ESt: Wofür ist der Zwangseintragung Familienkasse beim Kindergeld?
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- Willi Müller05.06.2014 17:18 Uhr
Vorschlag: Entweder Sie eröffnen ein neues Thema und führen die Diskussion dort weiter oder ich benenne um/ ergänze den aktuellen Thementitel nach Ihren Wünschen?
Grüße
Dirk Jendritzki
Onlinekommunikation
DATEV eGNeues Thema:
und das ist die bisherige Diskussion: Vielleicht hat ja jemand eine Erklärung für dieses Pflichtfeld ...
Das Problem ist, dass jeder den Schwachsinn mitmacht. Das neuste ist dass ohne Eintrag der Familienkasse kein Elster Ekst mehr abgesendet werden
das mit der Familienkasse ist wirklich der Hit (auch wenn natürlich lächerlich). Wer hat denn diese Information verfügbar? Ruft man den Mandanten an oder googelt man und trägt irgend etwas ein...
Hallo,die Familienkasse ist doch leicht zu ermitteln (Telefonat Landratsamt) und sehe ich nicht problematisch. Dies macht durchaus Sinn. Genauso die Angaben mit der Ferienwohnung oder Vermietung an nahe Angehörige. Die ein oder anderen Dinge sind jedoch schon ziemlich nervig. Ich erinnere an die EÜR, die bei jeder neuen Datenübergabe aus Rewe fragt, ob Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte veräußert wurden. Der Fachmann weiß um den Hintergrund dieser Fragen und weiß ebenso, dass es sich eben nicht um Willkür handelt.
Andererseits sind diese vermeintlich dämlichen Fragen eine sehr gute Kontrolleinheit innerhalb der Steuererklärung. Würde dies nicht abgefragt werden, bin ich mir sicher, dass in Einzelfällen (!) wichtige Angaben unterbleiben würden und nur ggf. zu zeitaufwändigen Nachfragen führen.
Es geht auch nicht darum, dass jeder den Schwachsinn mitmacht. Man wird als Berufsträger gesetzlich dazu verpflichtet und muss dem Mandanten gegenüber eine solide, vollständige und sorgfältige Steuererklärung erstellen und die Frage der Steuerhinterziehung stellt sich nicht nach quantitativen Maßstäben!
Bis auf einen Gesellschafter einer beratenen GmbH, der nichts auszuschütten hat, sind sämtliche GmbH-Gesellschafter aus der Kirche ausgetreten oder haben es ernsthaft bei nächster Gelegenheit auf der Agenda, u.a. ja auch jüngst i.Z. mit der KiStam-Ankündigung Ein netter Anlass, endlich das lange Geplante endlich zu realisieren.
Nett nicht. Da hat der Gesetzgeber der Kirche einen Bärendienst erwiesen.
Sanktionen? Nein, nach jetzigem Kenntnisstand und damit kein Aktionismus. Wie bereits beschrieben wurde, kann ich meinen Mandanten nicht schon wieder ein Verwaltungsmonster aufs Auge drücken.
Gruß R.Maier
Na ja, warum das Sinn macht, verstehe ich nicht. Welche Notwendigkeit für die Steuerveranlagung hat diese Information. Und bei uns werden Mandanten aus zig Gemeinden betreut. Die Familienkassen sind leider nicht identisch mit den Gemeinden (sonst würde das ja nicht vom Finanzamt abgefragt).
Also noch mal: Wofür braucht das Finanzamt im Regelfall diese Information, die der Mandant uns normalerweise nicht nennt? Ich könnte mir vorstellen, dass das zurückzuzahlende Kindergeld aufgrund des Ansatzes des Kinderfreibetrages so verteilt wird.
Ob das dann endlich auch bei der Summe der veröffentlichten "familienpolitischen Wohltaten" gekürzt wird, da ein Kinderfreibetrag ist keine Unterstützung der Familien, sondern eine ganz normale Freistellung des Existenzminimums ist. Bei uns zahlen müssen mindestens 90% der Mandanten das Kindergeld zurück (und haben das nie zur Kenntnis genommen).
Viele Grüße
Franz FranzenVielleicht die elektronische Übermittlung der ausgezahlten oder zustehenden Kindergeldbeiträge, Änderungen voll/halb oder Rückzahlungen im VAZ ! Ggf. auch für spätere VAZ.
Wenn dies im Rahmen der VASt integriert wird, hurra !
