichnung und Weiterleitung selbstverständlich.

    Eine Registrierung der Mandantin beim BZSt-Online ist daher nicht notwendig.

    Der Aufwand ist absolut überschaubar und je Mandant in wenigen Minuten erledigt, da der Antrag lediglich allgemeine Angaben zum Unternehmen abfragt; der Ablauf an sich selbsterklärend und einfach gestaltet ist.

    Der Ball ist nunmehr wieder auf der Seite des BZSt und wir werden schauen wie es weitergeht.

    Gruß R.Maier

    BZSt Onlineportal

  • Ralph Maier
    10.09.2014 12:15 Uhr

    ...

  • Werner Schmitt
    10.09.2014 13:42 Uhr

    Hallo Herr Maier, Hallo Datev,

    vielen Dank für Ihre Ausführungen.
    Die Datev Info Dokumente sagen hier etwas anderes.
    Der Mandant muss sich selbst registrieren und auch er den Antrag stellen. Nur der Abruf der Kistam ist durch den StB möglich.

    Es wäre schön Herr Maier wenn es so funktioniert wie von Ihnen geschildert. Das wäre ein erhebliche Vereinfachung.

    Hier bitte ich die Datev sich dazu zu äußern.

  • Ralph Maier
    10.09.2014 14:44 Uhr
    Zitat von Werner Schmitt

    Es wäre schön Herr Maier wenn es so funktioniert wie von Ihnen geschildert. Das wäre ein erhebliche Vereinfachung.

    Das hoffe ich doch auch und würde mich ebenso auf eine Stellungnahme freuen. Aber ich meine eben, dass wir doch die Zulassung für unseren Mandanten beantragen, damit dürfte dies doch erledigt sein...

    Vielleicht habe ich da auch was falsch gemacht und es funktioniert deswegen ;-)


    Gruß R. Maier

  • Werner Schmitt
    10.09.2014 15:45 Uhr

    So wird es aktuell durch die Datev kommuniziert


    Zitat von Dok.-Nr.: 1036465

    Vertretung durch Steuerberater


    Es ist rechtlich nicht möglich, dass Dritte (z. B. Steuerberater, DATEV) die Registrierung beim BZSt und das Zulassungsverfahren zum Kirchensteuerabzugsverfahren für die Gesellschaft übernehmen . Die Möglichkeit der Vertretung besteht insoweit nicht.
    Wenn Sie als Steuerberater die jährliche Abfrage der KiStAM für die Gesellschaft übernehmen möchten, dann müssen Sie sich (die Kanzlei) ebenfalls für das Bundeszentralamt für Steuern Online-Portal und für das Kirchensteuerabzugsverfahren anmelden. Beim Zulassungsantrag zum Kirchensteuerabzugsverfahren müssen Sie sich dann - einmalig als Kanzlei für alle Mandanten -als "Datenübermittler für Dritte" registrieren. Falls Sie als Steuerberatungsgesellschaft selbst Kirchensteuerabzugsverpflichteter sind, dann genügt eine Registrierung beim BZSt als Kirchensteuerabzugsverpflichteter - die Eigenschaft Datenübermittler für Dritte ist dann automatisch mit enthalten.

  • Ute Höpfner
    10.09.2014 16:04 Uhr

    Hallo Herr Maier, hallo Herr Schmitt,

    Herr Schmitt hat Recht - das zeigt auch das Zitat aus unserem Dokument zum Kirchensteuerabzugsverfahren ab 2014 .

    Jede Gesellschaft / jeder Mandant muss sich selbst beim BZSt registrieren und die Zulassung zum Kirchensteuerabzugsverfahren beantragen.

    Die Abfrage des Kirchensteuerabzugsmerkmals durch den Steuerberater ist möglich, wenn er sich zuvor selbst zum Verfahren registriert und angemeldet hat.

    Die Regelabfrage für das Jahr 2015 ist seit 1. September 2014 bis 31. Oktober 2014 möglich.

