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eTIN bei Übernahme von ZMSD in Steuerprogramme

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    Einträge 1-7 / 7

    Seite 1 von 1

  • Willi Müller
    13.05.2014 18:18 Uhr

    Hallo Newsgroup,
    was machen Sie mit der eTIN der Ehefrau, die im lfd. Jahr nicht mehr beschäftigt ist, die eTIN aber in der ZMSD noch hinterlegt ist (und beim Stammdatenabgleich immer hochkommt)?
    Wenn ich sie in die ESt übernehme, wird die Anlage N der EF immer als erfasst gekennzeichnet (obwohl ohne Eintrag außer der eTIN). In der ZMSD die eTIN löschen muss ja eigentlich nicht sein.
    Danke und Gruß
    Willi Müller

  • Regina Popescu
    13.05.2014 18:49 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    da die eTIN nicht mehr gebraucht wird, lösche ich diese konsequent aus der ZMSD (vgl. BMF, 9.11.2009, IV C 5 - S 2378/09/10004).

    Mit freundlichem Gruß
    Martin Kramer

  • Sabine Müller
    14.05.2014 00:27 Uhr

    Man sollte denken, dass mit Steuernr. und ID-Nr. keine Verwendung der eTIN mehr notwendig ist. Ist in der ESt-Erklärung in der LSt-Bescheinigung aber keine angegeben, gibt's eine Fehlermeldung. Hab ich bei jeder Steuererklärung mit Abfrage der VaSt-Daten, denn da wird die eTIN nicht übermittelt.
    Sollte die Ehefrau in einem späteren VZ wieder angestellt sein, könnte die eTIN wieder gebraucht werden.Allerdings kann sie ja per Mausklick auch schnell wieder erzeugt werden.

    MfG
    Sabine Müller

  • Willi Müller
    14.05.2014 19:36 Uhr

    Hallo Frau Müller,
    Danke für den Hinweis.

    @DATEV:
    Kann dann dieser Hinweis aus dem ESt Programm 2013 nicht "ausgebaut" werden? Die ETIN scheint ja wirklich entbehrlich zu sein

    Zitat von ESt Programm 2013

    Hinweis
    Es sind Angaben auf der Anlage N oder einer Lohnsteuerbescheinigung, aber es ist keine eTIN erfasst. Prüfen Sie die Eingaben.

    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Stephan Hirsch
    15.05.2014 13:29 Uhr

    Sehr geehrte Frau Müller, sehr geehrter Herr Müller,

    vielen Dank für Ihre Hinweise.

    Spätestens mit der Version des Programms für VZ 2014 wird der von Herrn Müller zitierte Hinweis zur fehlenden eTIN nicht mehr ausgegeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Hirsch
    DATEV eG

  • Martin Kramer
    15.05.2014 14:13 Uhr
    Zitat von Stephan Hirsch


    Spätestens mit der Version des Programms für VZ 2014 wird der von Herrn Müller zitierte Hinweis zur fehlenden eTIN nicht mehr ausgegeben.

    Sehr geehrter Herr Hirsch, das heißt, dass mir das Programm für 2013 den offensichtlich falschen "Hinweis" immer und immer wieder anzeigt? Und ich dachte, dass die Datev-Programmierer den Hinweis sicherlich schnell (innerhalb von vier Wochen....) beheben werden.

    Mit freundlichem Gruß
    Martin Kramer

  • Stephan Hirsch
    15.05.2014 16:34 Uhr

    Sehr geehrter Herr Kramer,

    wegen der Ausgabe (bzw. Nicht-Ausgabe) des Hinweises "Es sind Angaben auf der Anlage N oder einer Lohnsteuerbescheinigung, aber es ist keine eTIN erfasst. Prüfen Sie die Eingaben." wird es keine neue Programmversion geben.

    Die nächste geplante Programmversion von Einkommensteuer mit Änderungen im Bereich der Berechnung (diese steuert die Ausgabe der Hinweise) ist für VZ 2014 vorgesehen. Sollte es bereits vorher eine Version mit Änderungen im Bereich der Berechnung geben, wird der eTIN-Hinweis bereits mit dieser Version entfernt. Aus diesem Grund die Formulierung "Spätestens mit der Version des Programms für VZ 2014 (...)".

    Mit freundlichen Grüßen

    Stephan Hirsch
    DATEV eG