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Elektronische Freizeichnung - eine Totgeburt

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    Einträge 1-5 / 5

    Seite 1 von 1

  • Franz Stein
    11.08.2014 18:43 Uhr

    In DATEV aktuell Juni 2014 wird über das neue Portal DATEV Freizeichnung online berichtet, über welches ab Herbst 2014 den Mandanten die Steuererklärung digital zur Prüfung und Freizeichnung bereitgestellt werden kann.
    Leider setzt die DATEV auch bei diesem Produkt auf die SmartCard bzw. einen DATEV miDentity, was jeder Mandant für den Zugang zu diesem Portal benötigt.
    Die DATEV glaubt offensichtlich, dass für die 1x im Jahr stattfindende Freizeichnung für jeden ESt-Mandanten eine SmartCard beantragt und diese samt Sicherheitspaket beim Mandanten eingerichtet wird. Da bleiben wir doch besser beim Papierausdruck und manueller Freizeichnung. Ich sehe darin keinerlei Erleichterungen.
    Hat man sich über alternative Login-Möglichkeiten (ohne Smartcard) Gedanken gemacht?

    Franz Stein

  • Silke Duersch
    13.08.2014 16:27 Uhr

    Sehr geehrter Herr Stein,

    DATEV Freizeichnung online können Sie nicht nur für Einkommensteuer-Erklärungen nutzen. Sie haben auch die Möglichkeit, Unternehmenssteuererklärungen sowie E-Bilanzen von Ihren Mandanten freizeichnen zu lassen.
    Falls Ihre Mandanten DATEV Unternehmen online nutzen, sind sie bereits im Besitz einer Smartcard beziehungsweise eines mIDentity und können damit auch Freizeichnung online nutzen.

    Unsere Entwicklungsabteilung arbeitet bereits an weiteren Authentifizierungsmedien, die auch dem reinen Einkommensteuer-Mandanten den Zugang zu Freizeichnung online erleichtern.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen noch keinen genauen Realisierungszeitpunkt nennen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silke Dürsch
    DATEV eG

  • Johannes J. Zolk
    19.08.2014 19:19 Uhr

    Sehr geehrter Herr Stein,

    die Freizeichnung soll künftig auch ohne Smartcard möglich sein. Das Verfahren, soweit mir bekannt, soll so ähnlich wie die Service-TAN werden.
    Darüber hinaus wäre das Unternehmen Online auch gut geeignet um dem Fiskus die den Steuererklärungen beizulegenden Belege elektronisch zur Verfügung zu stellen. Das Unternehmen Online ist also noch sehr ausbaufähig. Wobei die alleinige Nutzung mit der Smartcard sicherlich nicht zum gewünschten Ergebnis führen wird, da bin ich ganz Ihrer Meinung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Johannes Zolk

  • theo b.
    20.08.2014 12:04 Uhr

    Die Finanzverwaltung hat ja schon das entsprechende Portal. Nennt sich Elster online. ESt etc. erstellen, hochladen, Mandant übermittelt selber. Dafür bräuchte man natürlich einen Softwarehersteller, der Elster richtig unterstützt......

  • Marco Hüwe
    31.10.2014 09:55 Uhr

    Hallo DATEV,

    Zitat von Johannes J. Zolk


    die Freizeichnung soll künftig auch ohne Smartcard möglich sein. Das Verfahren, soweit mir bekannt, soll so ähnlich wie die Service-TAN werden.

    nachdem nun bei Arbeitnehmer Online die Kombination aus Benutzername + Passwort + SMS als "sicher genug" angesehen wird -> wird hier bei der elektronischen Freizeichnung nochmal nachgebessert ?

    In der jetzigen Form sehen wir auch kaum Chancen, dass in der Mandantschaft praktikabel und kostengünstig umzusetzen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Marco Hüwe