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Tool Vollmachtenexport (VASt)

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    Einträge 1-7 / 7

    Seite 1 von 1

  • Ralph Maier
    21.05.2014 18:59 Uhr

    Hallo NG, hallo DATEV,

    wie in einem anderen thread bereits bemerkt, habe ich mich (vielleicht zu früh) dazu hinreißen lassen, die neue Vollmachten einzuholen und werde diese nun auch übermitteln.

    Nun ist mir aber vereinzelt Folgendes aufgefallen:

    1. Ein Ehepaar (beide an versch.Pers.Ges. beteiligt), welche seit Jahren bis einschl. 2013 zusammen veranlagt wurden, tauchen nach Export aus dem Tool Vollmachtenexport nicht in meiner Vollmachtsdatenbankübersicht auf. Ehefrau hat keine eigene Steuernummer, was ja nicht problematisch ist; dies ist der Regelfall. Die Pflichtangaben sind vollständig. Auch ein erneuter Export brachte keinen Erfolg.
    2. Ein Ehepaar wie oben (ohne Beteiligungen) ist ebenfalls vollständig erfasst und wurde erstmalig für 2012 erklärt und veranlagt. Hier erscheint nur die Ehefrau mit ihren Daten und der Steuernummer des Stpfl. (Ehemann); der Ehemann ist auch nach wiederholtem Export nicht in die VDB-Übersicht zu bringen.

    Sind derartige "Symptome" anderweitig schon aufgefallen? Gibt es hierzu schon Lösungen? Hilft es ggf. die Sicherungsdateien zu entfernen und eine neue Komplettübergabe durchzuführen.

    In der Hilfe wurde ja darauf hingewiesen, dass die erneute Übergabe, bereits bearbeitete bzw. übermittelte Vollmachten nicht überschreibt.

    Für Tipps herzlichen Dank.

    Gruß R.Maier

  • Jens Reitter
    22.05.2014 12:33 Uhr

    Hallo Herr Maier,

    zum besseren Verständnis hole ich ein wenig aus, was im Tool Vollmachtenexport passiert.

    Im Tool Vollmachtenexport werden die Mandanten bzw. Adressaten (natürliche Personen) zum Export vorgeschlagen, die eine Einkommensteuer als Leistung vorliegen haben und den definierten Filterkriterien im Tool Vollmachtenexport (Veranlagungszeitraum, Berater-, Mandantennummer etc.) entsprechen.
    Zugehörige Ehepartner werden ebenfalls herangezogen. Liegt keine Steuernummer vor, so wird die Steuernummer des anderen Ehepartners herangezogen.

    Sollte ein Mandant/Adressat in der Export-Liste nicht in Erscheinung treten, trotz der korrekten Voraussetzungen, kann dies folgende Ursachen haben:

    A) Der Adressat wurde vom Export ausgeschlossen.
    Über das entsprechende Symbol (Blauer Pfeil und rotes Verkehrszeichen) oben Links, können Sie die Adressaten ein-/ausblenden.

    B) Der Mandant wurde bereits exportiert und kann somit nicht erneut exportiert werden.
    1. Starten Sie das Tool Vollmachtenexport.
    2. Klicken Sie auf Weiter .
    3. Öffnen Sie die Registerkarte Exportdatei wiederherstellen .
    4. Markieren Sie die Exportdatei, die Sie wiederherstellen möchten und klicken Sie in der Zeile auf Exportdatei vorbelegen .
    5. Der unten angezeigte Pfad wird jetzt mit der früheren Datei vorbelegt.
    6. Klicken Sie auf Exportieren , um die Datei wiederherzustellen, z. B. wenn sie versehentlich gelöscht wurde.
    7. Importieren Sie die wiederhergestellte Datei in die Vollmachtsdatenbank.

