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Fehlerhaftes Einkommensteuerdokument

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    Einträge 1-4 / 4

    Seite 1 von 1

  • Christoph Adelmann
    06.08.2014 17:33 Uhr

    Trotz des aktuellen Standes aus dem Jahr 2014 ist der Text falsch. Gemäß § 52 Abs. 4a Satz 4 EStG sind die Übergangsgelder unbeschränkt bis 10.800,-- steuerfrei, wenn die Ernennung zum Zeitsoldaten vor dem 01. Januar 2006 erfolgte.
    D.h., dass Zeitsoldaten, die bis zum 31.12.2017 entlassen werden und Übergangsgelder oder -beihilfen erhalten den Freibetrag nutzen können.
    So verstehe ich zumindest das oben zitierte Gesetz.
    Wenn dem so ist, ist das Dokument zu Freigrenzen, Freibeträgen, Pausch- und Höchstbeträge, ABC-Form - Lexikon des Steuerrechts in diesem Punkt fehlerhaft.
    Die Änderung erfolgte zum 01.01.2009.

  • Angelika Rossmeisl
    07.08.2014 13:48 Uhr

    Sehr geehrter Herr Adelmann,

    gerne kümmern wir uns um Ihre Anfrage.
    Teilen Sie uns dazu bitte die Nummer des Dokuments mit.

    Mit freundlichen Grüßen
    Angelika Roßmeisl
    Service Rechnungswesen (FIBU)
    DATEV eG

  • Christoph Adelmann
    08.08.2014 19:28 Uhr

    Sehr geehrte Frau Rossmeisl,

    Sie finden das in  DokNr. 0630353
    Jauch, David  Themenlexikon vom 01.04.2014

    Wahrscheinlich hat da auch keiner mehr ins Gesetz geschaut.

    Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen

    Christoph Adelmann

  • Karin Hiller
    19.08.2014 12:29 Uhr

    Sehr geehrter Herr Adelmann,

    vielen Dank für Ihren Hinweis. Sie haben Recht. Nach Rücksprache mit dem Autor/Verlag haben wir den genannten Absatz in Dok.-Nr. 0630353 entsprechend korrigiert. Das aktualisierte Dokument ist ab sofort in der LEXinform-Datenbank (Rechenzentrum) verfügbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Karin Hiller
    Service LEXinform
    DATEV eG