Zur DATEV-Community

DATEV Community Archiv

Zurück zur Foren-Übersicht Zurück zum Forum

Eine Registrierkasse für zwei Betriebe?

ARCHIV

Sie befinden sich im Archiv der DATEV-Community

Die DATEV-Newsgroup wurde im November 2015 zur DATEV-Community. Diese Seiten sind ein Archiv der Beiträge aus der bisherigen DATEV-Newsgroup. Sie können hier nicht kommentieren oder neue Themen einstellen. Für neue Kommentare oder Beiträge melden Sie sich einfach in der DATEV-Community an.

zur DATEV-Community

    Einträge 1-10 / 10

    Seite 1 von 1

  • theo b.
    14.05.2014 14:50 Uhr

    Folgendes Szenario:

    Zwei Betriebe unter der gleichen Adresse teilen sich Ladenlokal und möchten sich auch die Registrierkasse teilen. Betrieb A erhält die Einnahmen aus den Getränken, Betrieb B die Einnahmen aus den Speisen. Die Kasse soll immer ordnungsgemäße Kleinbetragsrechnungen auswerfen u. auf Nachfrage auch ordnungsgemäße Rechnungen über größere Beträge.

    Frage: Ist es grundsätzlich möglich, sich die Kasse zu teilen?
    Falls ja, wie sähe ein ordnungsgemäßer Beleg aus? Einfach 2 Steuernummern u. beide Betriebsnamen auf den Beleg? Oder doch lieber grundsätzlich getrennte Belege über Getränke u. Speisen ausstellen?

    Für Tips wäre ich dankbar.

  • ein Genosse
    14.05.2014 17:25 Uhr

    Gehören die beiden Betriebe einem Steuerpflichtigen oder Zwei?

  • ich weiss was
    14.05.2014 19:38 Uhr

    Moin,

    ich seh da eigentlich kein Problem. Ich schätze, das ist von der Kasse ansich abhängig. Mittlerweile sind das doch auch nur noch kleine Computer. Und da sollte man anhand des Bedieners in der Lage sein, einen unterschiedlichen "Betrieb" auszuwählen und damit auch unterschiedliche Kassenbon´s zu erhalten.

    Also einfach mal mit einem Hersteller für Regsitrierkassen reden. Bin mir da ziemlich sicher, dass das geht.

  • theo b.
    14.05.2014 19:45 Uhr

    Die Betriebe gehören zwei unterschiedlichen Steuerpflichtigen.

    I.d.R. dürften die Kunden 'Misch-Rechnungen' produzieren - sowohl Getränke als auch Speisen. D.h. es werden im Normalfall beide Betriebe angesprochen.

    PS Morgen Termin mit den Kunden u. dem Kassenmensch ;)

  • theo b.
    14.05.2014 20:42 Uhr

    PS Kleiner Nachtrag:

    Das Servicepersonal rechnet natürlich beim Kunden in einer Summe ab. D.h. es wäre wünschenwert, einen möglichst 'kurzen' Beleg überreichen zu können, idealerweise beide Betriebe darin summiert.

    PPS Beim Kassensystem handelt es sich um eine sog. 'Hi-End'-Kasse (versch. Betriebe, Rechnungsempfänger, Warengruppen etc.), wobei mir heute offenbart wurde, dass die 'Kassenbuch-Funktion' nicht vorhanden ist u. kostenpflichtig nachgerüstet werden müsste. (passiert, wenn man nicht auf den Berater hört ;) ) Ausgaben können zwar erfasst werden, allerdings ohne Text/Warengruppe - Ziel ist nat. der KaReWe Direktimport - die Buchhaltungsfee hat schon genug zu tun......

  • Willi Müller
    14.05.2014 20:49 Uhr

    und wer schuldet die auf den Kassenbons ausgewiesene USt ... jeder für seine Umsätze und dann noch mal die unberechtigte ausgewiesene USt des anderen Kasseninhabers :-(

  • Rolf Hein
    14.05.2014 20:54 Uhr

    Hallo,

    da fällt mir eigentlich nur die Art der Abrechnung, wie man sie immer wieder bei Tankstellen findet, ein.

    Dort wird der Treibstoff und gelegentlich auch das Öl auf dem Kassenbon "auf Namen und Rechnung der Mineralölgesellschaft" geliefert und entsprechend gekennzeichnet, wobei das dann einen doppelten USt-Ausweis (Agentur- und eigene Produkte getrennt) bedingt.

    So sollte an Hand der zu registrierenden Bestellung eine eindeutige Zuordnung auf den einen oder anderen Betrieb machbar sein - einfach ist das aber auch sicher nicht ...

    Ich würde wahrscheinlich in einem solchen Fall zur Gründung einer GbR o.ä. raten, an der man sich ja im Zweifel über Warengruppen-Ergebnis kostenrechnerisch auseinander rechnen kann, wobei die gemeinsamen Kosten (Möbel und allgemeine Einrichtung muss man halt irgendwie prozentual teilen) aufteilbar sein sollten. Da Sie von Speisen einerseits und Getränken andererseits schreiben, könnte das dazu passende Geschirr sogar jeweils einzeln beschafft und bezahlt werden.

    Gutes Gelingen ...

  • theo b.
    14.05.2014 21:23 Uhr

    Eine GbR existiert ja de facto bereits. Wobei ein Teil bereits unser Kunde ist, der andere Teil nicht. Müßig zu erwähnen, dass der andere Teil ein größerer Sport-Verein ist. Da mahlen die Mühlen mitunter recht langsam - alle Leistungen werden ja von den Mitgliedern 'in Teilzeit' erbracht....und mitzureden hat auch jeder ;D

    Ich tendiere deshalb eher dazu, alles über einen Betrieb laufen zu lassen u. den Anteil des anderen in Rechnung zu stellen... (??) Das Modell für die Aushilfen sieht ähnlich aus......

  • Martin Kolberg
    15.05.2014 08:20 Uhr

    Problem Mischrechnungen und UST- Ausweis...
    Was spricht dagegen, wenn nach außen nur ein Lokal die Kassenbelege erstellt, und der jeweils andere Teil intern als Zweitbuchung MwSt- pflichtig verrechnet wird?

  • Christian Kunz
    15.05.2014 08:59 Uhr

    Hallo Theo B.,

    offenkundig tritt dem Kunden nur ein Gebilde als Vertragspartner und Leistungserbringer gegenüber. Dann kann erst mal auch nur dieses Gebilde als solches umsatzsteuerpflichtig sein.

    Wenn Sie die Umsatzsteuererklärungen für dieses Gebilde erstellen wollen, brauchen Sie einen Auftrag durch dieses Gebilde. Wenn nur die Hälfte dieses Gebildes Ihr Mandant ist, stimmt etwas Grundlegendes nicht.

    Frohes Schaffen!