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Benutzer im Zahlungsverkehr auf neue Smart-Card-Nummer "umhängen"

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Katja Kunze
    07.07.2014 17:08 Uhr

    Hallo,

    eine Kollegin ist aus der Elternzeit zurückgekehrt. Ihre Smart-Card ist im Laufe der Jahre auf einen neuen Mitarbeiter übertragen wurden. Sie bekam jetzt eine neue Smart-Card. Im Zahlungsverkehr ist ihre Zeichnungsberechtigung mit der alten Smart-Card-Nummer hinterlegt. Kann ich diesen alten Nutzer löschen, und sie mit der neuen Smart-Card initialisieren? Die Teilnehmernummer gegenüber der Bank ist unverändert.
    Mit freundlichen Grüßen
    K. Kunze

  • Jeannine Schäffler
    08.07.2014 09:36 Uhr

    Hallo Frau Kunze,

    wenn sich die Zugangsdaten der Bank für Ihre Kollegin nicht verändert haben, ist es nur nötig, dass die Zugangsdaten mit der neuen SmartCard initialisiert werden.
    Wie Sie vorgehen, lesen Sie auf der Informations-Datenbank im Dokument 1035381 - eU-Schlüssel ändern bei Erhalt einer neuen SmartCard bzw. beim Umstieg von einem Bankprogramm auf EBICS.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jeannine Schäffler
    BS532 Programmservice Zahlungsverkehr

  • Ariane Chaoui
    06.10.2015 16:34 Uhr

    eU Schlüssel für das EBICS Verfahren im U-online wechseln:
    Folgender Fehlerhinweis kommt: Die Funktion: Schlüssel ändern ist im Moment nicht möglich; ab wann ist dies möglich? Die alte Karte ist nur noch bis 18.10. gültig und der Schlüssel für das EBICS Verfahren muss bis dahin geändert werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ariane Chaoui

  • Stefan Spachmüller
    07.10.2015 16:18 Uhr

    Hallo Frau Chaoui,

    in DATEV Unternehmen online ist die Funktion für die Schlüsseländerung aktuell noch nicht vorhanden. Im Falle einer Folgekarte, müssen die EBICS Zugänge bei dem entsprechenden Kreditinstitut zurückgesetzt und im Anschluss daran eine erneute Initialisierung im Programm vorgenommen werden.

    Beim EBICS-Verfahren werden im Anschluss an die Initialisierung die INI-Briefe ausgegeben. Diese müssen vom Kontoinhaber unterschrieben und bei der Bank eingereicht werden. Daraufhin schaltet die Bank den EBICS-Zugang frei.

    Mit freundlichem Gruß
    Stefan Spachmüller
    Produktmanagement und Service
    Zahlungsverkehr
    DATEV eG