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    Einträge 1-6 / 6

    Seite 1 von 1

  • Keine Ahnung
    08.05.2014 18:32 Uhr

    Hilfe!
    Ich seh´ den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr!

    Also:
    Ich würde gerne mit dem Tool Vollmachtsdatenbank die Datenbank bestücken. Also habe ich das Tool geöffnet, testhalber einen Mandanten ausgewählt, exportiert und fertig gestellt.

    Und jetzt??

    Wo ist denn nun die Vollmachtsdatenbank? Wie lese ich die exportieren Daten ein?
    Wo findet sich denn nun eine "Gesamtanleitung" dazu?

    Danke für alle Hilfe, denn ich hab grad
    Keine Ahnung

  • Gerd Görtz
    08.05.2014 18:45 Uhr
    Zitat von Keine Ahnung

    Hilfe!
    Ich seh´ den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr!
    Danke für alle Hilfe, denn ich hab grad
    Keine Ahnung

    Ich habe damals auf der Kammer Homepage diese "Tool-Bank" importiert und eine nette Übersicht erzeugt. Das genaue Vorgehen wird bestimmt auch auf Ihrer Kammer VDB-VaSt-Seite erläutert.
    mfg Gerd Görtz

  • Keine Ahnung
    08.05.2014 19:22 Uhr

    Hallo Herr Görtz,

    danke für die schnelle Antwort.

    Verstehe ich Sie richtig: die Bestückung und Pflege der Vollmachtsdatenbank läuft über eine Anwendung der Steuerberaterkammer?

    Danke

  • Sabine Müller
    09.05.2014 00:00 Uhr

    Ja! Link zur Registrierung und Online-Anwendung der VDB sind auf den jeweiligen Stb-Kammer-Seiten zu finden.
    Da ich selbst die VDB nicht nutze, kann ich Ihnen leider das ganz genaue Vorgehen nicht erklären, aber ich empfehle Ihnen die Datev-Dokumente 1036447, 1080468 und 1080498.

    Mit besten Grüßen
    Sabine Müller

  • Stefan Ebert
    13.05.2014 12:32 Uhr

    Sehr geehrte Frau Müller, Sehr geehrter Herr Daum,

    gerne nehme ich noch zu Ihren Fragen Stellung.

    Die Kommunikation zur Finanzverwaltung läuft über unser RZ. Auf die Erreichbarkeit der Server bei der Finanzverwaltung haben wir aber ebenso wenig Einfluss wie auf deren Kapazität. Die Finanzverwaltung hat das Ziel die Erreichbarkeit möglichst 7*24 Stunden zu gewährleisten. Allerdings können Verbindungsprobleme nie ganz ausgeschlossen werden.

    GINSTER ist die Software/Datenbank der Finanzverwaltung. In der Vollmachtsdatenbank verwalten Sie Ihre Vollmachten, die perspektivisch auch an die Verwaltung übermittelt und in GINSTER abgelegt werden sollen. Ob sich dies in der Zukunft auch im ELSTER Online wiederspiegeln wird, können wir als DATEV nicht beantworten.
    Der Abruf der VaSt-Daten aus dem ESt-Programm wird auch zukünftig, unter Beachtung
    der genannten Voraussetzungen, funktionieren. Voraussichtlich ab Herbst wird es möglich sein, für mehrere Mandanten gleichzeitig die VaSt Daten abzurufen.
    DATEV unterstützt dabei durch die Nutzung der VDB, die als Lösung des Berufsstandes angeboten wird. Das Freischaltcodeverfahren ist ein Verfahren der Finanzverwaltung und wird softwaretechnisch nicht unterstützt werden.

    Auf Grund von Beschränkungen seitens der Finanzverwaltung können maximal 50 Steuerkonten (oder 75 Abfrageergebnisse) in einem Vorgang registriert (bzw. abgefragt) werden. Die maximale Anzahl von Steuerkonten kann unter Umständen kleiner als 50 sein. Dies ist unter anderem abhängig von der Anzahl der Untervollmachten sowie den Kapazitätsgrenzen seitens der Finanzverwaltung.

    Das BMF hat nun das lange erwartete Schreiben zur Nutzung der amtlichen Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren für die ElsterKontoabfrage veröffentlicht.
    Dieses können Sie hier im vollem Umfang nachlesen: http://www.datev.de/info-db/5235014
    Berechtigungsmanagement für die so genannte vorausgefüllte Steuererklärung
    Hier der wichtigste Auszug (Punkt 1):
    Hat ein Steuerpflichtiger seinen Steuerberater entsprechend dem amtlichen Vollmacht-
    Muster gemäß BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2013, a.a.O., in sachlicher und
    zeitlicher Hinsicht uneingeschränkt zur Vertretung im Besteuerungsverfahren
    bevollmächtigt, umfasst diese Bevollmächtigung rechtlich neben der Berechtigung zum
    Abruf der bei der Finanzbehörde über den Steuerpflichtigen gespeicherten Daten im
    Rahmen des Serviceangebots vorausgefüllte Steuererklärung auch die Berechtigung
    für die Elster-Kontoabfrage. Eine Vollmacht ist in sachlicher und zeitlicher Hinsicht
    uneingeschränkt erteilt, wenn die Standardvollmacht weder auf einen
    Veranlagungszeitraum noch auf eine Steuerart begrenzt wurde, die Berechtigung für
    das Erhebungsverfahren nicht aus-geschlossen und der Vollmachtnehmer berechtigt
    ist, Untervollmachten zu erteilen.
    Was uns noch nicht vorliegt sind die im Schreiben genannten Länderspezifika. Hierüber halten wir alle Kunden über die Info-DB sowie die üblichen Informationsmedien auf dem Laufenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Ebert
    DATEV eG

  • Willi Müller
    13.05.2014 13:22 Uhr

    Hallo Herr Ebert,
    Danke für die Info. Ein Trauerspiel der Finanzverwaltung ist es aber leider doch noch, dass jetzt jeder Steuerberater in Deutschland versuchen muss Informationen darüber zu bekommen, ob er den nun das bundeseinheitliche Vollmachtsformular benutzen darf oder sein Heimatbundesland doch lieber nur eine landeseigene Vollmacht akzeptiert.
    Unfassbar, vor allem da zwischen Veröffentlichung des bundeseinheitlichen Vollmachtsformulars und dem BMF Schreiben schon über sechs Monate vergangen sind. Da könnte der Bundesminister seine Länderkollegen vielleicht doch schon mal um eine "Verbindliche Auskunft" gebeten und eine Antwort bekommen haben
    Schöne Grüße
    Willi Müller