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KiSt-Abzugsverfahren BZSt-Nr

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    Einträge 121-135 / 150

    Seite 9 von 10

  • Karl Hörterer
    19.09.2014 17:01 Uhr

    Hallo Herr Maier,
    aber wenn der KiSt-Abzugsverpflichtetet "nicht hat", passiert eben auch nichts. Nach Auskunft des LSWB in Bayern e.V., ist der Nichtabruf sanktionslos. Es passiert nichts. Dies würde auch keinen Sinn machen, wenn die KiSt-Abführung ansonsten ordnungsgemäß erfolgt.
    MfG
    Karl Hörterer

  • Ralph Maier
    19.09.2014 20:04 Uhr

    Hallo Herr Hörterer,

    wie ich in einem Beitrag hier zuvor bereits geschrieben habe, werde ich der Gefahr auch ins Auge sehen und zunächst "schmollend verweigern".

    Ich denke eben, der Gesetzestext verpflichtet eben zum Abruf, ungeachtet dessen, ob der Abzug später korrekt vorgenommen wird oder nicht.

    Ob die Verweigerung sanktionslos bleibt, ist abzuwarten.

    Möglicherweise wird das System noch nachgebessert, da der Status Quo unzumutbar ist.

    Gruß R.Maier

  • Ralph Maier
    26.09.2014 15:24 Uhr

    Hallo NG,

    leider muss ich verkünden, dass das "Experiment" gescheitert ist.

    Meine Mandantin wurde gestern vom BZSt angerufen und aufgeklärt, was ich getan hätte und wie es hätte gemacht werden müssen. Der "Verantwortliche" hat dem Herren des BZSt bei der Gelegenheit auch gleich mitgeteilt, was er jetzt eben in dem Gespräch tatsächlich verstanden hätte und was er von dem Verfahren hält.

    Jetzt müsse meine Mandantin unbedingt abwarten, bis er den schriftlichen "Ablehnungsbescheid" erhält, da sie "elektronisch" für einen neuen Antrag noch nicht "freigegeben" sei.

    Im Moment ganz klar: Selbstregistrierung durch den Mandaten - Registrierung des Stb - für den Abruf zwei Verfahrensnummern.

    Ich werde abwarten und der Dingen harren, die kommen.............................. Gruß R. Maier

  • Carmen Bethkenhagen
    26.09.2014 18:45 Uhr
    Zitat von Sabine Storberg


    ...
    Für größere Abfragebestände (geeignet vermutlich ab 10 Beteiligten) wird von der DATEV in Kürze die Möglichkeit zur Erstellung einer CSV-Datei zur Verfügung gestellt. Aus den gespeicherten Daten der Beteiligten in den Stammdaten kann dann eine Datei erzeugt werden, welche beim BZSt durch den Berater hochgeladen werden kann. ...

    Sabine Storberg StB Berlin, DATEV Vertreterrat Ausschuss II

    Sehr geehrte Frau Storberg,
    Hallo Newsgroup,
    Hallo DATEV,

    gibt es schon einen Zeitplan für das "CSV-Datei"- Projekt? Es wäre schön wenn die Möglichkeit zeitnah geschaffen würde, denn der September geht schon zu Ende und der Abruf sollte bald erfolgen.
    Die Schaffung einer solchen Datei wäre schon hilfreich. Die manuelle Erfassung von über 80 Beteiligten halte ich nicht für eine besonders attraktive Lösung;-)

    Viele Grüße,
    Carmen Bethkenhagen

  • Deutscher Steuerberatertag Ende Oktober
    26.09.2014 19:48 Uhr

    37. Deutscher Steuerberatertag am 27. und 28. Oktober 2014 in München
    Diskussionsrunde Steuern digital

    Thomas Eigenthaler (Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft)
    Prof. Dieter Kempf, StB (Präsident BITKOM, Vorstandsvorsitzender DATEV eG: interessante Reihenfolge im offiziellen Programm)
    Dipl.-Kfm. Wolfgang Mödder (StB, Kerpen)
    MD Michael Sell (Leiter der Steuerabteilung, Bundesministerium der Finanzen)

    Das könnte doch spannend werden ... wenn als Thema die Umsetzung der VASt, KISt Abzugsverfahren, ELSTAM, Wartung des BZSt online am 30.9.14 von 10 bis 18 Uhr (letzter Tag der Frist zur Einreichung von VSt Vergütungsanträgen), Erhöhung der Kosten durch E-Pauschale, Haftung des Beraters bei Steuererklärungen ohne Unterschrift ... auf die Agenda finden.
    Ich drücke Herrn Mödder die Daumen, dass er den Berufsstand bei den Berufsoptimisten gut vertritt.

  • Ina Mann
    26.09.2014 23:42 Uhr

    Guten Abend,

    ist ein KiSt Abruf notwendig wenn die GmbH-Anteile bei einer Betriebsaufspaltung im Betriebsvermögen des Einzelunternehmens gehalten werden?

