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Geschäftsleitungsadresse - Verbindung zu den Formularen GewSt1A und KSt1A

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Anja Brieske
    16.05.2014 13:07 Uhr

    Liebe DATEV-Entwickler,

    wir haben in unserer Kanzlei folgendes Problem entdeckt:
    In der SDV wird die Adresse der Geschäftsleitung mit Straße, PLZ und Ort hinterlegt.
    Durch den Stammdatenabgleich mit dem Programm KöSt passiert Folgendes:
    Formular KSt1A, Zeile 5 ( Ort der Geschäftsleitung): In die Zeilen fließen Straße und Ort ein, gefragt wird aber nur nach dem Ort.
    Schlüsselt man in der SDV eine separate Geschäftsleitungsadresse ohne Angabe der Straße stimmt zwar die Zeile 5 im Formular KSt1A, allerdings fehlt dann logischerweise die Angabe der Straße in Zeile 5 des Formulars GewSt1A (hier wird nach der Adresse der Geschäftsleitung gefragt).
    Die Formulare der Finanzverwaltung sind hier nicht konsistent.
    Ist es möglich, den Stammdatenabgleich so zu programmieren, dass in Zeile 5 des Formulars KSt1A auch tatsächlich nur PLZ und Ort ohne Straße laufen?
    Herzliche Grüße
    Anja Brieske

  • Johannes Maier
    21.05.2014 18:47 Uhr

    Hallo Frau Brieske,

    vielen Dank für Ihre Anregung.

    Eine Änderung der Stammdatenübernahme, wie sie es vorschlagen, wäre machbar, aber das Rückschreiben der Formulardaten in die Stammdaten wäre dann nicht mehr ohne weiteres möglich. Deshalb wollen wir prüfen, ob wir eine andere Lösung für das Problem finden.

    Als sofort machbare Lösung schlage ich Folgendes vor:
    Legen Sie in den Stammdaten eine extra Adresse der Geschäftsleitung ohne Straße an; Diese wird dann in die Zeile 5 KSt 1 A übernommen. Im Formular GewSt 1 A erfassen Sie in Zeile 5 in der Registerkarte "Adresse im Erhebungszeitraum" eine eigene Adresse für die Geschäftsleitung mit Straße. Diese wird ausschließlich für das Formular GewSt 1 A verwendet.

    Mit freundlichem Gruß

    Johannes Maier
    DATEV eG

  • Willi Müller
    10.12.2014 10:08 Uhr

    Hallo Datev,
    wofür wird bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften das Feld Geschäftsleitungsadresse benötigt? Warum ist das in den Stammdaten ein Pflichtfeld und wird entsprechend immer bemängelt, wenn nicht angekreuzt?

    In der Hilfe: "Verwendung von Namen und Adressen - aus Sicht der Programme" finde ich hierzu nichts.
    Schöne Grüße
    Willi Müller

  • Carsten Tanzhaus
    18.12.2014 17:11 Uhr

    Hallo Herr Müller,

    die zentralen Stammdaten stellen die kompletten Stammdaten eines Mandanten für die verschiedenen leistungserstellenden Anwendungen zur Verfügung. Die jeweilige Anwendung holt sich aus dieser Datenmenge die für sie relevanten Daten heraus. Damit ist es aktuell wichtig, möglichst komplette Daten für die Anwendungen bereitzustellen.

    Aktuell können wir daran nichts ändern. Wir haben aber auf dem Plan, die Menge der Pflichtfelder zu überprüfen.

    Mit freundlichem Gruß
    Carsten Tanzhaus
    DATEV eG
    Service Eigenorganisation classic