Sehr geehrte Frau Müller, Sehr geehrter Herr Daum,
gerne nehme ich noch zu Ihren Fragen Stellung.
Die Kommunikation zur Finanzverwaltung läuft über unser RZ. Auf die Erreichbarkeit der Server bei der Finanzverwaltung haben wir aber ebenso wenig Einfluss wie auf deren Kapazität. Die Finanzverwaltung hat das Ziel die Erreichbarkeit möglichst 7*24 Stunden zu gewährleisten. Allerdings können Verbindungsprobleme nie ganz ausgeschlossen werden.
GINSTER ist die Software/Datenbank der Finanzverwaltung. In der Vollmachtsdatenbank verwalten Sie Ihre Vollmachten, die perspektivisch auch an die Verwaltung übermittelt und in GINSTER abgelegt werden sollen. Ob sich dies in der Zukunft auch im ELSTER Online wiederspiegeln wird, können wir als DATEV nicht beantworten.
Der Abruf der VaSt-Daten aus dem ESt-Programm wird auch zukünftig, unter Beachtung
der genannten Voraussetzungen, funktionieren. Voraussichtlich ab Herbst wird es möglich sein, für mehrere Mandanten gleichzeitig die VaSt Daten abzurufen.
DATEV unterstützt dabei durch die Nutzung der VDB, die als Lösung des Berufsstandes angeboten wird. Das Freischaltcodeverfahren ist ein Verfahren der Finanzverwaltung und wird softwaretechnisch nicht unterstützt werden.
Auf Grund von Beschränkungen seitens der Finanzverwaltung können maximal 50 Steuerkonten (oder 75 Abfrageergebnisse) in einem Vorgang registriert (bzw. abgefragt) werden. Die maximale Anzahl von Steuerkonten kann unter Umständen kleiner als 50 sein. Dies ist unter anderem abhängig von der Anzahl der Untervollmachten sowie den Kapazitätsgrenzen seitens der Finanzverwaltung.
Das BMF hat nun das lange erwartete Schreiben zur Nutzung der amtlichen Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren für die ElsterKontoabfrage veröffentlicht.
Dieses können Sie hier im vollem Umfang nachlesen: http://www.datev.de/info-db/5235014
Berechtigungsmanagement für die so genannte vorausgefüllte Steuererklärung
Hier der wichtigste Auszug (Punkt 1):
Hat ein Steuerpflichtiger seinen Steuerberater entsprechend dem amtlichen Vollmacht-
Muster gemäß BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2013, a.a.O., in sachlicher und
zeitlicher Hinsicht uneingeschränkt zur Vertretung im Besteuerungsverfahren
bevollmächtigt, umfasst diese Bevollmächtigung rechtlich neben der Berechtigung zum
Abruf der bei der Finanzbehörde über den Steuerpflichtigen gespeicherten Daten im
Rahmen des Serviceangebots vorausgefüllte Steuererklärung auch die Berechtigung
für die Elster-Kontoabfrage. Eine Vollmacht ist in sachlicher und zeitlicher Hinsicht
uneingeschränkt erteilt, wenn die Standardvollmacht weder auf einen
Veranlagungszeitraum noch auf eine Steuerart begrenzt wurde, die Berechtigung für
das Erhebungsverfahren nicht aus-geschlossen und der Vollmachtnehmer berechtigt
ist, Untervollmachten zu erteilen.
Was uns noch nicht vorliegt sind die im Schreiben genannten Länderspezifika. Hierüber halten wir alle Kunden über die Info-DB sowie die üblichen Informationsmedien auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Ebert
DATEV eG