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Steuerfreie DBA-Einkünfte, Erstattung der deutschen Lohnsteuer

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    Einträge 1-2 / 2

    Seite 1 von 1

  • André Loewner
    23.05.2014 11:07 Uhr

    Werte Kollegen,

    ein Mandant hat in 2013 an 213 Tagen in den Niederlanden gearbeitet. Die Erklärung wurde beim deutschen Finanzamt eingereicht und geprüft. Es gab seitens des Beamten keine Zweifel an der vollständigen Erstattung der deutschen Lohnsteuer.

    Allerdings informierte mich der Beamte, das es keinen Bescheid und somit auch keine Erstattung der Steuern an den Mandanten gibt, solange die Besteuerung im anderen DBA-Land nicht nachgewiesen wird. (niederländischer Steuerbescheid). Ist diese Rechtsauffassung korrekt und wenn ja, wo ist diese Regelung gesetzlich formuliert?

    Ich bedanke mich im Voraus für sachdienliche Hinweise.

    MfG Loewner

  • Karl Hörterer
    23.05.2014 11:22 Uhr

    Hallo Herr Loewner,
    das FA will offensichtlich § 50d Absatz 8 EStG anwenden (sog. "treaty-overide").
    Der BFH hat mit Entscheidung vom 11.12.2013, I R 4/13 dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob der Gesetzgeber sich überhaupt mit nationalen Regelungen über ein DBA hinwegsetzen darf. Der Fall betrifft zwar dort keine § 19 Einkünfte, ist aber von grundsätzlicher Bedeutung.
    MfG
    Karl Hörterer