Die Familienkasse ist in der Regel bei Kleingemeinden niemals identisch mit der Gemeinde, was wohl kein großes Geheimnis ist. Aber ein Anruf bei derselben bringt Licht ins Dunkel. Ich kenne bspw. die Familienkasse bei 75% unserer Mandanten und damit bin ich mit Sicherheit kein Held. Wir recherchieren wesentlich schwieriger andere notwendige Daten für die Steuererklärung.
Ob und wie der Kinderfreibetrag mit dem Kindergeld verrechnet wird und ob dieser steuer- oder familienpolitisch zu rechtfertigen ist, spielt i.d.Z. doch keine Rolle; das ist ein ganz anderes Thema !
Gruß R.Maier
oder so: PDF-Dokument in LEXinform Steuern Recht Dok.-Nr. 2006500
Kurz zum Thema Familienkasse: der Sinn nach der Angabe hat sich mir bisher noch nicht erschlossen, aber unter diesem Link gibt es ein pdf zum download mit einer Übersicht aller Familienkassen. Das Dokument enthält auch eine Suchfunktion nach PLZ. Ist ganz nützlich.Mit besten Grüßen
Sabine Müller
Suche Familienkasse
Hallo Frau Müller,
Danke für den Link.
Trotzdem bin ich gespannt darauf zu erfahren, warum dieses Feld zum Pflichtfeld befördert wurde, wenn niemand weiss, wozu diese Information überhaupt benötigt wird. Wenn das einen Sachbearbeiter beim Finanzamt interessiert, kann er doch den Link benutzen!
@Herr Jendritzki: Können Sie diesen Thema bitte in einen neuen Thread abkoppeln. Mit der Überschrift "Kirchensteuer" hat das nun nichts mehr zu tun.
Schöne Grüße
Willi Müller
Da hat eine reichliche Anzahl von Beamten doppelt Kindergeld kassiert (vom öffentlichen Dienstherren und von der Familienkasse), weil das nicht kontrolliert werden kann.
Außerdem sollen Ausländer beim Kindergeld geschummelt haben ...
Hallo Frau Richter,
durch die Angabe der zuständigen Familienkasse können solche Fälle aber nicht aufgedeckt werden, da diese Betrüger das erhaltene Kindergeld wohl gar nicht angeben.
Hat noch jemand eine Idee, welchen Sinn dieses Zwangsfeld hat?
Schöne Grüße
Willi Müller
Die Steuererklärung sieht sowieso vor, dass der Kindergeldanspruch und nicht das tatsächlich ausgezahlte Kindergeld eingetragen werden muss. D.h., über diesen Weg kann kein Kontrollfunktion erreicht werden. - theo b.06.06.2014 13:48 Uhr
Na damit man auch irgendwann mal alle Kindergeldkassen in ganz Deutschland benennen kann. Total wichtig. Genau wie manchmal Mut zur Lücke an der richtigen Stelle oder raten so wie ich in diesem Fall.
- theo b.06.06.2014 13:50 Uhr
Nee im Ernst, doppelt bezogenes Kindergeld oder sowas gibts doch bestimmt. Zusammen mit Id-Nr. ist die Kontrollmitteilung vollständig.
- Wiebke Kramer06.06.2014 14:07 Uhr
"Die Familienkassen werden auf dem Wege der Organleihe im Auftrag der Bundesfinanzverwaltung tätig; die Fachaufsicht übt das Fachaufsichtsreferat des Bundeszentralamtes für Steuern aus."
Ich verstehe das so, dass die Finanzverwaltung an die Familienkassen die Info weitergibt, für wen die Kasse zuständig ist, um doppelte Zahlungen zukünftig zu vermeiden.
- Willi Müller06.06.2014 16:19 Uhr
na wenn wir Steuerberater durch Nutzung des Links der Familienkasse jeweils einzeln herausbekommen, wer zuständig ist (Danke Frau Müller) und das einzeln in das Formular eintragen, könnte die Finanzverwaltung diese Abfrage sicherlich auch in ihr Programm integrieren (vor allem wenn die Familienkasse im Auftrag der Finanzverwaltung tätig wird, werden die paar Zeilen Programmcode vielleicht sogar umsonst überlassen ...)
so muss ich eine Zwangsangabe für die Finanzverwaltung googlen ... - theo b.06.06.2014 20:07 Uhr
Apropos, man kann zwar auf die Hilfe-Recherche-Medien der Datev schimpfen wie man will, aber F1 in der ESt find ich immer noch sehr gut ;)
Und iwer hat da netterweise schone ALLE Kassen bundesweit hinterlegt, sind nicht ganz so viele, mit ein bisschen Ortskenntnis, easy ;)
- Willi Müller07.06.2014 15:38 Uhr
Hallo Theo,
darum geht es nicht. Wenn es darum geht, eine Information im Internet abzufragen, damit das FA nicht suchen muss, nein Danke! Das lässt sich intelligenter lösen (s.u.) Demnächst wird dann noch die Finanzamtsadresse als Pflichtfeld hinterlegt!