    Sollte der gesuchte Mandant/Adressat trotzdem nicht auffindbar sein, so kontaktieren Sie mich über die Schaltfläche Nachricht an Autor . Wir prüfen gerne den Sachverhalt und würden anschließend die Lösung hier veröffentlichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jens Reitter
    Produktmanagement Querschnittsthemen
    DATEV eG

  • Ralph Maier
    22.05.2014 14:06 Uhr

    Hallo Herr Reitter,

    der von Ihnen unter Punkt A) beschriebene Vorgang ist zutreffend. Beide in meinem "Szenario" beschriebenen Mandanten, sind als "vom Export ausgeschlossene Adressaten" aufgeführt und können eingeblendet werden (blauer Pfeil und rotes Zeichen). Diese Funktion hatte ich übersehen.

    In der Notiz dazu ist zu lesen, dass der Ausschluss wegen der "Zuordnung zu mehreren Mandanten" erfolgte.

    Somit konnte ich nun die zutreffenden Mandanten auswählen und mit der rechten Maustaste "in den Export einschließen".

    Eine weitere Exportdatei erstellt und in die VDB importiert und auch die fehlenden Mandanten sind nun vorhanden. Alles tadellos funktioniert.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Gruß R.Maier

  • Dirk Besserwisser
    02.07.2014 23:19 Uhr

    Hallo
    wie kann man die Vollmachtsdatenbank sichern..
    Wenn versehentlich irgendetwas falsches importiert
    wird, ist doch die ganze Vollmachtsdatenbank
    futsch. Wo ist jetzt die Sicherung. Die csv Dateien
    können es ja nicht sein.
    Vielen Dank

  • Stefan Ebert
    03.07.2014 09:36 Uhr

    Hallo Herr "Besserwisser",

    so ganz verstehe ich ihre Frage nicht.
    Sie importieren über das Tool die dort explizit ausgewählten Mandantenstammdaten in die Vollmachtsdatenbank (VDB). In der VDB selbst verwalten Sie dann die Vollmachten dieser Mandanten.
    Haben Sie "falsche" Daten importiert, dann löschen Sie die Vollmachten (Mandantenstammdaten) in der VDB.
    Die VDB selbst ist eine Online-Anwendung. Eine Sicherung des Datenbestandes erfolgt damit immer bei DATEV im Rechenzentrum und nicht bei Ihnen lokal.

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg
    Stefan Ebert
    DATEV eG

  • Dirk Besserwisser
    04.07.2014 01:45 Uhr

    Hallo
    ich bin leicht verunsichert wenn irgendwelche Datensätze in die Vollmachtdatenbank importiert
    werden.Was wenn es versehentlich die
    falschen sind oder ein Mitarbeiter einen
    Gesamtimport macht. Dann ist doch
    die gesamte Vollmachtsdatenbank
    zerstört und wo ist dann die Sicherung.
    Oder wird die Vollmachtsdatei mit einer
    weiteren Datenbank des Finanzamtes
    abgeglichen, welche die übermittelten
    Vollmachten enthält.
    Mit freundlichen Grüssen
    Der Nichtswisser

    Datei importiert werden..Man kann ja
    selbst alles komplett neu einspielen.

  • Stefan Ebert
    04.07.2014 09:27 Uhr

    Hallo Herr "Besserwisser",

    ein Ex- bzw. Import von relevanten Daten sollte immer nur jemand durchführen der weiß was er macht. Die verwendete Software kann nur unterstützen (was sie hier auch der Fall ist).
    Selbst wenn beim Import Fehler gemacht wurden, so stehen die Daten zunächst mal nur in der Vollmachtsdatenbank. Dort kann immer noch eine Bereinigung durchgeführt werden. Erst wenn die Daten bewusst ausgewählt und an die Finanzverwaltung übermittelt wurden stehen Sie dort in einer eigenen Datenbank. Aber selbst dann "passiert" nichts schlimmes. Sie haben immer noch die Möglichkeit die übermittelte Vollmacht wieder zu löschen. Dann wird sie auch in der Datenbank der Finanzverwaltung gelöscht. Das einzig "Unschöne" ist das Anschreiben das der Mandant derzeit noch erhält um ihn über den beantragten Datenabruf der Kanzlei zu informieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan Ebert
    DATEV eG