  • Sabine Müller
    29.09.2014 01:53 Uhr

    Habe endlich mein erstes KiStAM erhalten. Hat auch "nur" gute 3 Wochen gedauert nach Abfrage. Insgesamt hat das ganze Prozedere mit Registrierung des Mandanten und parallel der eigenen Kanzlei 4 Monate gedauert. Da dieser Mandant aber nicht in der Kirche ist, ist das Abfrageergebnis: keine Angabe. Im Ergebnis bedeutet das doch, dass bei einer Ausschüttung und konfessionslosen Kapitalertragsempfängern bei der KapESt-Erklärung kein Unterschied besteht, ob Registrierung und Abfrage erfolgt ist oder nicht. Oder???
    Also irgendwie verstehe ich immer noch nicht, was das alles soll!

    Mit besten Grüßen
    Sabine Müller

  • Hansen Hans
    30.09.2014 08:48 Uhr

    Hallo
    die Antwort ist auf Papier. Was soll
    das denn.Wie kommt das jetzt ins
    Formular.elektronisch. Da müsste ja
    Datev prüfen, ob eine Abfrage stattfand.

  • Johannes Maier
    30.09.2014 12:27 Uhr

    Hallo Frau Bethkenhagen,

    derzeit sind wir mit der "csv-Datei" in der Testphase. Eine Bereitstellung ist voraussichtlich ab Mitte Oktober 2014 geplant.

    Mit freundlichem Gruß

    Johannes Maier
    DATEV eG

  • Hansen Hans
    30.09.2014 22:50 Uhr

    Hallo
    was muss ins kaest formular. Der 6 stellige Schlüssel
    und idnr. oder wird extra noch ein Schlüssel produziert
    damit man die Abfrage machen muss. Immerhin sind
    schon Millionen rausgeschmissen worden. Der riesige
    Beamtenapparat wird also noch etwas erfinden.
    Jeder Gesellschafter wird einzeln abgefragt und dann
    gibt es eine email Schwemme.

  • Christine Haumaier
    15.10.2014 14:09 Uhr

    Liebe NG,

    Zitat von Sabine Müller

    Habe endlich mein erstes KiStAM erhalten. Hat auch "nur" gute 3 Wochen gedauert nach Abfrage.

    Dauert das aktuell immer noch so lange?

    Wir hängen zeitlich etwas nach, haben gestern unsere ersten Anfragen gestellt. Auf welchem Weg erhält man denn nun überhaupt das KiStAM? Per Post oder per Mail? Hoffentlich direkt an den Datenübermittler, also die Kanzlei?

    Vielen Dank für die Hilfe,
    Christine Haumaier

  • Christine Haumaier
    17.10.2014 14:45 Uhr

    Hat hier ansonsten niemand Erfahrungswerte? (Sind wir die einzige Kanzlei die sich den Wahnsinn antut...?!?)

  • Willi Müller
    17.10.2014 16:00 Uhr
    Zitat von Christine Haumaier

    Sind wir die einzige Kanzlei die sich den Wahnsinn antut...?!?

    Liebe Frau Haumaier,
    nach meiner Registrierung haben wir den Wahnsinn für uns erst mal gestoppt und warten ab. Die Kirchensteuermerkmale aller potentiellen Ausschüttungsempfänger sind uns bekannt, also kann ja wohl nicht viel passieren. Vielleicht kann ja der Berufsstand= von uns finanzierte Steuerberaterkammern doch etwas erreichen (P.S.: Gestern habe ich mich auch noch einmal für die Überprüfung der Freistellungsbescheinigungen bei Elsteronline registrieren lassen müssen, für die VASt Freizeichnung auch noch mal mit der Berufsträgerkarte, ein Zertifikat für die USt VA habe ich auch schon ...)
    Herzliche Grüße
    Willi Müller

  • Ute Höpfner
    17.10.2014 16:24 Uhr

    Hallo Newsgroup,

    es gibt Neuigkeiten zum Kirchensteuerabzugsverfahren:

    "Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat den Zeitraum zur Regelabfrage verlängert . Während bislang der 31.10.2014 als letzter Abruf-Tag kommuniziert wurde, haben Unternehmen nunmehr einen Monat länger Zeit, die Kirchensteuerabzugsmerkmale (KiStAM) ihrer Gesellschafter einzuholen. Gemäß Mitteilung des BZSt "[...] werden die Schnittstellen jedenfalls auch im November 2014 Datensätze entgegennehmen und beantworten".
    Diese Nachricht verschafft allen Beteiligten ein wenig Luft. Insbesondere haben damit auch Unternehmen, die erst kürzlich den Registrierungsprozess angestoßen haben, noch die Möglichkeit, die für den Kirchensteuerabzug notwendige Abfrage rechtzeitig in trockene Tücher zu bekommen."

    Den kompletten Beitrag finden Sie hier.

  • Sabine Müller
    17.10.2014 16:26 Uhr

    Hallo Fr. Haumaier,

    nein, Sie sind nicht die einzige, die sich das antut.
    Lt. Kommunikationshandbuch des BZSt soll das Ergebnis der Abfrage mindestens 5 Werktage dauern. Aktuell sind es aber weiterhin mehrere Wochen.
    Die Form der Übermittlung des KiStAM hängt auch davon ab, in welcher Form Sie die Abfrage gemacht haben. Ich habe dazu das Onlineformular in unserem Kanzleiaccount (benötigt Zulassungsnr. Steuerberater und Zulassungsnr. Mandant) ausgefüllt. Dementsprechend kam die Antwort per EMail-Anhang im pdf-Format im Elster-Postfach unserer Kanzlei an.

    Mit besten Grüßen
    Sabine Müller