Also noch mal: Wofür benötigt das FA für die ESt-Veranlagung diese Angabe??? - Ralph Maier10.06.2014 13:15 Uhr
Hallo NG, hallo Herr Müller,
ich habe die Debatte auf die Seite der Finanzverwaltung ausgedehnt. Auszug aus der Verfügung zur Anlage Kind 2013:
"Die Vordrucke für den Kindergeldantrag und die Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung sind jetzt aufeinander abgestimmt. Die Verwendung einheitlicher Formulare soll den Steuerpflichtigen das Ausfüllen erleichtern, weil für die Anlage Kind und beim Kindergeldantrag ein gemeinsamer Kernbereich abgefragt wird. Die Anpassungen beziehen sich bei der Anlage Kind lediglich auf die Seite 1. In Zeile 7 ist deshalb eine Abfrage zur zuständigen Familienkasse enthalten, die einen schnelleren Informationsaustausch mit der Familienkasse ermöglichen soll."
Im Gespräch über die Sinnhaftigkeit der Angaben zur Familienkasse konnten wir lediglich resümieren, solle in der Steuererklärung KEIN Anspruch auf Kindergeld erfasst ist, weil auf Grund der Gegebenheiten keiner besteht und von der Familienkasse irrtümlich Kindergeld ausbezahlt wurde, diese Informationen von der Finanzverwaltung mit der Familienkasse ausgetauscht werden können, um ggf. Rückforderungsansprüche gegen den Kindergeldbezieher geltend zu machen.
Andere Gründe für diese "Zwangsangabe" waren nicht ersichtlich und/oder plausibel.
Gruß R.Maier
- Heinz-Günter Fritsche10.06.2014 13:32 Uhr
Hallo aus Hamburg,
da wir Steuerberater immer mehr zum Handlanger und unbezahlten Dienstleister der Finanzverwaltung werden, ist meine Lösung hier eindeutig:
wenn man nicht (zufälligerweise) die Familienkasse kennt, wird unser Eintrag lauten:
"JA" oder besser "Existiert"
Das funktioniert (ist getestet ;-) )
Grüße aus Hamburg
Heinz-Günter Fritsche - Ralph Maier13.06.2014 17:39 Uhr
Hallo nach Hamburg,
genau guter Vorschlag ! Die Angaben für die Anlage St würfeln wir für 2013 auch wieder aus... ;-)
Gruß R.Maier
- theo b.13.06.2014 19:17 Uhr
Anlage St was soll das sein aber Würfeln ist immer gut. Mut zur Lücke hat schon meine Berufsschullehrerin immer gesagt. Man muss nur wissen wos steht....
...in dem Sinne schönes WE allerseits :)
- Hansen Hans25.06.2014 20:47 Uhr
Jeden Tag kommt von Datev ein
unsinniges Pflichtfeld hinzu.
Als Tag der HR Eintragung empfehle
ich 1657 (funktioniert)
Gruss - Uwe Lutz26.06.2014 14:02 Uhr
Hallo Herr Hansen,
und was hat die DATEV mit diesem Pflichtfeld zu tun?
Das Feld "HR-Eintragung" ist ein Bestandteil der Steuererklärung für Körperschaften. War es auch schon ganz lange - wurde aber im Regelfall nicht beanstandet, wenn es auf dem Papierausdruck nicht ausgefüllt wurde.
Nun hat die Finanzverwaltung (nicht die DATEV!) dies zu einem Pflichtfeld gemacht.
Und gut - wenn Sie für Ihre GmbH beim Finanzamt melden, dass diese bereits seit 1657 eingetragen sind ist dies Ihre Sache. Unsere GmbH-Geschäftsführer wären vermutlich mit dieser Angabe im Regelfall nicht einverstanden.
Viele Grüße
Uwe Lutz