    Mit freundlichem Gruß

    Ute Höpfner
    DATEV eG

  • Werner Schmitt
    10.09.2014 16:12 Uhr

    Bleibt noch offen wie es möglich ist, dass Herr Maier über seinen Account einen Antrag auf Zulassung für seinen Mandanten stellen kann.
    Ich habe in letzter Zeit etwas Zweifel an den Aussagen der Datev Dokumente.

  • Willi Müller
    10.09.2014 16:20 Uhr
    Zitat von Ute Höpfner

    ... Herr Schmitt hat Recht

    aber Herr Maier ist zumindest moralischer Sieger ...., denn so ein Unfug ist mit normalem Menschenverstand schwer zu fassen. Warum muss der Mandant sich für die Zwangsabfrage registrieren lassen, wenn er diese gar nicht durchführen wird? (denn der StB macht das für ihn). Das liegt auf der Linie wie das Zustimmungserfordernis zur gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Übermittlung der USt Voranmeldungen (ist zwischenzeitlich still und heimlich in der Versenkung verschwunden.
    Langsam reicht der Unfug: ELSTAM, VaST, E-Bilanz, Steuerkontoabfrage....
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Ute Höpfner
    10.09.2014 16:25 Uhr

    Hallo Herr Schmitt,

    unsere Dokumente zum Kirchensteuerabzugsverfahren basieren ausschließlich auf den Informationen, die wir vom BZSt erhalten - teils mündlich, teils schriftlich.
    Dabei beziehen wir neben dem Kommunikationshandbuch auch die vom BZSt im Internet veröffentlichten Fragen und Antworten mit ein.

    Neue Erkenntnisse werden dabei umgehend in die Dokumente eingepflegt, sofern sie uns vom BZSt bestätigt werden.

    Mit freundlichem Gruß
    Ute Höpfner

    DATEV eG

  • Werner Schmitt
    10.09.2014 16:38 Uhr

    Hallo,

    so wie ich das sehe liegt hier ein großes Kommunikationsproblem vor.
    Nach den Angaben von Herrn Maier druckt er den Antrag aus aber der Mandant unterschreibt ihn.
    Somit liegt wohl keine rechtliche Vertretung vor.

    Frau Höpfner, bitte setzen Sie sich mit dem BZSt in Verbindung und klären das vorgehen ab. Vielleicht erhalten Sie dann neue Erkenntnisse die Sie mit uns Anwender teilen können.

    Es ist sehr arbeitsintensiv die Mandanten zur Registrierung zu bewegen.
    Sollte das jetzt nicht mehr nötig sein hätten wir uns einiges ersparen können.
    Nach allem Anschein scheint es wohl auch so zu sein.

  • Ralph Maier
    10.09.2014 17:47 Uhr

    Danke Herr Schmitt,

    genau so ist das.

    Den Antrag für meinen Mandanten elektr. gesendet und nach Eingang in meinem Postfach an Mandant als pdf weitergeleitet, der druckt ihn aus, unterschreibt und leitet ihn an das BZSt weiter.

    Jetzt sollte meine Mandantin wohl eine Verfahrensnummer bekommen. Wenn ich als Dritter den Abruf machen möchte benötige ich jedoch auch eine Verfahrensnummer und ich sehe im Moment noch keine rumliegen.

    Gruß

    p.s.: M.E. umfasst meine Individualvollmacht meines Mandanten sogar auch das Stellen dieses Antrages.
    D.h., ich hätte den Antrag auch i.A. für meinen Mandanten unterschreiben können und direkt an das BZSt schicken... Werde ich direkt beim nächsten versuchen.

    Vielleicht schafft man es dann wirklich mal, diese Unsinn ad absurdum zu führen.

    So jetzt werde ich mich noch fix schnell selbst (als Freiberufler) als selber Ausschüttenden beim BZSt registrieren...